Ein Anwalt fragt: können Klimaskeptiker legal der kriminellen Fahrlässigkeit angeklagt werden?
Der Hintergrund hiervon ist, dass es in dem Streit um die Klimaänderung drei Seiten gibt: zum einen sind das die Warmisten, die mit Feuereifer glauben, dass menschliche Aktivitäten wie das Verbrennen fossiler Treibstoffe die Temperatur der Erde nach oben treiben, was zu allen möglichen schrecklichen Ereignissen führen wird. Zweitens gibt es die Skeptiker, die davon ausgehen, dass die Wissenschaft einfach keinerlei Unterstützung für die Ansichten der Warmisten liefert und dass jede Zunahme der globalen Temperatur natürlichen Zyklen geschuldet ist und nicht dem fossilen Treibstoffverbrauch der Menschen. Drittens gibt es die Zurückhaltenden, deren Ansichten irgendwo in der Mitte zwischen den ersten beiden Gruppen liegen. Ich bekenne: Meine eigene Ansicht nach langen und sorgfältigen Studien in den Bereichen Ingenieurswesen, Wissenschaft und Mathematik ist die eines festen Skeptikers, der in vollem Umfang versteht, dass Kohlendioxid tatsächlich thermische Strahlungsenergie absorbiert und emittiert.
Meine früheren Artikel auf meinem Blog SLB* umreißen meine Ansichten. Siehe die Artikel My Journey, Warmists are Wrong, Chemical Engineer Takes on Warming, Cold Winters, Climate Science is Not Settled und andere). Unter den führenden Klimawissenschaftlern, die meinen Ansichten am Nächsten stehen, sind Dr. S. Fred Singer von der University of Virginia und Dr. Richard Lindzen vom MIT. Von Letzterem stammt die Aussage: Die Behauptungen, dass sich die Erde erwärmt hat, dass es einen Treibhauseffekt gibt und dass menschliche Aktivitäten zur Erwärmung beigetragen haben, sind trivial und hinsichtlich irgendwelcher Alarme bedeutungslos“.
[*Auf diesem Blog ist eine umfangreiche, bislang 5 Teile umfassende Artikelserie erschienen, in denen die Kernkraft in Bausch und Bogen verdammt wird. Schaut man nur kurz rein, wird schnell deutlich, dass der Autor noch nie etwas von Thorium o. ä. gehört hat. Nur der Vollständigkeit halber! A. d. Übers.
Update A. Demmig: siehe Kommentar von Roger Sowell, 10. APRIL 2014 UM 8:00 – „… falscher Eindruck des Übersetzers, er kenne sehr wohl Thorium… „]
Grundlage für das Einsperren von Skeptikern ist, dass viele Menschen, vielleicht Millionen, unvermeidlich sterben werden, wenn nicht sofort drastische Maßnahmen ergriffen werden, um den zusätzlichen Verbrauch fossiler Energie zu verhindern. Mit dem Verbrennen fossiler Treibstoffe ist die Verbrennung von Kohle und Erdgas in Kraftwerken gemeint plus das Verbrennen von Erdölprodukten für das Transportwesen und Heizung. Die vermeintliche Gesetz-Theorie lautet, dass Personen der kriminellen Fahrlässigkeit schuldig sind, wenn deren Aktionen anderen Schäden zufügen bis hin zum Tod. In diesem speziellen Fall lautet die Anklage, dass jene, die Forschungen für den Beweis betreiben, dass kein Alarm gerechtfertigt ist, für Millionen Tote sorgen durch Ereignisse wie schmelzende Eiskappen, daraus folgend ein Anstieg des Meeresspiegels und Verwüstung von Küstengebieten, Dürren und Hitzewellen. Es ist kriminelle Fahrlässigkeit, so wird behauptet, wenn man versucht, die Verkündigungen solcher Alarme zu verhindern, wenn deren Konsequenzen so schlimm sind.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die legalen Erfordernisse eines Falles von krimineller Fahrlässigkeit zu untersuchen. Es gibt zwei mögliche Vergehen, erstens fahrlässiger Totschlag als ein Bestandteil, zweitens vorsätzlichen Totschlag. Unter den derzeit bestehenden kalifornischen Gesetzen muss Folgendes bewiesen werden:
Fahrlässiger Totschlag
Um zu beweisen, dass der Angeklagte des fahrlässigen Totschlags schuldig ist, muss der Staat beweisen:
1. Der Angeklagte hat legal gehandelt, jedoch in ungesetzlicher Weise;
2. Der Angeklagte beging den Vorgang mit krimineller Fahrlässigkeit; und
3. Das Handeln des Angeklagten hat zum Tod einer anderen Person geführt.
Kriminelle Fahrlässigkeit involviert mehr als normale Unvorsichtigkeit, Unaufmerksamkeit oder Fehler bei der Beurteilung. Eine Person handelt kriminell fahrlässig, wenn:
1. er oder sie so rücksichtslos handelt, dass ein hohes Sterberisiko besteht oder erhebliche Verletzungen drohen; und
2. eine vernünftige Person gewusst hätte, dass ein solches Handeln ein solches Risiko hervorrufen würde.
