Zwei Seiten derselben Medaille!

Vor ein paar Tagen titelten die deutschen Wirtschaftsnachrichten: Max Planck-Ökonom: „Energiewende grenzt an Selbstmord“. Wenige Tage später schreiben die WiWo Green: Grünen Vordenker zieht Bilanz: „Die Energiewende ist ein voller Erfolg“.

Und recht haben beide. Denn während der Ökonom  Axel Börsch-Supan vom Max Planck-Institut für Sozialpolitik die reale Situation vor Augen hat und sieht der Grüne EEG Erfinder Hans-Josef Fell schon die erwünschte Zukunft, denn ökonomischer Selbstmord ist für viele Grüne das Traumziel, das es zu erreichen gilt. Denn nur dann kann der Mensch dem „Konsumterror“ entfliehen und im „Einklang mit der Natur“ leben. Das hat zudem den von vielen erwünschten Nebeneffekt, dass sich der Mensch als Störfaktor der Natur selbst stark dezimiert. Und da kommt die „Energiewende“ gerade recht.

Wer einen Einblick in die Gedankenwelt von grünen Weltenrettern nehmen will, lese das ganze Interview mit Hans-Josef Fell in WiWo Grün. Hier ein paar Auszüge

WiWo-Green: Viele Kritiker meinen, die Energiewende habe mit der von Ihnen angesprochenen Ökonomie überhaupt nichts zu tun. Schließlich wird Ökostrom zu einem staatlich festgesetzten Preis ins Netz eingespeist. 

Fell: Die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren kommt mit der Technikentwicklung automatisch, wir haben sie durch das EEG nur massiv beschleunigt. Es wird zunehmend attraktiver, Wind- und Solaranlagen jenseits der EEG-Gesetzgebung zu bauen. Die Einspeisevergütung wird sich also nach und nach selbst abschaffen.

WiWo-Green: Aber billiger als Braunkohle sind Wind und Sonne noch nicht.

Fell: Wind- und Sonnenstrom sind schon lange billiger als Kohleenergie, aber eben nicht am Markt. Die externen Kosten, die durch Klima- und Gesundheitsschäden entstehen, sind nicht einberechnet. Die Politiker haben es nicht geschafft, diese Schadenskosten in den Markt zu integrieren. Aber selbst ohne Einberechnung der externen Kosten bei den Fossilen werden Sonne und Wind jetzt allmählich wettbewerbsfähig. 

WiWo-Green: Da wenden viele Kritiker ein, dass wir für die Erneuerbare-Energien-Anlagen doch auch noch Speicher brauchen – und neue Netze und Kraftwerke, die einspringen, wenn mal kein Wind weht. Das wird teuer.

Fell: Wir haben aber früher auch mit zwei D-Mark pro Kilowattstunde die Spitzenlast aus Pumpspeicherkraftwerken erzeugt. Das ist also nichts Neues, dass Strom teuer ist, wenn es einen hohen Bedarf gibt. Diese Pumpspeicherkraftwerke sind teuer, aber sie wurden trotzdem gebaut, so dass sie nachts Atomstrom aufnehmen konnten, den niemand brauchte. Neue Netze und Speicher sind nicht umsonst. Aber Atomkraftwerke waren es auch nie. Deren Kosten werden die gesamte Gesellschaft noch Jahrzehnte verfolgen, zum Beispiel bei der Müllentsorgung.

Abb. 1: Verlauf der „Erneuerbaren Energie“ Produktion und Elektroenergie bedingte CO2 Emissionen. Auffällig ist keinerlei Veränderung der CO2 Emissionen, trotz 3,5 facher Steigerung der Produktion „Eneuerbarer“ Energie. Quelle Statista Erhebung durch BDEW, Statistisches Bundesamt, AGEB

Fell: ….Wenn wir uns das ganze System ansehen und die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten betrachten, sind Erneuerbare billiger als Atomstrom und Kohle…. Durch den Einsatz Erneuerbarer Energien hingegen konnten im Jahr 2011 Umwelt- und Gesundheitsschäden in Höhe von elf Milliarden Euro vermieden werden…usw. usw…

Dazu ein Zitat des Grünen Vordenkers und Autor des Weltbestsellers "Die Bevölkerungsbombe" Paul Ehrlich:

"Der Gesellschaft billige, reichliche Energie zu geben ist das Gleiche wie einem idiotischen Kind ein Maschinengewehr zu geben."

(Paul Ehrlich zitiert von R. Emmett Tyrrell in "The American Spectator", 6. September 1992)

 

Abb. 2. Verlauf der Brutto Elektro-Energie Produktion und Elektroenergie bedingte CO2 Emissionen. Auffällig ist der unbedingte Gleichlauf beider Größen. Quelle Statista Erhebung durch BDEW, Statistisches Bundesamt, AGEB

Der Max Plank Wissenchaftler sieht das realsitischer, nämlich von der Warte der Betroffenen, die die Energiewende bezahlen müssen und dazu noch ihren Job verlieren könnten oder bereits verloren haben.

„Die große Koalition schwächt mit ihrer Politik den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das gilt insbesondere für die Energiewende, die an Selbstmord grenzt. Aber auch in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik werden die Reformerfolge der Agenda 2010 verfrühstückt. Sozialleistungen müssen nun einmal aus dem Bruttoinlandsprodukt bezahlt werden. Dieser Grundsatz wird gerade mit Füßen getreten.”

Ähnlich harte Worte kommen aus dem Ifo-Institut. Ifo-Chef Hans-Werner Sinn bezeichnete die Energiewende in dem Blatt als einen „unfassbar teuren Irrweg“.

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, bezeichnet die Energiewende als „Planwirtschaft ohne Plan mit falschen Anreizen, die die Energiewende für die Wirtschaft und Bürger unnötig unerträglich teuer macht”.




EEG – wie man Menschen herabwürdigt.

„Apropos Strompreis. Wie zum Beispiel finden Sie dies? Ein Ökonom sagt, das Unternehmen Deutsche Bahn könne (noch) höhere Strompreise gut verkraften (hier). Woher der Ökonom das weiß? Ganz einfach: Die Bahn kann die zusätzliche Verteuerung auf ihre Fahrpreise aufschlagen, also auf ihre Kundschaft abwälzen. So nämlich begründet der Ökonom, wessen er sich gewiss ist. Aber es geht bei der weiteren Stromverteuerung nicht bloß um die Bahn, der Ökonom nennt sie nur als pars pro toto für alle Unternehmen, die Strom fürs Geschäft brauchen, und es gibt bekanntlich kein Unternehmen, das keinen Strom braucht. Der Ökonom heißt Heinz Bontrup und arbeitet im Westfälischen Energieinstitut.*) Nach Bontrup werden auch andere Unternehmen die höheren Stromkosten verkraften, weil – wie die Deutsche Apropos Strompreis. Wie zum Beispiel finden Sie dies? Ein Ökonom sagt, das Bahn – auch sie höhere Preise relativ leicht bei ihren Kunden durchsetzen können, jedenfalls dann, wenn sie nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Bontrups Botschaft an die Politik lautet: Wenn Strom als Folge der „Energiewende“ immer noch teurer wird, den Unternehmen macht das nichts, sie reichen die Zusatzbelastung einfach weiter. Nicht in den Sinn kommt ihm, ob die privaten Stromverbraucher, ob es die Menschen schaffen, die politisch verursachte, ständige Stromverteuerung zu verkraften. Dummerweise kommen auch sie nicht ohne Strom aus.

