Energiewende wirkt: Erfinder des EEG Hans Josef Fell – EEG ist toll, es schafft Arbeitsplätze in „Kina“!

Autor ist der kampferprobte Aktivist und taz Umwelt-Redakteur Malte Kreutzfeld. Nach eigenen Angaben hat er „in Göttingen und Berkeley Biologie, Politik und Englisch studiert, sich dabei umweltpolitisch und globalisierungskritisch engagiert „. Das befähigt ihn zu schreiben: 

Die Ignoranz der Experten 

Die Forderung von Wissenschaftlern nach einem Aus für das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist absurd. Gefährlich ist sie trotzdem.

Und glaubt feststellen dann zu können:

Innovation misst die sogenannte „Expertenkommission“ dabei ausschließlich an der Zahl der Patentanmeldungen. Dass das deutsche Modell der Ökostrom-Förderung etwa beim Solarstrom innerhalb von zehn Jahren zu Preissenkungen von 80 Prozent geführt hat, ignorieren sie ebenso wie die gewaltigen technischen Fortschritte bei der Windkraft.

Die reale Kostenexplosion beim Strompreis, Ursache  der Energiearmut, die immer weitere Kreise der Bevölkerung erfasst, sowie der sich beschleunigende Weggang der energieintensiven Industrie,  mit dem Wegfall zigtausender wertschöpfender Arbeitsplätze , begleitet vom Abbau  ebenfalls wertschöpfender Arbeitsplätze bei den großen und kleinen Energieversorgern, nimmt der Biologie, Politik und Englisch studierte Kreutzfeld einfach nicht zur Kenntnis. Auf dem Weg ins grüne Glück gibt es leider auch Opfer. Bei den anderen versteht sich.

Und auch im Regionalsender  Mittelfranken  von Bayern 1 regte sich Unmut. Dort ist nämlich der Erfinder des EEG der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Hans Josef Fell zuhause.  

Und der war, glaubt man dem Interviewer Jürgen Gläser „fassungslos“!. Jürgen Gläser, Liebhaber von Frankenwein und seiner Arbeit in Kitzingen  durfte den Erfinder des EEG interviewen.

Er hätte so Fell…"noch nie nie seine so schlechte wissenschaftliche  Darstellung gesehen“. Damit meinte er wohl das Gutachten selber.  Und fand …"die Gutachter hätten damit" ..ginge es  nach ihm…“ ihre wissenschaftliche Reputation verloren“. Und lobte anschließend die „augenfällige Innovationskraft“ bei Sonne, Wind Biomasse und Geothermie.

Sogleich beflissen assistiert vom Interviewer Gläser, der erklärte, dass das Bundeswirtschaftsministerium noch am Mittag festgestellt hätte, dass das EEG das Kerninstrument der deutschen Klima- und Energiepoltik sei und damit wohl „die eigenen Gutachter  zurückgepfiffen hätte“

Bei soviel Zustimmung gab es bei Fell kein Halten mehr. …"Durch diese fulminante Innovationsentwicklung (des EEG) in Deutschland ist nun Kina zur  ersten Nation aufgestiegen, mit Investiition in „Erneuerbare“ Energien, weil die Techniken gut, billig und hoch effektiv  geworden sind.“

Das muss doch begeistern! Die deutsche Erfindung „EEG“ des Hans Josef Fell erzeugt damit viele, viele Arbeitsplätze in China. Sagt er selber.

Weil es Technologien schafft, die hocheffektiv, billig und gut …dort angewendet  werden können. Und, so Fell weiter,  dies als nicht innovativ zu bezeichne hielte er …"für so was von weltfremd..“

Des weiteren singt er dann das hohe Lied von den niedrigen Strompreisen an der Börse, dank des Überangebots (sagte er zwar nicht) der zuvor per Zwang eingespeisten „Erneuerbaren“ (sagte er auch nicht), die der Herr Gabriel leider nicht an die Verbraucher weitergäbe. Kein Wort natürlich zu den zuvor bereits bezahlten exorbitanten Einspeisevergütungen die dank EEG für 20 Jahre garantiert, uns Verbrauchern vom innovative Herr Fell mit seinem EEG aufgezwungen wurden. 