Mit anderen Worten, eine Person handelt kriminell fahrlässig, wenn er oder sie auf eine Art und Weise agiert, die sich so stark davon unterscheidet, wie eine vernünftige Person in der gleichen Lage agieren würde, dass sein oder ihr Tun ohne Rücksicht auf menschliches Leben oder ohne Beachtung der möglichen Konsequenzen erfolgt.
Führt man die Gesetze hinsichtlich fahrlässigen Totschlags aus, ist es möglich, die Behauptung zu untersuchen, dass es kriminelle Fahrlässigkeit ist, Forschungen im Bereich Klima durchzuführen mit der Absicht zu zeigen, dass es keinen Grund für Alarm gibt.
Erstens, folgt das Vorgehen den Gesetzen? Die Antwort muss ja lauten: Forschungen im Bereich Klimawissenschaft sind legal.
Zweitens: werden diese Forschungen auf ungesetzliche Weise durchgeführt, das heißt mit krimineller Fahrlässigkeit? Um kriminelle Fahrlässigkeit zu beweisen, müssen zwei Dinge bewiesen werden: Das Handeln wurde auf rücksichtslose Weise ausgeführt, so dass ein hohes Risiko für schwere Verletzungen bis hin zum Tod bestand; und dass dieses Tun zum Tode einer anderen Person führte.
Der Vorgang, Klimaforschung aus skeptischer Sicht zu betreiben, könnte rücksichtslos sein oder das Risiko schwerer körperlicher Schäden erzeugen, aber nur dann, wenn die Forschung ausschließlich mit Daten durchgeführt wird, die das vorher beschlossene Ergebnis zeigen, oder mit ungeeigneten Analysen, oder unbegründete Schlussfolgerungen wurden aus den Daten und den Analysen gezogen oder irgendeine Kombination von all dem. Es muss angemerkt werden, dass es den Prozess der Begutachtung gibt, um derartige Forschungen zu eliminieren oder zumindest minimieren, weil sie zu schlechter Wissenschaft und falschen politischen Entscheidungen aufgrund der Informationen durch die schlechte Wissenschaft führen. Die Anwälte werden vor Gericht Beweise zeigen, welche Daten die Skeptiker bei ihren Klimaforschungen benutzt haben, welche Analysetechniken zugrunde lagen und welche Schlussfolgerungen gezogen worden sind. Es scheint viel wahrscheinlicher zu sein, dass die Skeptiker exzellente Gründe für die Behauptung haben, gute Wissenschaft zu betreiben, jedenfalls angesichts der vielen hundert begutachteten Veröffentlichungen, die die Behauptung stützen, dass keinerlei Alarm gerechtfertigt ist. Tatsächlich zeigt der NIPCC-Bericht genau solche skeptischen Publikationen.
Schließlich und letztlich: die Forschung muss den Tod einer anderen Person verursacht haben, aber in diesem Fall ist es extrem unwahrscheinlich, eine Verbindung zwischen Todesfällen und Forschungen zur Klimaänderung herstellen zu können. Selbst wenn die CO2-Konzentration in der Atmosphäre weiter zunimmt, nehmen Extremwetterereignisse an Zahl und Stärke ab.
Das Verbrechen des fahrlässigen Totschlags durch kriminelle Fahrlässigkeit kann sehr wahrscheinlich nie bis jenseits vernünftiger Zweifel bewiesen werden. Erstens gibt es keine Todesfälle, die ursächlich mit solchen Forschungen in Zusammenhang gebracht werden können, und zweitens ist die Forschung nicht auf rücksichtslose Weise durchgeführt worden, die das Risiko ernster körperlicher Schäden heraufbeschwört.