Die eigentliche, aber zu Personal degradierte Herrschaft: das Volk

Ja, ja, die Menschen, das Volk, die Wähler – sie kommen auch den Merkels, den Gabriels und all’ den anderen Energiewendehälsen samt den botmäßigen Claqueuren aus Wissenschaft und Wirtschaft nicht in den Sinn. Zwar tönen die Polit-Täter frömmelnd-heuchlerisch „Die Strompreise müssen bezahlbar bleiben“, aber mit dem, was sie tun und anrichten, kümmert sie das Volk nicht, es ist ihnen piep-egal. Dabei sind sie nur das politische Personal, das sich das Volk als dessen Herrschaft hält. So jedenfalls sollte es sein. Die politische Wirklichkeit sieht anders aus: Das Personal hat sich zur Herrschaft aufgeschwungen, und würdigt die Herrschaft zu Personal herab, das degradiert und erniedrigt zu parieren hat. Aber stimmt das Volk seiner Degradierung nicht zu, weil auch seine Mehrheit die Energiewende für notwendig hält? Ja, danach sieht es aus. Doch warum? Weil es desinformiert wird und sich täuschen lässt.

Das Personal tanzt der Herrschaft auf der Nase herum

Am 9. April (Mittwoch) soll das Kabinett Merkel den Gesetzentwurf von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschließen. Es wird das sein, worauf sich Merkel, Gabriel und die Länder-Ministerpräsidenten beim Geschacher am späten Abend des 1. April im Bundeskanzleramt verständigt hatten (hier). Leider kein April-Scherz, deutsche Wirklichkeit. Alle Teilnehmer der Runde strahlten hinterher, nur Hannelore Kraft von NRW wohl eher gequält. Der einzige Verlierer: die privaten Stromverbraucher. Klar, keiner von ihnen saß in der Runde mit am Tisch, und hätte einer dort gesessen, alle übrigen wären gegen ihn gewesen, hätten ihn überstimmt. Die Herrschaft war ausgesperrt, das Personal tanzte ihr auf der Nase herum. Auch so drückt sich Menschenverachtung aus.

Wenn Subventionsempfänger Mehrheit werden

Bezeichnend für das Ergebnis der Kanzlerrunde ist, was zwei FAZ-Kommentatoren*) so formuliert haben: „Wer glaubt, bei den Einwänden der Länder – Schleswig-Holstein und Bayern taten sich besonders hervor – sei es um die Energiewende, um Ökologie oder gar um die gebeutelten Stromkunden gegangen, der nimmt das EEG von der falschen Seite wahr. Wenn daran etwas geändert wird, holen die Regierungschefs der Länder nicht das Ökobarometer aus der Tasche, um zu sehen, ob die Änderungen etwas taugen, sondern den Rechenschieber aus dem Finanzministerium. Denn das EEG ist eine Umverteilungsmaschine, die den einen, etwa dem SPD-regierten Schleswig-Holstein, ungeahnte Perspektiven öffnet, den anderen, zum Beispiel dem SPD-regierten Nordrhein-Westfalen, zusätzliche Belastungen bringt.“ Und die andere Feststellung:„Selbst die große Koalition schreckt vor den mächtigen Lobbygruppen der Energiewende zurück. Bundeskanzlerin Angela Merkel beschrieb die Wirkung des EEG vor dem Wirtschaftsrat der CDU einmal so: Man könne daran studieren, wie es sei, wenn Mehrheiten zu Subventionsempfängern würden und nicht mehr bereit seien, die eigene Subvention abzuschaffen.“**) Vulgo: Diese Subventionsempfänger beuten die Stromverbraucher ungehindert aus. Aber die Kanzlerin – wie lautet man noch ihr Amtseid? – tut dagegen nichts, sie spielt mit, könnte sonst vielleicht ihren Job verlieren.

Die Pfründen der Bundesländer auch diesmal wieder gesichert

Ursprünglich sollte es darum gehen, den zusätzlichen Bau von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen deutlich zu beschränken und die Ausnahmen der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage EU-konform zu ändern. Michael Limburg vom Europäischen Institut für Klima und Energie (EIKE) kommentierte am 3. April in einer Mail: „Die Ziele wurden nicht erreicht. Die geplante ohnehin nur gering wirkende Deckelung der Zubauraten bei Wind- und Solar wurde mit Auslegungstricks erheblich aufgeweicht. Die Bundesländer sicherten, auch diesmal wieder, ihre Pfründe zu Lasten der Verbraucher. Die vereinbarten Korrekturen liegen daher im kosmetischen Bereich. Der Anstieg der EEG Umlage wird so gut wie ungebremst weitergehen. … Die EEG Umlage treibt die Stromkosten der deutschen Verbraucher immer weiter dramatisch in die Höhe. Schon jetzt gehören sie zu den höchsten in Europa. Seit Beginn des EEG summierten sich die Zahlungen deutscher Netzbetreiber an die Besitzer von „Erneuerbaren“ auf über 120 Milliarden Euro. Von den Verbrauchern bezahlt. Allein 2013 waren es 23 Milliarden. Tendenz stark steigend. Der damit erzeugte Strom war an der Börse nur ein Bruchteil von rund. 15 Prozent davon wert.“

Energiewende bedeutet Kosten ohne Ende

Limburg weiter: „Würde das EEG sofort beendet werden, müssten die Verbraucher immer noch rund 330 Milliarden an die Betreiber zahlen, denn dazu zwingt sie das EEG wegen seiner zwanzigjährigenjährigen Preisfestschreibung samt Abnahmegarantie in unbegrenzter Höhe für denselben Zeitraum. Diese Riesenbelastung wird dazu noch mit jedem Jahr weiter deutlich steigen. Deswegen ist jede zaghafte „Korrektur“ oder „Reform“ nur ein sinnloses herumdoktern an Symptomen. Die Kostenbelastung der deutschen Verbraucher ist schon jetzt immens und für über 600.000 Haushalte bereits nicht mehr tragbar. Gleichzeitig wandern immer mehr Industriearbeitsplätze ins billigere Ausland ab. Deren Zahl liegt bereits bei einigen zehntausend. Auch da ist die Tendenz stark steigend.“ Energiewende bedeutet Kosten ohne Ende. Sehen Sie sich diese Grafik an: hier und auch die Web-Seite der Stromverbraucherschutz-Vereinigung NAEBhier.