So sieht Innovation a´la Grün aus. Auch weil es keinen „tolleren“ Politiktransfer als das EEG gäbe, findet Fell. Denn 66 Staaten hätten diesen Exportschlager übernommen.

Und der Interviewer freute sich am Schluss mit Fell dass „Gott sei Dank  die Abschaffung des EEG nicht stattfinden würde“. 

Nun können wir es nicht unterlassen von der schönen neuen Traumwelt der grünen Erneuerbaren, wenigstens in „Kina“, wieder in die reale Welt zurückzublenden.

Gestern titelte Bild 

ERSCHRECKENDE ZAHLEN

Hohe Strompreise machen unser Export-Wunder kaputt

Die Energiewende macht unserem Export schwer zu schaffen! Die Produktion in Deutschland wird teurer, unsere Waren steigen im Preis und verkaufen sich im Ausland schlechter. Eine dramatische Entwicklung, wie Zahlen jetzt belegen.

Deutschlands Industrie musste vergangenes Jahr auf Exporte im Wert von 15 Milliarden Euro verzichten – bedingt durch die rasant steigenden Strompreise.


und die FAZ (hier) zieht heute nach:

Energiewende kostet Deutschland Milliarden

27.02.2014  ·  Etwa 15 Milliarden Euro an Exporteinbußen habe die Energiewende Deutschland 2013 beschert, behaupten von der Industrie bezahlte Forscher. Sie wollen die Energiewende reformieren – nachdem am Mittwoch ihre Abschaffung gefordert wurde. Und verstärken dies noch mit

Die hohen Energiepreisunterschiede zwischen Deutschland und seinen fünf wichtigsten Handelspartnern etwa hätten den Industriesektor zwischen 2008 und 2013 etwa 52 Milliarden Euro an Nettoexporteinbußen beschert. Nordamerika habe dagegen als Industriestandort im Wettbewerb an Vorteilen gewonnen, weil der dortige Schiefergasboom die amerikanischen Gaspreise auf ein Drittel des deutschen Wertes senke.

Und da sind die vielen anderen Verluste noch gar nicht enthalten.

Während hierzulande die Energiearmut steigt und steigt, und bereits 17 % der Haushalte betrifft, träumen Fell und sein Interviewer weiter von ihrem hochinnovativen EEG. Das ist es wirklich. Beim Vernichten von Arbeitsplätzen und Hochtreiben der Strompreise. Eine größere Umverteilung von unten nach oben hat es seit dem II, Weltkrieg in Deutschland nicht gegeben. Doch sie sind beide ja auch nicht von dessen Folgen betroffen. 




Die Sündflut

Die einzigartigen Überschwemmungen im Tal der Themse und in den Somerset Levels in Südwestengland haben die britischen Politiker aufgeschreckt. Sie ziehen Regenjacken und Gummistiefel an, stapfen durch Strassen, die sich in Flüsse verwandelt haben, und geben mit gefurchter Stirn ihre Weisheiten preis. Für Premier Cameron sind die Fluten «biblisch», er «vermutet sehr», dass das extreme Wetter mit dem Klimawandel zusammenhängt. Sein Staatssekretär für Energie und Klimawandel, der Liberaldemokrat Ed Davey, vermutet das nicht nur, er weiss es: «Um uns herum sehen wir heute die möglichen Folgen einer Welt, auf der extreme Wetterereignisse viel wahrscheinlicher sind.» Und er schimpft über Randfiguren in der Konservativen Partei, welche «die Argumente der diskreditierten ­Klimaleugner» nachplap­perten. Er geisselt das «böswillig ignorante Kopf-in-den-Sand-­Stecken» vieler Konservativer und spricht von ­einem «teuflischen Cocktail», der die ganze «Klimapolitikstruktur» des Landes bedrohe.

Noch düsterer tönen die Warnungen von ­Labour-Parteiführer Ed Miliband: «Wegen des Unvermögens, zu erkennen, dass Klimawandel das extreme Wetter verursacht, welches das Land seit einem Monat verwüstet, schlafwandelt das Land auf eine Katastrophe zu.» Cameron, Davey und Miliband sind keine Wissenschaftler, Julia Slingo, wissenschaftliche Leiterin der staatlichen Wetteranstalt, ist es. Laut Slingo deutet das «gesamte Beweismaterial» darauf hin, dass der Klima­wandel mithalf, «die aussergewöhnlichste Regenperiode in 248 Jahren zu verursachen».