Absichtlicher Totschlag
In Kalifornien müssen bei absichtlichem Totschlag folgende Elemente bis jenseits vernünftiger Zweifel bewiesen werden, um zu einer Verurteilung zu führen:
1. Der Angeklagte hat absichtlich so gehandelt, dass eine andere Person zu Tode gekommen ist;
2. Die natürlichen Konsequenzen des Handelns waren für das menschliche Leben gefährlich;
3. Zum Zeitpunkt des Handelns wusste er, dass sein Tun gefährlich für menschliches Leben war; und
4. Er handelte ganz bewusst und ohne Rücksicht auf menschliches Leben.
Kausalität
In Kalifornien verursacht eine Handlung oder eine Unterlassung Verletzungen oder Tod, falls die Verletzung oder der Tod die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge einer Handlung oder einer Unterlassung ist und die Verletzung oder der Tod ohne diese Handlung oder Unterlassung nicht eingetreten wäre. Eine natürliche und wahrscheinliche Folge ist eine solche, von der eine vernünftige Person weiß, dass es wahrscheinlich dazu kommen wird, falls nichts Ungewöhnliches dazwischenkommt. Bei der Unterscheidung, ob eine Folge natürlich und wahrscheinlich ist, muss die Jury alle Umstände prüfen, die die Beweise hergeben. Es kann mehr als eine Ursache für Verletzung oder Tod geben. Eine Handlung oder eine Unterlassung verursacht nur dann Verletzungen oder Tod, falls sie ein substantieller Faktor hierbei ist. Ein substantieller Faktor ist mehr als ein trivialer oder abwegiger Faktor. Allerdings muss es nicht der einzige Faktor sein, der zu Verletzung oder Tod führt.
Siehe: California Pen. Code § 192(a); People v. Rios (2000) 23 Cal.4th 450, 463, 469 [97 Cal.Rptr.2d 512, 2 P.3d 1066].
Mit der Weiterführung obiger Regeln ist es möglich, die Behauptung zu untersuchen, dass es kriminelle Fahrlässigkeit ist, Forschungen im Bereich Klimaänderungen zu fördern, die zeigen, dass für Alarme kein Grund besteht.
Erstens, hat jemand, der derartige Forschungen unterstützt, absichtlich eine Handlung begangen, die zu Verletzung oder Tod einer anderen Person geführt hat?
Es muss festgelegt werden, ob es überhaupt Todesfälle gegeben hat. Falls das nicht der Fall ist, gibt es keinen Grund, irgendeines der dazu gehörigen Elemente zu untersuchen. Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Artikels, erstes Quartal 2014, scheint es keine Toten gegeben zu haben, die der vom Menschen verursachten Klimaänderung zuzuordnen wären. Allerdings kam eine Studie der WHO 2009 zu dem Ergebnis, dass es 140.000 Todesfälle pro Jahr gibt, die man der zunehmenden Erwärmung seit den siebziger Jahren zuordnen kann. Die Ereignisse, die diese Todesfälle verursacht haben, bleiben ziemlich vage, aber es scheint, dass die WHO auch Opfer von Ereignissen wie Überschwemmungen, schweren Stürmen und einer Hitzewelle im Jahre 2003 in Europa mitgezählt hat. Und doch räumt die gleiche Organisation ein, dass die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Gesundheit nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die WHO stellt auch fest, dass die Erwärmung Vorteile für das menschliche Leben zeitigt, wenn weniger Kältetote durch kalte Witterung zu beklagen sind (link).
Falls die Schätzungen der WHO richtig sind, dass es nämlich durch verschiedene Wetterereignisse pro Jahr etwa 140.000 Todesfälle gibt, muss die Frage beantwortet werden, ob es eine kausale Verbindung zwischen den Extremwetterereignissen und der fast trivialen Zunahme der globalen Temperaturen gibt. Einer Jury würden Experten-Aussagen zu diesem Thema vorgelegt, und höchstwahrscheinlich wird kein glaubwürdiger Wissenschaftler die Ansicht vertreten, dass es irgendeine Verbindung zwischen der trivialen Erwärmung und Wetterereignissen gibt. Tatsächlich lässt sich zeigen, dass nahezu jede Art von Wetterereignis entweder abnimmt (tropische Stürme und Hurrikane) oder dass sie nicht schlimmer sind als in der Vergangenheit. Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen – alle waren im Vergleich zu heute schon viel schlimmer.
Zur Erinnerung, die obige Definition von Kausalität lautet: „Eine Handlung oder eine Unterlassung verursacht Verletzung oder Tod, falls diese Verletzung oder die Todesfolge die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge der Handlung oder der Unterlassung ist, und Verletzung oder Tod wären ohne die Handlung oder Unterlassung nicht erfolgt“.
Daraus ergeben sich zwei Fragen, die jetzt gestellt werden müssen. Erstens: waren die 140.000 wetterbezogenen Toten die direkte, natürliche und wahrscheinliche Folge von Forschungen im Bereich der Klimaänderung, die zeigen sollen, dass es keinen Grund für Alarm gibt? Und zweitens: wäre es auch ohne diesbezügliche Forschungen zu diesen 140.000 Toten gekommen?