Die Strompreisspirale dreht sich weiter nach oben

Nur eine einzige konkurrenzfähige politische Partei tritt bisher dafür ein, das EEG und seine Folgeregelungen ersatzlos abzuschaffen: die noch junge Partei Alternative für Deutschland(AfD)***) – siehe hier. Ebendies empfiehlt auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Gutachten für die Bundesregierung, siehe hier. Doch kritisiert sie nicht den Irrtum, mit Sonne, Wind und „Biogas“ volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll Strom für das allgemeine Versorgungsnetz produzieren zu wollen, sondern nur das EEG. Die Energiewende steht für sie nicht zur Disposition, wird an keiner Stelle in Frage gestellt. Im Gegenteil, die Kommission beklagt ausdrücklich, mit dem EEG würden die CO2-Emissionen nicht verringert, und damit fehle es an der Wirksamkeit, das Klima im gewünschten Sinn zu beeinflussen. Im Übrigen leistet das Gutachten dem politischen Plan Vorschub, für das Subventionieren der Stromerzeugung mit Sonne, Wind und „Biogas“ ein anderes Entgeltverfahren (Quotenmodell) zu installieren. Aber die durch diesen Strom weiter steigende Kostenbelastung kann auch ein anderes Verfahren nicht aufhalten, geschweige denn senken. Mit dem weiter vorgesehenen Ausbau der „Ökostrom“-Erzeugung und dem deutschen Ausstieg aus der Kernkraft dreht sich die Strompreisspirale in Deutschland weiter nach oben.

Vernichtende Kritik von vielen Seiten

Zu den Kritikern von EEG und Energiewende gehört neben NAEB und EIKE inzwischen auch der Bundesrechnungshof. Er sieht enorme Risiken. Die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit hat darüber berichtet (hier). Schon früher hatten sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Jahresbericht 2013/2014) und die Monopolkommission kritisch zur Energiewende geäußert. Nicht zu vergessen ist der Wirtschaftswissenschafter Hans-Werner Sinn (Präsident des Ifo-Instituts in München) mit dem Titel „Energiewende ins Nichts“ am 16. Dezember 2013 (hier). Abschließend verweise ich auf das „Energiepolitische Manifest“ der Energiefachleute Günter Keil, Michael Limburg und Burkhard Reimer. Ihr „Faktencheck“ ist für die Politik der Energiewende und des EEG vernichtend (hier). Berichtet darüber habe ich hier. Inzwischen liegt der Text auch gedruckt und geheftet vor (DIN-A4-Format, 29 Seiten). Wer mag, kann ein Exemplar bei mir bestellen und unentgeltlich bekommen.

Was getan werden muss

Die staatliche Planwirtschaft in der deutschen Stromversorgung ist zu beenden. Der Staat hat sich darauf zu beschränken, den Wettbewerb auf dem Markt für Strom zu schützen und ihn von Beschränkungen freizuhalten. Der Staat darf in allen Bereichen der Energieversorgung nur Forschung und Entwicklung unterstützen, aber hat es zu unterlassen, die Stromerzeugung zu subventionieren. Das EEG und die Folgegesetze (wie die EnEV, das EnLAG und EEWärmeG) sind ersatzlos zu streichen, Marktwirtschaft und Wettbewerb in der Stromversorgung wieder herzustellen. Die mit der sogenannten Energiewende beschäftigten staatlichen bzw. halbstaatlichen Institutionen wie Deutsche Energie-Agentur (DENA) und EEG-Clearingstelle müssen dementsprechend, weil überflüssig, ebenfalls verschwinden.

Erst handeln, wenn wirklich gesicherte Erkenntnisse vorliegen

Ob menschenverursachte CO2-Emissionen wirklich zu bedeutsamer Klimaerwärmung führen, ist wissenschaftlich sehr umstritten. Folglich sollte dies weiterhin und vorrangig genauer erforscht werden. Doch müssen dann auch solche Wissenschaftler öffentlich zu Wort kommen und berücksichtigt werden, die diese Erwärmungsthese plausibel und belegbar bestreiten. Solange die These umstritten bleibt, ist es wirtschaftlich vernünftiger, sich auf Überlegungen und Planen von Maßnahmen zu beschränken, wie man sich vor einer wahrnehmbaren Erwärmung schützen kann, statt mit staatlichen „Energiewende“-Interventionen und ohne Einsatz von Kernkraft die Kosten der Stromerzeugung in Hunderter-Milliarden-Höhe zu treiben und damit ein Land wirtschaftlich zu ruinieren. Der CO2-Zertifikate-Handel ist auszusetzen, bis gesicherte Erkenntnisse über seine tatsächliche Notwendigkeit vorliegen. Alle Reglementierungen für die Emissionen von CO2 sind solange einzustellen.

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*) Jasper von Altenbockum, FAZ vom 3. April 2014, Seite1 und Holger Steltzner in der gleichen Ausgabe Seite 17.

**) Leider greift die FAZ die FAZ noch immer nicht den CO2-Wahn und die Klimaschutzpolitik an, sondern nimmt sie hin, als sei die Erwärmungsthese bewiesen, was sie nicht ist.

***) Aber wie die FAZ wagt auch die AfD es nicht, entschieden genug gegen die Behauptung vorzugehen, dass die anthropogenen CO2-Emissionen gefährlich die Erde aufheize und daher das Klima zu „schützen“ sei.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Dr. K.P. Krause hier




IPCC Grosstreffen in Berlin – und keiner merkt es

Nur bei der  Lobby-Truppe für die "Erneuerbaren" Energien "IWR" findet sich erst heute, am 8.4.14, diese Meldung:

Weltklimarat: 600 Wissenschaftler beraten in Berlin über Schlussteil des IPCC-Berichts

Münster / Berlin – Der Weltklimarat ist in Berlin zusammengekommen, um über den anstehenden dritten Teil des Weltklimaberichts zu beraten. Dieser fünfte Sachstandberichts des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) soll im Oktober 2014 in Kopenhagen vorgestellt werden. Der zweite Berichtsteil wurde Ende März 2014 in Japan veröffentlicht: Demnach wirken die Folgen des weltweiten Klimawandels gravierender als noch vor einigen Jahren angenommen.
Der IPCC-Sachstandsbericht beinhaltet eine Übersicht des aktuellen Wissens zu naturwissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Aspekten des Klimawandels sowie eine wissenschaftliche Bewertung. Ursachen, Folgen und Risiken des Klimawandels sowie Möglichkeiten der Minderung des Klimawandels und der Anpassung daran werden dargestellt. Dabei forscht der IPCC nicht selbst, sondern trägt alle sechs bis sieben Jahre den wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Klimaforschung zusammen.