Alles klar? Nicht unbedingt. Zitieren wir aus dem Bericht des Weltklimarats (IPCC): «Zusammengefasst fehlt es weiterhin an Beweisen, und somit ist in Bezug auf das Trendsignal das Vertrauen in die Grösse und/oder Frequenz von Überschwemmungen auf einer globalen Skala tief.»

Schaut man sich die historischen Zahlen in Bezug auf Regenfälle in Grossbritannien näher an, findet man Winter, in denen es stärker regnete als 2013/14. Nicht eine amtliche Stelle, sondern der Blogger Paul Homewood hat die seit 1910 existierenden Regenstatistiken für die von den Überschwemmungen besonders stark heimgesuchte Region Südwestengland/Südwales untersucht. Er kommt zum Schluss: «Es sieht schon jetzt ­danach aus, dass auch der ­Februar im Südwesten ein besonders nasser Monat sein wird, so dass das Drei-Monate-­Total für Dezember bis Februar dasjenige der meisten Jahre seit 1910 übertreffen wird. Wie auch immer das Ergebnis sein wird, so ist es doch unwahrscheinlich, dass die jüngsten Dezember-bis-Februar-Zahlen an die November-bis-Januar-Periode von 1929/30 herankommen werden. Wenn der gegenwärtige Trend anhält, rechne ich mit weiteren 200 Millimetern, was das Drei-Monate-Total auf ungefähr 650 Millimeter bringen würde. Das ist deutlich unter den 812 Millimetern, die für November 1929 bis Januar 1930 aufgezeichnet wurden.»

Wenn die Regenfälle in Südwestengland im Winter 1929/30 deutlich höher waren als jetzt – wieso richten die momentanen Überschwemmungen dann weit verheerendere Schäden an? Schuld ist der Mensch. Aber nicht, weil er zu viel CO2 in die Atmosphäre strömen lässt, sondern weil die 1996 per Gesetz neugeschaffene Umweltagentur (EA), die für den Umgang mit dem Überschwemmungsrisiko bei Flüssen und Meer zuständig ist, versagt hat.

Drainage vernachlässigt

Die von den aktuellen Überschwemmungen besonders heimgesuchten Somerset Levels sind eine im 16. Jahrhundert von holländischen Ingenieuren für die Landwirtschaft urbar gemachte Moorlandschaft von 650 Quadratkilometern (etwa so gross wie die Kantone St. Gallen und Thurgau zusammen). Während mehr als zwei Jahrhunderten kümmerte sich die 1777 gegründete wohltätige Royal Bath and West of England Society um die Drainage des Gebiets.

Das änderte sich, als die öffentlich-rechtliche Environment Agency das Flussmanagement übernahm. Für die EA hatte das Ausbaggern von Flussbetten, welche das Abfliessen des Wassers ermöglichten, keine Priorität mehr. Die Pump­werke wurden vernachlässigt. Kam dazu, dass Umweltauflagen der EU das Wegschaffen von Schlamm und Triebsand behinderten. Die Situation verschlimmerte sich 2002, als die Umweltschützerin Barbara Young Chefin der Umweltagentur wurde. Als ehemalige Vizepräsidentin der Königlichen Gesellschaft für den Vogelschutz (RSPB) sorgte sie sich um das Wohlergehen der Wildtiere. Am liebsten hätte sie, wie sie einmal bemerkte, alle Pumpstationen in die Luft gesprengt. Das Ausbaggern der Flüsse kam unter ihrer Ägide praktisch zum Stillstand.

Die EA, heute unter der Leitung von Ex-­Labour-Kulturminister Lord Chris Smith, hat sich immer mehr um «Nachhaltigkeit» und «Biodiversität» gekümmert als um die Interessen der Bevölkerung und der Landwirtschaft von Somerset. Die Aufräumarbeiten nach den Überschwemmungen werden über 100 Millionen Pfund kosten. Das Ausbaggern der Flüsse hätte 4,5 Millionen Pfund gekostet, was der EA, die allein für ein Vogelreservat 31 Millionen Pfund ausgab, «übertrieben» erschien.