Um die erste Frage zu beantworten, muss geklärt werden, ob es die Todesfälle gegeben hat, weil die entsprechenden Personen keine Ahnung hatten, dass die Wettervorgänge stärker, intensiver und tödlicher sein würden. Falls die einzige Aussage der Klimaforscher darin bestand, dass es keinen Grund für Alarm gibt, könnte diese Position zutreffen. Allerdings haben die oben erwähnten Alarmisten viele Jahre lang die Medien und die Internet-Blogs mit schrecklichen Vorhersagen des Untergangs verstopft. Tatsache ist und würde auch Eingang in ein Verfahren finden, dass die Warmisten einen fast völligen Konsens proklamieren, dass die globale Erwärmung nicht nur real, sondern auch dem Verbrauch fossiler Treibstoffe seitens der Menschen geschuldet ist. Dieser vermeintliche Konsens findet sich in der Presse, in Sendungen und elektronisch im Internet. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Jury zu dem Ergebnis kommen würde, dass irgendeiner der wetterbedingten Todesfälle die Folge skeptischer Klimaforschung gewesen war. Tatsache beispielsweise ist, dass Hurrikane während der letzten 40 Jahre an Anzahl und Stärke abgenommen haben. Darüber lässt sich nicht streiten, es ist einfach eine Tatsache. Gleiches gilt für Tornados, Dürren und Hitzewellen. Siehe hierzu diesen Link und „Global Hurricane Frequency“.
Der Definition von Kausalität folgend muss die Jury alle Umstände in Betracht ziehen, die durch Beweise belegt sind. Dies bedeutet, dass die Schlussfolgerungen der führenden Warmisten, nämlich des IPCC, in Betracht gezogen werden. Das IPCC räumt ein, dass es keinen aussagekräftigen Beweis gibt, der Extremwetterereignisse mit der globalen Erwärmung in Verbindung bringt. Tatsächlich würde es sehr schwierig sein, zu einem anderen Ergebnis zu kommen angesichts der eindeutigen Beweise, dass Hurrikane seltener und weniger intensiv auftreten und dass alle anderen Extremwetterereignisse einfach nicht an Ereignisse heranreichen, die aus früherer Zeit bekannt sind. Der Schlüsselbeweis hierfür ist das Eingeständnis der Warmisten, dass Ereignisse vor dem Jahr 1970 überhaupt keine Verbindung mit dem menschlichen Verbrauch fossiler Treibstoffe haben, sondern ganz und gar natürlichen Ursprungs waren. Folglich waren alle Hitzewellen wie die lange und starke Hitzewelle der dreißiger Jahre, alle Dürren einschließlich der schlimmen Dürre der fünfziger Jahre und die vielen starken Hurrikane vor 1979 durchweg natürliche Ereignisse.
Daraus folgt nun, dass Element 1 oben nicht wahr ist; es kann nicht über alle Zweifel erhaben bewiesen werden. Selbst wenn der Angeklagte absichtlich skeptische Klimaforschung betrieben hätte, kann diese Forschung nicht den Tod einer anderen Person verursacht haben.
In einem Strafverfahren wird der Angeklagte freigesprochen, falls irgendein Element nicht über alle Zweifel erhaben bewiesen werden kann. Allerdings kann der Verteidiger nicht wissen, welches der Elemente, falls überhaupt eines, als nicht diesem Standard genügend angesehen wird, also wendet er sich den anderen Elementen zu. Man weiß nie, wie sich die Jury entscheidet, bis das Urteil verkündet wird.
Kommen wir also zum zweiten Element: Der Staat muss beweisen, dass die natürlichen Konsequenzen der Handlung gefährlich für das menschliche Leben waren. Wie oben lautet die Handlung skeptische Klimaforschung. Welches sind die natürlichen Folgen skeptischer Klimaforschung? Wie sich gezeigt hat, erzeugte skeptische Klimaforschung mittlerweile viele hundert begutachtete und veröffentlichte Studien, die belegen, dass es hinsichtlich des menschlichen Verbrauchs fossiler Treibstoffe keinerlei Grund für Alarm gibt. Da es also keine kausale Beziehung zwischen derartigen Forschungen und Todesfällen gibt, kann es auch keine Gefahr für das menschliche Leben geben. Dieses Element ist also im Falle des Staates ebenfalls ein Fehlschlag. Siehe hier, und hier gibt es eine Liste mit hunderten skeptischer Studien.