600 Wissenschaftler aus über 130 Staaten beraten in Berlin

Auf der einwöchigen IPCC-Konferenz in Berlin werden mehr als 600 Teilnehmer aus über 130 Staaten über den dritten und letzten Teilbericht des IPCC über den wissenschaftlichen Sachstand zum Klimawandel verabschieden. Themen sind der Klimaschutz und Handlungsmöglichkeiten für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad gegenüber vorindustriellem Niveau. Dafür zeigt die Arbeitsgruppe 3, die für den dritten Teil des Berichts verantwortlich zeichnet, politische und technologische Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels auf. Mit Blick auf die UN-Klimakonferenz in Paris Ende 2015 betont Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Der aktuelle Bericht kommt genau zur richtigen Zeit, um das wissenschaftliche Fundament für die anstehenden Entscheidungen zu liefern.“
Vergangene Woche hatte der Weltklimarat im japanischen Yokohama den zweiten Teilbericht über die Auswirkungen des Klimawandels vorgestellt. Die Arbeitsgruppe 2 des IPCC hatte in ihrem Bericht mit dem Arbeitstitel „Klimawandel 2014: Auswirkungen, Anpassung und Anfälligkeit“ („Climate Change 2014: Impacts, Adaptation, and Vulnerability“) davor gewarnt, dass Länder, Gesellschaften und Unternehmen unvorbereitet mit dem Klimawandel konfrontiert werden.
Oxfam fordert mehr Engagement von der Bundesregierung
Zu Beginn der einwöchigen Konferenz in Berlin forderte der Entwicklungshilfe-Verbund Oxfam mehr Klimaschutz und eine gerechte Lastenverteilung zwischen armen und reichen Ländern. Andernfalls würden die Chancen, die Erderwärmung ausreichend zu begrenzen schwinden. Dies wäre mit gravierenden Folgen für die weltweite Nahrungsmitteproduktion und den Kampf gegen den Hunger verbunden. Kritik übt Oxfam in diesem Zusammenhang an der Bundesregierung. Diese plane, die finanziellen Klima-Hilfen für arme Länder zu kürzen, heißt es. Während die UN-Wissenschaftler nämlich im Estrel Hotel tagen, berät keine zehn Kilometer entfernt der Bundestag über den Haushalt 2014 und damit über die Pläne der Bundesregierung, die Gelder für neue bilaterale Klimaprojekte in Entwicklungsländern um Hunderte Millionen Euro zu kürzen. Jan Kowalzig, Klimaexperte bei Oxfam, ist empört. „Es ist grotesk“, sagt er. „Das ist das Gegenteil dessen, was wir jetzt brauchen. Deutschland muss seine internationalen Zusagen erfüllen.“
Weitere Infos und Meldungen zum Thema:
Weltklimarat: Erderwärmung wirkt schlimmer als erwartet




Ein Anwalt fragt: können Klimaskeptiker legal der kriminellen Fahrlässigkeit angeklagt werden?

Der Hintergrund hiervon ist, dass es in dem Streit um die Klimaänderung drei Seiten gibt: zum einen sind das die Warmisten, die mit Feuereifer glauben, dass menschliche Aktivitäten wie das Verbrennen fossiler Treibstoffe die Temperatur der Erde nach oben treiben, was zu allen möglichen schrecklichen Ereignissen führen wird. Zweitens gibt es die Skeptiker, die davon ausgehen, dass die Wissenschaft einfach keinerlei Unterstützung für die Ansichten der Warmisten liefert und dass jede Zunahme der globalen Temperatur natürlichen Zyklen geschuldet ist und nicht dem fossilen Treibstoffverbrauch der Menschen. Drittens gibt es die Zurückhaltenden, deren Ansichten irgendwo in der Mitte zwischen den ersten beiden Gruppen liegen. Ich bekenne: Meine eigene Ansicht nach langen und sorgfältigen Studien in den Bereichen Ingenieurswesen, Wissenschaft und Mathematik ist die eines festen Skeptikers, der in vollem Umfang versteht, dass Kohlendioxid tatsächlich thermische Strahlungsenergie absorbiert und emittiert.

Meine früheren Artikel auf meinem Blog SLB* umreißen meine Ansichten. Siehe die Artikel My Journey, Warmists are Wrong, Chemical Engineer Takes on Warming, Cold Winters, Climate Science is Not Settled und andere). Unter den führenden Klimawissenschaftlern, die meinen Ansichten am Nächsten stehen, sind Dr. S. Fred Singer von der University of Virginia und Dr. Richard Lindzen vom MIT. Von Letzterem stammt die Aussage: Die Behauptungen, dass sich die Erde erwärmt hat, dass es einen Treibhauseffekt gibt und dass menschliche Aktivitäten zur Erwärmung beigetragen haben, sind trivial und hinsichtlich irgendwelcher Alarme bedeutungslos“.

[*Auf diesem Blog ist eine umfangreiche, bislang 5 Teile umfassende Artikelserie erschienen, in denen die Kernkraft in Bausch und Bogen verdammt wird. Schaut man nur kurz rein, wird schnell deutlich, dass der Autor noch nie etwas von Thorium o. ä. gehört hat. Nur der Vollständigkeit halber! A. d. Übers.

Update A. Demmig: siehe Kommentar von Roger Sowell, 10. APRIL 2014 UM 8:00 – „… falscher Eindruck des Übersetzers, er kenne sehr wohl Thorium… „]

Grundlage für das Einsperren von Skeptikern ist, dass viele Menschen, vielleicht Millionen, unvermeidlich sterben werden, wenn nicht sofort drastische Maßnahmen ergriffen werden, um den zusätzlichen Verbrauch fossiler Energie zu verhindern. Mit dem Verbrennen fossiler Treibstoffe ist die Verbrennung von Kohle und Erdgas in Kraftwerken gemeint plus das Verbrennen von Erdölprodukten für das Transportwesen und Heizung. Die vermeintliche Gesetz-Theorie lautet, dass Personen der kriminellen Fahrlässigkeit schuldig sind, wenn deren Aktionen anderen Schäden zufügen bis hin zum Tod. In diesem speziellen Fall lautet die Anklage, dass jene, die Forschungen für den Beweis betreiben, dass kein Alarm gerechtfertigt ist, für Millionen Tote sorgen durch Ereignisse wie schmelzende Eiskappen, daraus folgend ein Anstieg des Meeresspiegels und Verwüstung von Küstengebieten, Dürren und Hitzewellen. Es ist kriminelle Fahrlässigkeit, so wird behauptet, wenn man versucht, die Verkündigungen solcher Alarme zu verhindern, wenn deren Konsequenzen so schlimm sind.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig,  die legalen Erfordernisse eines Falles von krimineller Fahrlässigkeit zu untersuchen. Es gibt zwei mögliche Vergehen, erstens fahrlässiger Totschlag als ein Bestandteil, zweitens vorsätzlichen Totschlag. Unter den derzeit bestehenden kalifornischen Gesetzen muss Folgendes bewiesen werden:

Fahrlässiger Totschlag

Um zu beweisen, dass der Angeklagte des fahrlässigen Totschlags schuldig ist, muss der Staat beweisen:

1. Der Angeklagte hat legal gehandelt, jedoch in ungesetzlicher Weise;

2. Der Angeklagte beging den Vorgang mit krimineller Fahrlässigkeit; und

3. Das Handeln des Angeklagten hat zum Tod einer anderen Person geführt.

Kriminelle Fahrlässigkeit involviert mehr als normale Unvorsichtigkeit, Unaufmerksamkeit oder Fehler bei der Beurteilung. Eine Person handelt kriminell fahrlässig, wenn:

1. er oder sie so rücksichtslos handelt, dass ein hohes Sterberisiko besteht oder erhebliche Verletzungen drohen; und

2. eine vernünftige Person gewusst hätte, dass ein solches Handeln ein solches Risiko hervorrufen würde.