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Anmerkung EIKE-Redaktion :

Der vorstehende Artikel von Hanspeter Born ist erschienen in: http://www.weltwoche.ch ; Die Weltwoche, Ausgabe 08/2014 | Freitag, 21. Februar 2014: Die Sündflut |

EIKE dankt dem Autor und der Redaktion der WELTWOCHE für die Genehmigung eines ungekürzten Nachdrucks.

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Ergänzung/Nachtrag EIKE-Redaktion:

In den englischen Medien herrschten im Februar 2014 Hohn und Spott, sowohl über die krasse Winter-2013/14-Fehl-Prognose des Britischen Wetterdienstes, als auch über die nachträgliche Zuordnung einer für die Jahreszeit nicht ungewöhnlichen regnerischen Westwind-Wetterlage zu einem angeblich Mensch-gemachten Klimawandel :

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(1)

Daily Mail, 21.02.2014

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2564358/Could-Met-Office-wrong-Just-floods-report-told-councils-Winter-drier-normal-especially-West-Country.html ; 21 February 2014 :

„Could Met Office have been more wrong? Just before floods, report told councils: Winter will be ‚drier than normal‘ – especially in West Country!“

  • > „Worst weather prediction since Michael Fish reassured the nation in October 1987 there was no hurricane on the way“
  • > „Forecasters said the Somerset Levels and the rest of the West Country would be especially dry“
  • > „Last night, it was confirmed the UK had instead suffered the wettest winter since records began“

Read more: http://www.dailymail.co.uk/news/article-2564358/Could-Met-Office-wrong-Just-floods-report-told-councils-Winter-drier-normal-especially-West-Country.html#ixzz2uLP5G1VU

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(2)

http://www.spiked-online.com/newsite/article/the-eco-hysteria-of-blaming-mankind-for-the-floods/14672#.UwzNgV4szNV ; 17 February 2014 :

„The eco-hysteria of blaming mankind for the floods“

„Blaming storms on human industry is as backward as blaming them on gays.“

Nicholas Stern, treated by many greens as a god-like oracle warning us all of future manmade doom, says the floods were caused by ‘human activities’. From the fawningly faithful reporting of his words, you could be forgiven for thinking Moses himself had published some new tablets about man’s wrongdoings. Other observers say man’s behaviour, his emission of CO2, is ‘loading the dice’ of nature’s fury, making floods more likely and more epic.“

Quelle: benny.peiser@thegwpf.org ;  CCNet 25/02/14 ; After The Floods: Why Did The Met Office Forecast A Dry Winter?




Energiewende wirkt: Regierungskommission „Forschung und Innovation“ fordert EEG Abschaffung wegen erwiesener Nutzlosigkeit

Doch damit nicht genug, denn das EEG verpflichtet die Netzbetreiber diesen Flatterstrom die nächsten 20 Jahre in jeder herstellbaren Menge abzunehmen. Auch die Rechnung dafür darf an den Verbraucher weitergereicht werden.  Und die summiert sich auf satte 330 Mrd € bis zum Ende der Laufzeit. Nun hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Forschung und Innovation“ in ihrem Jahresbericht festgestellt, dass das EEG zwar extrem teuer ist, aber seinen Zweck, den „Klimaschutz“ durch Reduktion der CO2 Emissionen, total verfehlt und in der Technologieförderung auch nichts bringt. Sie empfiehlt daher die vollständige Abschaffung. Jetzt erst!

Die EIKE Redaktion kommentiert:

Das EEG – EIKE’s Logbuch der Bescheuerten und Bekloppten

Wer kennt nicht Wischmeyers Logbuch der Bescheuerten und Bekloppten in der ZDF-„Heutehow“? Das EEG wäre für sie ein passendes Thema. Freilich kann dies das ZDF nicht wagen. EIKE dagegen ist ideologiefrei und unabhängig. Da die Wirklichkeit des EEG  alles Bescheuerte und Bekloppte dieser Welt in den Schatten stellt, fällt uns das Thema EEG nicht gerade leicht. Kann man eine Realsatire mit weiterer Satire überhaupt noch toppen? Wir wollen es  nachfolgend einfach einmal versuchen, zumindest Wischmeyer wird uns verstehen.