Das dritte Element bei vorsätzlichem Totschlag lautet: zu der Zeit, als er seine Handlung beging, wusste er, dass die Handlung gefährlich für menschliches Leben war. Wieder ist die Handlung skeptische Klimaforschung. Der Jury würde man sagen, dass die Ergebnisse der skeptischen Klimaforschung zeigen, dass keine Gefahr besteht. Die Gründe für diese Schlussfolgerung würden sehr detailliert erklärt werden mit großen und farbigen Graphiken sowie visuellen Darstellungen zu jedem einzelnen Punkt. Der Angeklagte, der die skeptische Klimaforschung durchgeführt hatte, würde genau das Gegenteil wissen: er würde wissen, dass keine Gefahr für menschliches Leben besteht. Folglich würde auch das dritte Element scheitern.
Und schließlich lautet das vierte Element: Er handelte absichtlich und war sich der Missachtung der Gefahr für menschliches Leben bewusst. Hinsichtlich dieses Punktes muss der Staat prüfen, dass der Angeklagte seine skeptische Klimaforschung im Wissen durchgeführt hatte, dass menschliches Leben auf dem Spiel steht und dass er diese Gefahr bewusst missachtet hat. Nun ist allerdings genau das Gegenteil der Fall. Skeptische Forschung hat gezeigt, dass es aus den oben umrissenen Gründen keinen Anlass zu Alarm gibt.
Die unvermeidliche Schlussfolgerung wäre demnach ein Urteil „nicht schuldig“ des fahrlässigen Totschlags für jene, die skeptische Klimaforschung durchführen. Jedes der vier erforderlichen Elemente hat sich als negativ herausgestellt, das heißt, der Staat kann keines der vier Elemente über alle Zweifel erhaben beweisen.
Interessant ist jedoch, dass jene, die danach trachten, Skeptiker zu verhaften und wegen krimineller Fahrlässigkeit oder fahrlässigen Totschlags zu verurteilen, dieses Verbrechen bestraft sehen wollen, bevor die Opfer gestorben sind. Die Schreie der Alarmisten sind gewöhnlich im Futur abgefasst, d. h. die polaren Eiskappen WERDEN schmelzen und der Meeresspiegel WIRD steigen. Noch öfter wird der Konjunktiv benutzt, d. h. der Meeresspiegel KÖNNTE um 20 Fuß [ca. 6 m] in 100 Jahren steigen.
Nun gibt es einige Verbrechen, die auch ohne einen Todesfall zu einer Verurteilung führen, z. B. versuchter Mord, aber es gibt in Kalifornien kein Verbrechen einer Verschwörung, um einen Mord zu begehen (People v. Iniguez (2002) 96 Cal.App.4th 75). Es gibt auch das Verbrechen des versuchten fahrlässigen Totschlags, aber dies erfordert das Faktum einer Leidenschaft, die im Zusammenhang mit Klimaforschung nicht auftaucht People v. Iniguez (2002) 96 Cal.App.4th 75).
Schlussfolgerung:
Die Tatsachen hinsichtlich der Durchführung von Klimaforschung, die zu dem Ergebnis führen, dass kein Grund zu Alarm besteht, erfüllen nicht den Tatbestand des fahrlässigen Totschlags oder krimineller Fahrlässigkeit wie oben beschrieben. Selbst wenn einige Menschen durch heftige Wetterereignisse ums Leben gekommen sind, zeigen die Fakten, dass diese Wetterereignisse in keiner Weise mit der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung verbunden sind. Die klaren Beweise zeigen, dass hunderte begutachteter Studien veröffentlicht worden sind, denen zufolge es keinen Anlass zu Besorgnis gibt, und tatsächlich sagt ja auch die führende Institution der Alarmisten, dass es keinen Zusammenhang gibt zwischen der globalen Erwärmung und Extremwetter. Für eine Verurteilung als Straftat muss jedes Element eines Verbrechens bis über alle Zweifel erhaben bewiesen werden. Hier in diesem Fall ist jedoch jedes Element der Anklage diskreditiert und nicht einmal ansatzweise bewiesen. Eine Ausnahme wäre lediglich, dass ein legaler Vorgang, nämlich Klimaforschung betrieben worden ist, allerdings wurde dieser Vorgang in legaler Weise betrieben.
Dieser Artikel stellt eine allgemeine Übersicht über die Gesetzeslage dar und soll kein juristischer Ratschlag sein. Für spezifische Ratschläge in diesem Zusammenhang kontaktiere man den Autor Roger E. Sowell.
Übersetzt von Chris Frey EIKE