Mit anderen Worten, eine Person handelt kriminell fahrlässig, wenn er oder sie auf eine Art und Weise agiert, die sich so stark davon unterscheidet, wie eine vernünftige Person in der gleichen Lage agieren würde, dass sein oder ihr Tun ohne Rücksicht auf menschliches Leben oder ohne Beachtung der möglichen Konsequenzen erfolgt.

Führt man die Gesetze hinsichtlich fahrlässigen Totschlags aus, ist es möglich, die Behauptung zu untersuchen, dass es kriminelle Fahrlässigkeit ist, Forschungen im Bereich Klima durchzuführen mit der Absicht zu zeigen, dass es keinen Grund für Alarm gibt.

Erstens, folgt das Vorgehen den Gesetzen? Die Antwort muss ja lauten: Forschungen im Bereich Klimawissenschaft sind legal.

Zweitens: werden diese Forschungen auf ungesetzliche Weise durchgeführt, das heißt mit krimineller Fahrlässigkeit? Um kriminelle Fahrlässigkeit zu beweisen, müssen zwei Dinge bewiesen werden: Das Handeln wurde auf rücksichtslose Weise ausgeführt, so dass ein hohes Risiko für schwere Verletzungen bis hin zum Tod bestand; und dass dieses Tun zum Tode einer anderen Person führte.

Der Vorgang, Klimaforschung aus skeptischer Sicht zu betreiben, könnte rücksichtslos sein oder das Risiko schwerer körperlicher Schäden erzeugen, aber nur dann, wenn die Forschung ausschließlich mit Daten durchgeführt wird, die das vorher beschlossene Ergebnis zeigen, oder mit ungeeigneten Analysen, oder unbegründete Schlussfolgerungen wurden aus den Daten und den Analysen gezogen oder irgendeine Kombination von all dem. Es muss angemerkt werden, dass es den Prozess der Begutachtung gibt, um derartige Forschungen zu eliminieren oder zumindest minimieren, weil sie zu schlechter Wissenschaft und falschen politischen Entscheidungen aufgrund der Informationen durch die schlechte Wissenschaft führen. Die Anwälte werden vor Gericht Beweise zeigen, welche Daten die Skeptiker bei ihren Klimaforschungen benutzt haben, welche Analysetechniken zugrunde lagen und welche Schlussfolgerungen gezogen worden sind. Es scheint viel wahrscheinlicher zu sein, dass die Skeptiker exzellente Gründe für die Behauptung haben, gute Wissenschaft zu betreiben, jedenfalls angesichts der vielen hundert begutachteten Veröffentlichungen, die die Behauptung stützen, dass keinerlei Alarm gerechtfertigt ist. Tatsächlich zeigt der NIPCC-Bericht genau solche skeptischen Publikationen.

Schließlich und letztlich: die Forschung muss den Tod einer anderen Person verursacht haben, aber in diesem Fall ist es extrem unwahrscheinlich, eine Verbindung zwischen Todesfällen und Forschungen zur Klimaänderung herstellen zu können. Selbst wenn die CO2-Konzentration in der Atmosphäre weiter zunimmt, nehmen Extremwetterereignisse an Zahl und Stärke ab.

Das Verbrechen des fahrlässigen Totschlags durch kriminelle Fahrlässigkeit kann sehr wahrscheinlich nie bis jenseits vernünftiger Zweifel bewiesen werden. Erstens gibt es keine Todesfälle, die ursächlich mit solchen Forschungen in Zusammenhang gebracht werden können, und zweitens ist die Forschung nicht auf rücksichtslose Weise durchgeführt worden, die das Risiko ernster körperlicher Schäden heraufbeschwört.

Absichtlicher Totschlag

In Kalifornien müssen bei absichtlichem Totschlag folgende Elemente bis jenseits vernünftiger Zweifel bewiesen werden, um zu einer Verurteilung zu führen:

1. Der Angeklagte hat absichtlich so gehandelt, dass eine andere Person zu Tode gekommen ist;

2. Die natürlichen Konsequenzen des Handelns waren für das menschliche Leben gefährlich;

3. Zum Zeitpunkt des Handelns wusste er, dass sein Tun gefährlich für menschliches Leben war; und

4. Er handelte ganz bewusst und ohne Rücksicht auf menschliches Leben.

Kausalität

In Kalifornien verursacht eine Handlung oder eine Unterlassung Verletzungen oder Tod, falls die Verletzung oder der Tod die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge einer Handlung oder einer Unterlassung ist und die Verletzung oder der Tod ohne diese Handlung oder Unterlassung nicht eingetreten wäre. Eine natürliche und wahrscheinliche Folge ist eine solche, von der eine vernünftige Person weiß, dass es wahrscheinlich dazu kommen wird, falls nichts Ungewöhnliches dazwischenkommt. Bei der Unterscheidung, ob eine Folge natürlich und wahrscheinlich ist, muss die Jury alle Umstände prüfen, die die Beweise hergeben. Es kann mehr als eine Ursache für Verletzung oder Tod geben. Eine Handlung oder eine Unterlassung verursacht nur dann Verletzungen oder Tod, falls sie ein substantieller Faktor hierbei ist. Ein substantieller Faktor ist mehr als ein trivialer oder abwegiger Faktor. Allerdings muss es nicht der einzige Faktor sein, der zu Verletzung oder Tod führt.

Siehe: California Pen. Code § 192(a); People v. Rios (2000) 23 Cal.4th 450, 463, 469 [97 Cal.Rptr.2d 512, 2 P.3d 1066].

Mit der Weiterführung obiger Regeln ist es möglich, die Behauptung zu untersuchen, dass es kriminelle Fahrlässigkeit ist, Forschungen im Bereich Klimaänderungen zu fördern, die zeigen, dass für Alarme kein Grund besteht.

Erstens, hat jemand, der derartige Forschungen unterstützt, absichtlich eine Handlung begangen, die zu Verletzung oder Tod einer anderen Person geführt hat?

Es muss festgelegt werden, ob es überhaupt Todesfälle gegeben hat. Falls das nicht der Fall ist, gibt es keinen Grund, irgendeines der dazu gehörigen Elemente zu untersuchen. Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Artikels, erstes Quartal 2014, scheint es keine Toten gegeben  zu haben, die der vom Menschen verursachten Klimaänderung zuzuordnen wären. Allerdings kam eine Studie der WHO 2009 zu dem Ergebnis, dass es 140.000 Todesfälle pro Jahr gibt, die man der zunehmenden Erwärmung seit den siebziger Jahren zuordnen kann. Die Ereignisse, die diese Todesfälle verursacht haben, bleiben ziemlich vage, aber es scheint, dass die WHO auch Opfer von Ereignissen wie Überschwemmungen, schweren Stürmen und einer Hitzewelle im Jahre 2003 in Europa mitgezählt hat. Und doch räumt die gleiche Organisation ein, dass die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Gesundheit nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die WHO stellt auch fest, dass die Erwärmung Vorteile für das menschliche Leben zeitigt, wenn weniger Kältetote durch kalte Witterung zu beklagen sind (link).