Mit wirksamen Methoden aus dem Arsenal der DDR Kaderschmieden hat es eine junge Politikerin aus der DDR mit dem schönen Namen Angela fertig gebracht, alle Konkurrenten wegzuputzen. Seitdem regiert sie unangefochten unsere Republik. Regieren ist natürlich stark übertrieben. Sie reitet einfach das Pferd „Volksstimme“ und schnippt es locker mit dem Zaumzügel in die Richtung ihres machtpolitischen Schachs. Politischen oder gar demokratischen Gestaltungswillen sucht man freilich bei Angela absolut vergebens. Dafür ist sie beim Volk als „Mutti“ ja so beliebt. Die Volksstimme wiederum hört schon längstens nur noch auf die Einflüsterungen grün-roter Medien: „Wir müssen das Klima schützen“, „Wir dürfen nicht so viel Energie verbrauchen“, „Kohle oder gar Uran zu verbrennen ist des Teufels“, „Wir müssen die Energiewende durchführen, weil wir sie wollen (Besonders schönes Zitat: C. Kemfert)“, „Wir dürfen kein Fleisch mehr essen, das ist böse“ und vielen weiteren Unsinn mehr. Das passt natürlich bestens in Angelas Machtkonzept. Zur Absicherung ihrer Agenda hat sie als „Klimaberater“ einen lustigen Wissenschafts-Clown engagiert, der die Welt mit einer großen Transformation durch absurde 2 Grad Begrenzung einer seit anderthalb Jahrzehnten ohnehin ausbleibenden globalen Erwärmung retten kannl. Sie lässt außerdem einen wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen (WBGU)  regierungsoffizielle Schriften veröffentlichen, in denen die Vernichtung eines ganzen Industriezweigs (Kohle) gefordert wird. Dass der WBGU, ehemals ein Expertengremium, längst von fachfremden Ideologen bestimmt wird, versteht sich von selber. Niemand nahm die WBGU-Forderung gar zum Anlass, Klage gegen Angela wegen Volksverhetzung einzureichen, nicht einmal der ehemalige Koalitionspartner FDP. Der nickte diese undemokratischen Durchstechereien einfach ab, er wollte nun einmal um jeden Preis weiter mitregieren. Angela schaffte schließlich auch noch die sichersten Kernkraftwerke der Welt ab – nicht einmal die sicherheitsbesessenen Schweden machten so etwas beklopptes. Für diesen Zweck setzte sie eine Ethik-Kommission ein, in der drei Kirchen-Heinis, der Rest überwiegend Fachbescheuertee aber kein einziger Energie-Experte saßen. Das Ergebnis war, als ob man Gänse über den Sinn des Weihnachtsfestbratens hätte abstimmen lassen. Absurder ging es wirklich nicht mehr, die Wirklichkeit schlug jede denkbare Satire mit Längen.

Videoausschnitt von einem Gespräch mit Cem Özedemir, Bundes-Vorsitzender der Grünen, zum „Stromverbrauch“ in Deutschland. Er dürfte nicht der Einzige im Parlament sein, der keine Ahnung von dem hat, wovon er spricht und entscheidet. Bei diesem geballten Sachverstand braucht keiner der EEG Gewinner Angst um seine Pfründe zu haben