Falls die Schätzungen der WHO richtig sind, dass es nämlich durch verschiedene Wetterereignisse pro Jahr etwa 140.000 Todesfälle gibt, muss die Frage beantwortet werden, ob es eine kausale Verbindung zwischen den Extremwetterereignissen und der fast trivialen Zunahme der globalen Temperaturen gibt. Einer Jury würden Experten-Aussagen zu diesem Thema vorgelegt, und höchstwahrscheinlich wird kein glaubwürdiger Wissenschaftler die Ansicht vertreten, dass es irgendeine Verbindung zwischen der trivialen Erwärmung und Wetterereignissen gibt. Tatsächlich lässt sich zeigen, dass nahezu jede Art von Wetterereignis entweder abnimmt (tropische Stürme und Hurrikane) oder dass sie nicht schlimmer sind als in der Vergangenheit. Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen – alle waren im Vergleich zu heute schon viel schlimmer.

Zur Erinnerung, die obige Definition von Kausalität lautet: „Eine Handlung oder eine Unterlassung verursacht Verletzung oder Tod, falls diese Verletzung oder die Todesfolge die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge der Handlung oder der Unterlassung ist, und Verletzung oder Tod wären ohne die Handlung oder Unterlassung nicht erfolgt“.

Daraus ergeben sich zwei Fragen, die jetzt gestellt werden müssen. Erstens: waren die 140.000 wetterbezogenen Toten die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge von Forschungen im Bereich der Klimaänderung, die zeigen sollen, dass es keinen Grund für Alarm gibt? Und zweitens: wäre es auch ohne diesbezügliche Forschungen zu diesen 140.000 Toten gekommen?

Um die erste Frage zu beantworten, muss geklärt werden, ob es die Todesfälle gegeben hat, weil die entsprechenden Personen keine Ahnung hatten, dass die Wettervorgänge stärker, intensiver und tödlicher sein würden. Falls die einzige Aussage der Klimaforscher darin bestand, dass es keinen Grund für Alarm gibt, könnte diese Position zutreffen. Allerdings haben die oben erwähnten Alarmisten viele Jahre lang die Medien und die Internet-Blogs mit schrecklichen Vorhersagen des Untergangs verstopft. Tatsache ist und würde auch Eingang in ein Verfahren finden, dass die Warmisten einen fast völligen Konsens proklamieren, dass die globale Erwärmung nicht nur real, sondern auch dem Verbrauch fossiler Treibstoffe seitens der Menschen geschuldet ist. Dieser vermeintliche Konsens findet sich in der Presse, in Sendungen und elektronisch im Internet. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Jury zu dem Ergebnis kommen würde, dass irgendeiner der wetterbedingten Todesfälle die Folge skeptischer Klimaforschung gewesen war. Tatsache beispielsweise ist, dass Hurrikane während der letzten 40 Jahre an Anzahl und Stärke abgenommen haben. Darüber lässt sich nicht streiten, es ist einfach eine Tatsache. Gleiches gilt für Tornados, Dürren und Hitzewellen. Siehe hierzu diesen Link und „Global Hurricane Frequency“.

Der Definition von Kausalität folgend muss die Jury alle Umstände in Betracht ziehen, die durch Beweise belegt sind. Dies bedeutet, dass die Schlussfolgerungen der führenden Warmisten, nämlich des IPCC, in Betracht gezogen werden. Das IPCC räumt ein, dass es keinen aussagekräftigen Beweis gibt, der Extremwetterereignisse mit der globalen Erwärmung in Verbindung bringt. Tatsächlich würde es sehr schwierig sein, zu einem anderen Ergebnis zu kommen angesichts der eindeutigen Beweise, dass Hurrikane seltener und weniger intensiv auftreten und dass alle anderen Extremwetterereignisse einfach nicht an Ereignisse heranreichen, die aus früherer Zeit bekannt sind. Der Schlüsselbeweis hierfür ist das Eingeständnis der Warmisten, dass Ereignisse vor dem Jahr 1970 überhaupt keine Verbindung mit dem menschlichen Verbrauch fossiler Treibstoffe haben, sondern ganz und gar natürlichen Ursprungs waren. Folglich waren alle Hitzewellen wie die lange und starke Hitzewelle der dreißiger Jahre, alle Dürren einschließlich der schlimmen Dürre der fünfziger Jahre und die vielen starken Hurrikane vor 1979 durchweg natürliche Ereignisse.

Daraus folgt nun, dass Element 1 oben nicht wahr ist; es kann nicht über alle Zweifel erhaben bewiesen werden. Selbst wenn der Angeklagte absichtlich skeptische Klimaforschung betrieben hätte, kann diese Forschung nicht den Tod einer anderen Person verursacht haben.

In einem Strafverfahren wird der Angeklagte freigesprochen, falls irgendein Element nicht über alle Zweifel erhaben bewiesen werden kann. Allerdings kann der Verteidiger nicht wissen, welches der Elemente, falls überhaupt eines, als nicht diesem Standard genügend angesehen wird, also wendet er sich den anderen Elementen zu. Man weiß nie, wie sich die Jury entscheidet, bis das Urteil verkündet wird.

Kommen wir also zum zweiten Element: Der Staat muss beweisen, dass die natürlichen Konsequenzen der Handlung gefährlich für das menschliche Leben waren. Wie oben lautet die Handlung skeptische Klimaforschung. Welches sind die natürlichen Folgen skeptischer Klimaforschung? Wie sich gezeigt hat, erzeugte skeptische Klimaforschung mittlerweile viele hundert begutachtete und veröffentlichte Studien, die belegen, dass es hinsichtlich des menschlichen Verbrauchs fossiler Treibstoffe keinerlei Grund für Alarm gibt. Da es also keine kausale Beziehung zwischen derartigen Forschungen und Todesfällen gibt, kann es auch keine Gefahr für das menschliche Leben geben. Dieses Element ist also im Falle des Staates ebenfalls ein Fehlschlag. Siehe hier, und hier gibt es eine Liste mit hunderten skeptischer Studien.

Das dritte Element bei vorsätzlichem Totschlag lautet: zu der Zeit, als er seine Handlung beging, wusste er, dass die Handlung gefährlich für menschliches Leben war. Wieder ist die Handlung skeptische Klimaforschung. Der Jury würde man sagen, dass die Ergebnisse der skeptischen Klimaforschung zeigen, dass keine Gefahr besteht. Die Gründe für diese Schlussfolgerung würden sehr detailliert erklärt werden mit großen und farbigen Graphiken sowie visuellen Darstellungen zu jedem einzelnen Punkt. Der Angeklagte, der die skeptische Klimaforschung durchgeführt hatte, würde genau das Gegenteil wissen: er würde wissen, dass keine Gefahr für menschliches Leben besteht. Folglich würde auch das dritte Element scheitern.

Und schließlich lautet das vierte Element: Er handelte absichtlich und war sich der Missachtung der Gefahr für menschliches Leben bewusst. Hinsichtlich dieses Punktes muss der Staat prüfen, dass der Angeklagte seine skeptische Klimaforschung im Wissen durchgeführt hatte, dass menschliches Leben auf dem Spiel steht und dass er diese Gefahr bewusst missachtet hat. Nun ist allerdings genau das Gegenteil der Fall. Skeptische Forschung hat gezeigt, dass es aus den oben umrissenen Gründen keinen Anlass zu Alarm gibt.

Die unvermeidliche Schlussfolgerung wäre demnach ein Urteil „nicht schuldig“ des fahrlässigen Totschlags für jene, die skeptische Klimaforschung durchführen. Jedes der vier erforderlichen Elemente hat sich als negativ herausgestellt, das heißt, der Staat kann keines der vier Elemente über alle Zweifel erhaben beweisen.

Interessant ist jedoch, dass jene, die danach trachten, Skeptiker zu verhaften und wegen krimineller Fahrlässigkeit oder fahrlässigen Totschlags zu verurteilen, dieses Verbrechen bestraft sehen wollen, bevor die Opfer gestorben sind. Die Schreie der Alarmisten sind gewöhnlich im Futur abgefasst, d. h. die polaren Eiskappen WERDEN schmelzen und der Meeresspiegel WIRD steigen. Noch öfter wird der Konjunktiv benutzt, d. h. der Meeresspiegel KÖNNTE um 20 Fuß [ca. 6 m] in 100 Jahren steigen.

Nun gibt es einige Verbrechen, die auch ohne einen Todesfall zu einer Verurteilung führen, z. B. versuchter Mord, aber es gibt in Kalifornien kein Verbrechen einer Verschwörung, um einen Mord zu begehen (People v. Iniguez (2002) 96 Cal.App.4th 75). Es gibt auch das Verbrechen des versuchten fahrlässigen Totschlags, aber dies erfordert das Faktum einer Leidenschaft, die im Zusammenhang mit Klimaforschung nicht auftaucht People v. Iniguez (2002) 96 Cal.App.4th 75).

Schlussfolgerung:

Die Tatsachen hinsichtlich der Durchführung von Klimaforschung, die zu dem Ergebnis führen, dass kein Grund zu Alarm besteht, erfüllen nicht den Tatbestand des fahrlässigen Totschlags oder krimineller Fahrlässigkeit wie oben beschrieben. Selbst wenn einige Menschen durch heftige Wetterereignisse ums Leben gekommen sind, zeigen die Fakten, dass diese Wetterereignisse in keiner Weise mit der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung verbunden sind. Die klaren Beweise zeigen, dass hunderte begutachteter Studien veröffentlicht worden sind, denen zufolge es keinen Anlass zu Besorgnis gibt, und tatsächlich sagt ja auch die führende Institution der Alarmisten, dass es keinen Zusammenhang gibt zwischen der globalen Erwärmung und Extremwetter. Für eine Verurteilung als Straftat muss jedes Element eines Verbrechens bis über alle Zweifel erhaben bewiesen werden. Hier in diesem Fall ist jedoch jedes Element der Anklage diskreditiert und nicht einmal ansatzweise bewiesen. Eine Ausnahme wäre lediglich, dass ein legaler Vorgang, nämlich Klimaforschung betrieben worden ist, allerdings wurde dieser Vorgang in legaler Weise betrieben.

Dieser Artikel stellt eine allgemeine Übersicht über die Gesetzeslage dar und soll kein juristischer Ratschlag sein. Für spezifische Ratschläge in diesem Zusammenhang kontaktiere man den Autor Roger E. Sowell.

Link: http://wattsupwiththat.com/2014/03/31/an-attorney-asks-are-climate-skeptics-legally-liable-for-criminal-negligence/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Was bedeutet eigentlich „Endlagerung?“

Was sind Abfälle aus einem Kernkraftwerk?

In einem Kernkraftwerk werden die Kerne von Uran-235 in je zwei Kerne von etwa dem halben Gewicht des Urans gespalten, es entstehen dadurch

1.     Spaltprodukte. Das sind die Abfälle, die nicht mehr zu gebrauchen sind. Diese Spaltprodukte sind zwar radioaktiv, werden aber wegen ihrer kleinen Halbwertszeiten schnell zu stabilen Elementen und strahlen dann nicht mehr.

Zu einem geringen Anteil entstehen aus Uran-238 durch Einfang von Neutronen

2.     Transurane. Diese sind schwerer als Uran. Jedes zweite der Transurane ist ebenfalls spaltbar und liefert bei der Spaltung Energie, genau so wie es beim Urankern geschieht. Diesen Vorgang nennt man brüten. Die Transurane sind daher ebenfalls wichtige Energielieferanten. Allen bekannt ist Plutonium, es gibt aber weitere Transurane. Und die ganz schweren Transurane spalten sich auch ganz von allein, sie spalten „spontan“. Gegen Ende der Einsatzzeit eines Brennelementes im Kernreaktor wird mehr Energie aus der Spaltung von erbrüteten Transuranen geliefert als aus der Spaltung vom Uran-235. Die Gesamtzahl der spaltbaren Kerne im Brennelement nimmt mit der Zeit seines Einsatzes ab, schließlich ist keine sich erhaltende Kettenreaktion mehr möglich, das Brennelement ist abgebrannt.

Abgebrannte Brennelemente enthalten ca. 5% Spaltprodukte und nur noch 1 bis 2% direkt spaltbare Kerne (z.T. die schweren Transurane). Der Rest von 93 bis 94% ist nicht direkt spaltbares Material, im wesentlichen Uran-238, das aber in spaltbare Kerne überführt werden kann. Abgebrannte Brennelemente enthalten also sehr viele Wertstoffe, die nach Wiederaufarbeitung wieder in neuen Brennelementen eingesetzt werden können. Daher ist Wiederaufarbeitung zur Ressourcenschonung dringend erforderlich. Nach der Regierungsübernahme 1998 durch Rot-Grün unter Schröder wurde die Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken per Gesetz verboten, zuvor war das noch in La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) möglich.

Wie ist das mit Gorleben?