Und die Folgen von diesem ganzen hirnverbrannten Unsinn? Wir müssen immer mehr für Strom bezahlen, Arbeitsplätze in energieintensiven Industrien gehen verloren, Windradungetüme höher als das Ulmer Münster verschandeln unsere Landschaften, töten Hekatomben von Vögeln und Fledermäusen und nerven die Anrainer. Quecksilbervergiftete Sparlampen müssen wir kaufen, es drohen völlig überflüssige Riesenstromleitungen quer durch Deutschland, die Stabilität der Stromnetze sinkt dramatisch, ein mehrtägiger Blackout droht. Niemand in unserem ehemals gut funktionierenden Strom-Land bleibt von dieser Ökonummer verschont. In den Schulen und sogar Kindergärten werden die Kleinen und Allerkleinsten auf  Ökolinie gebracht – oh Angela, Du bist wahrlich die späte Rache Erich Honneckers und Walter Ulbrichts in einem! Die ganze Welt lacht nun über die dummen Deutschen. Die Regierungen der Welt aber bewundern heimlich unsere Angela – toll, wie sie das mit der Macht hinbekommt. Ihre Masche sollten wir vielleicht auch einmal versuchen, dann bleiben wir ewig im Amt! Wer nun logisch folgert, der aufsummierte  Öko-Dummquatsch müsste eigentlich Angela das politische Genick brechen, irrt sich. Sie sitzt fester im Sattel als je zu vor. Einzige mögliche Schlussfolgerung: Angela ist die wirklich kluge, nur wir Deutschen sind ein Volk von Bekloppten und Bescheuerten!

Nun geht es aber doch nicht mehr weiter. Selbst den Genossen in der GroKo schwant, dass die Energiewende an Beklopptheit und Gefährlichkeit für ihr politisches Wohlergehen unüberbietbar ist. Ganz abschaffen geht aber nicht, dann müssten ja praktisch alle deutschen Politker den Hut nehmen, denn wer hat eigentlich nicht mitgemacht. Sigi Gabriel hat sich nun  vorgenommen, das Ding zu retten. Es kann unmöglich gelingen. Da die technischen Hochschulen Deutschlands, die es wohl besser wissen, immer noch schweigen – Drittmittel, Drittmittel, Drittmittel, man muss schließlich überleben, hält daher besser die Klappe und profitiert von den Ökosubventionen -, ist keine Remedur in Sicht. Oder doch? Die FAZ, einer der wenigen Medien-Lichtblicke im Medien-DDR-Deutschland, berichtet am 26.2.2014, dass eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission rät, das EEG gänzlich abzuschaffen. Diese Kommission muss zuvor EIKE gelesen haben! Genau dies fordern wir bekanntlich schon von Beginn der bescheuerten Energiewende an und belegten es stets mit Fakten. Die Politik schert sich darum natürlich nicht, und um die Expertenkommission wird sie sich ebenfalls nicht scheren. Ob das gut gehen kann?  Die FAZ schreibt hierzu: „DAS EEG SEI WEDER EIN KOSTENEFFIZIENTES INSTRUMENT FÜR DEN KLIMSCHUTZ, NOCH ENTFALTE ES EINE MESSBARE INNOVATIONSWIRKUNG“ und weiter: „Für ihren radikalen Rat haben die Experten mehrere Begründungen parat: Die steigenden Kosten von zuletzt 22 Milliarden Euro im Jahr, überschätzte Auswirkungen auf den Klimaschutz, vor allem aber die von der Förderung ausgehende „sehr geringe technologiespezifische Innovationswirkung in Deutschland“. Gerade das Technologieargument spielt in den politischen Debatten eine wichtige Rolle. Um so mehr lässt aufhören, dass die Forscher aus dem Umfeld des renommierten Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft genau das in Zweifel ziehen. Die sechs Gutachter unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Ludwig-Maximilians-Universität München berufen sich dabei auf Studien, die unter anderem die Patentanmeldungen als Indikator für Innovationen beurteilen. Die kämen zu keinem positiven Ergebnis. „Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeisevergütungen für erneuerbare Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen“, stellen sie fest. Eine aktuelle Analyse, die speziell die Wirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht habe, finde „in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang“. Als Grund machen die Forscher aus, dass die festen Einspeisevergütungen „keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien“ böten. Da sich die Vergütung nach den Durchschnittskosten richte, verdiene ein Innovator an einer neuartigen Technologie nicht mehr als an einer schon eingeführten. Allerdings sei die Investition in eine neue Technologie mit einem höheren Risiko verbunden.“ So ist es, liebe Expertenkommission. Als Ergänzung hättet ihr allerdings noch hinzufügen sollen: ES GIBT KEIN KONSTANTES KLIMA, JEDES KLIMA IN JEDER KLIMAZONE UNSERER ERDE HAT SICH SCHON IMMER GEÄNDERT. Liebe Kommission: Wie sollen wir das Klima dann Eurer Meinung nach schützen, wenn es mit der Energiewende nicht klappt? Sollen wir dazu vielleicht doch erst mit dem Wetterschutz anfangen? Wir fragen zwischenzeitlich mal bei prominenten Karnevalsvereinen nach, wie die fachlich über den Klimaschutz denken.  EIKE hätte Eurem Gutachten allerdings Folgendes hinzugefügt: „Die Forschung an inhärent sicheren Brutreaktoren der neuen Generation, die praktisch keinen radioaktiven Abfall mehr erzeugen“ entfaltet umgekehrt genau die gewünschte Wirkung von technologischer Innovation. Ihr solltet mal darüber nachdenken und Euer Gutachten ergänzen!