In Gorleben stehen in dem großen Lager gut 100 Castoren mit Kokillen (runde Behälter, ca. 80cm hoch, ca. 40cm Durchmesser), darin befinden sich die in Glas eingeschmolzenen Spaltprodukte. Diese werden so hergestellt: In eine Glasschmelze werden die Spaltprodukte eingerührt, dann wird das ganze in Stahlblechbehälter eingegossen und abgekühlt — fertig. Wegen der enthaltenen Spaltprodukte strahlen diese Kokillen, sie werden etwas warm. Eine Kokille hat heute eine Wärmeleistung von etwa 1kW, mit 5 solcher Kokillen könnte man in Dauerleistung sein Haus heizen (wenn es erlaubt wäre), aber die Strahlung müßte abgeschirmt werden. Die Spaltprodukte in den Glaskokillen haben kurze Halbwertszeiten, daher ist in etwa 300 Jahren deren Giftigkeit auf diejenige des Natururans abgeklungen. Natururan ist überall auf der Erde in einer Konzentration von ca. 3E-6 (=0,0003%) vorhanden.

Es geht in Gorleben darum, diese ca. 2500 Kokillen in den etwa 100 Castoren nach Untertage zu bringen. Aber die Regierenden sind offenbar der Meinung, daß diese Kokillen in der großen Halle besser aufgehoben sind als untertage. Ich bin da anderer Meinung. Zusätzlich stehen in der Halle in Gorleben noch 5 Castoren mit abgebrannten Brennelementen, also mit Wertstoffen.

Der Salzstock in Gorleben existiert seit 240 Millionen Jahren. Es gibt kein technisches Problem der Endlagerung in den Salzstock. Es gibt auch keine Gefahr, daß auf irgendeine Weise Wasser an den Salzstock gelangen könnte, und das Salz in dem Stock lösen könnte. In den vergangenen 240 Millionen Jahren war die Norddeutsche Tiefebenen oftmals vom Meer bedeckt, denn in der Zeit von vor ca. 20 Millionen Jahren sind die vielen Braunkohlenlager Norddeutschlands entstanden. Die Existenz des Gorlebener Salzstockes über 240 Millionen Jahre lässt vermuten, daß er die zum Abklingen der Spaltprodukte erforderlichen 300 Jahre ebenfalls noch existieren wird.

Was bedeutet direkte Endlagerung?

In Deutschland ist nur noch die direkte Endlagerung erlaubt. Das bedeutet, daß die abgebrannten Brennelemente (die seit etwa 1998 angefallen sind) NICHT mehr aufgearbeitet werden. Sie sollen in einer großen Presse zusammen gepresst werden (wegen Volumenverkleinerung) und dann direkt untertage gebracht werden. Diese Presse (Pilotkonditionierungsanlage) steht in Gorleben. Sie wurde laut Vereinbarung vom 14.6.2000 fertig gebaut, aber es wurde gleichzeitig festgelegt, sie NICHT in Betrieb zu nehmen. Das ist natürlich eine gute und kluge Festlegung, denn die direkte Endlagerung wäre eine Verschwendung von nützlichen Ressourcen. Die direkte Endlagerung ist auch in anderen Staaten der Welt zur Zeit die einzige gesetzlich erlaubte Form der „Entsorgung“ abgebrannter Brennelemente, aber sie wird noch nirgends durchgeführt bzw. auch nur in Angriff genommen, was zu begrüßen ist.

Es wurde mit dem 14.6.2000 festgelegt, zukünftig alle abgebrannten Brennelemente nach einer ersten Abklingzeit im Naßlager der Kernkraftwerke in Castoren zu packen und in diesen dann trocken in neu zu bauenden Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Diese Zwischenlager sind inzwischen alle gebaut worden und sie sind auf 40 Jahre genehmigt. Was nach diesen 40 Jahren geschehen wird, werden wir später sehen. Vielleicht wird man diese Wertstoffe dann nach Rußland verkaufen, weil dort der Brennstoffkreislauf mit der Entwicklung des Brüters weit fortgeschritten ist. Deutschland könnte dann den damit in russischen Kernkraftwerken erzeugten Strom kaufen, wenn es den dafür geforderten Preis bezahlen kann. Es lohnt sich heute nicht, über die Zeit in 40 Jahren zu spekulieren.

In einem Endlager mit direkt endgelagerten Brennelementen sinkt die Giftigkeit der darin enthaltenen Stoffe sehr langsam. Es gibt im Uran und in den Transuranen weiterhin Spaltungen, wenn auch in sehr geringer Anzahl. So entstehen immer neue radioaktive Spaltprodukte und durch die Spaltneutronen auch weitere Transurane, von denen einige sehr lange Halbwertszeiten besitzen. Das hat zur Folge, daß in einem derartigen Endlager die Giftigkeit des dort gelagerten Materials diejenige des Natururans erst nach etwa einer Million Jahre erreichen wird.

Wenn tatsächlich irgendwann auf der Erde abgebrannte Brennelemente in ein Tiefenlager kommen, dann wird damit Untertage ein ideales Wertstofflager für Energie geschaffen. Und das wird auch irgendwann wieder an die Oberfläche geholt werden, vielleicht nach 1000 Jahren, oder nach 10 000 Jahren, oder nach 100 000 Jahren, niemand kann das heute wissen. Daher sind Tiefenlager für abgebrannte Brennelemente unsinnig, man sollte die abgebrannten Brennelemente in oberflächlichen Lagern belassen, so wie es in Deutschland derzeit für 40 Jahre vorgesehen ist. Alles andere sollte man späteren Generationen überlassen.

Was könnte die Zukunft bringen?

Als es 1990 zur ersten Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen unter Ministerpräsident Schröder kam, wurde im Koalitionsvertrag festgelegt „eine Gesamtstrategie zu verfolgen, um über eine Blockade der Errichtung von Endlagern den Ausstieg aus der Kernenergie zu erzwingen.“ Man findet diesen Hinweis beim Bundesamt für Strahlenschutz. An diese Vereinbarung haben sich seither alle Rot-Grünen Regierungen gehalten, inzwischen haben sich CDU/CSU/FDP dem angeschlossen. Zudem wurde durch Bundesgesetz in 2000 die Forschung zur Endlagerung verboten (wobei das Wort „verboten“ vermieden wurde und durch die harmloser klingende Bezeichnung „Moratorium“ ersetzt wurde).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 steht geschrieben: „CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen.“ Der damals verantwortliche SPD-Minister Gabriel tat nichts, so konnte die Behauptung „Endlagerfrage nicht gelöst“ weiterhin benutzt werden. Es wäre Aufgabe der Kanzlerin gewesen, für ein Fortkommen in dieser Frage zu sorgen, aber Sie tat es nicht, offenbar hatte sie ebenfalls kein Interesse an der Lösung der Frage.

Heute ist die Bank, auf die man alle Aktivitäten rund um die Endlagerung geschoben hat, unendlich lang geworden: Man will die schwach aktiven Abfälle aus der ASSE wieder heraus holen, ein Termin für die Inbetriebnahme vom Schacht Konrad rückt in immer weitere Ferne, und mit der Suche nach einem Endlager für die hoch aktiven verglasten Spaltprodukte will man noch einmal von vorn beginnen. Vielleicht sind für die letzteren die erforderlichen 300 Jahre Abklingzeit schon um, wenn das Endlager gefunden sein wird? Nur schade, daß ich als Angehöriger der Gruppe Ü70 das nicht erleben kann.