Nun darf man sich aber nicht zu früh freuen. Heinrich Duepmann von NAEBe.V. (Stromverbraucherschutz)  schreibt nämlich zum Thema: „Ich bekam heute eine große Zahl von Emails und auch Anrufe von sehr erfreuten Freunden, die hoffen, dass nun der Spuk ein Ende hat. Leider ist hier der Wunsch der Vater des Gedanken und sie haben wohl die Nachricht nicht sorgfältig gelesen. Die Energiewende steht nicht zur Disposition! Es geht ausschließlich um das EEG, von dem wir schon seit bald 2 Jahren behaupten, dass man das ersetzen wird durch ein anderes Entgelt-Verfahren. Solange man die Zielvorgaben zur CO2-Reduktion noch verstärkt (55% statt 50% bis 2030 gemäß Koalitionsvereinbarung) statt sie aufzugeben, fördert man damit den weiteren Ausbau dieses Unfugs. Für die Nimbys aus dem Süden kommt es vermutlich noch schlimmer, da sie wegen verstärkten Kostendrucks noch stärker von dem WKA-Ausbau betroffen sein werden, als bisher befürchtet. (Bayerischer Windstrom ist nun mal preisgünstiger als Offshore-Strom).  Die vorläufig lachenden Dritten werden die Trassen-Gegner sein, für die der Strom ja aus der Steckdose kommt. Wie nun die Neuregelung sein wird, ist noch unklar. Es kann ein reines Quotenmodell sein, es kann aber auch ein überlagertes System von Quotenmodell / Ausschreibeverfahren mit Jahrespflichtmengen sein. Eines ist jedenfalls klar: Da die Bäume der EEG-Profiteure bisher nicht in den Himmel gewachsen sind, wird eine gegen Null schrumpfende Marge nicht wesentlich die Kosten senken, im Gegenteil die zusätzlichen Kostentreiber wie Trassen (vielleicht nicht die Nord-Süd) und Schattenkraftwerk-Vorhalte-Kosten kommen ja erst noch. Dass allerdings gewaltiges Geschütz aufgefahren werden muss – und da ist diese Studie erst der Anfang – hängt schon damit zusammen, dass man den 1,35 Millionen EEG-Profiteuren den Geldhahn zudrehen muss. Und man wird es tun, dass lässt schon aus Punkt 2 ableiten – unseren Gegnern ist schon klar, dass die Stunde der Wahrheit kommt. In diesem Zusammenhang sei auch das Märchen Bestandsschutz kurz als solches erklärt. Das Ankassieren von Beträgen für eine (fast) wertlose Leistung (Energiewende-Strom) ist sittenwidrig. Sittenwidrige Vertragserfüllung kann man nicht einklagen.

Zurück zum EEG, denn nun wird es spannend: Wie zieht sich Angela aus der Affäre? Vielleicht lassen sich ja irgendwelche Zusammenhänge mit  Verwerflichem wie z.B. Kinderpornographie und den Mitgliedern der besagten Expertenkommission konstruieren, so dass man sie elegant los werden kann. Dem Beraterstab von Angela wird schon etwas einfallen. Auffällig ist auch das dröhnende Schweigen von ARD und ZDF. In keiner ihrer aktuellen Sendungen tauchte dieses Thema auf.

Doch uns fallen hierzu nur folgend Fragen ein: Warum fasst sich nicht einmal irgendein mutiger Bürger oder eine mutige Institution ein Herz und zeigt Angela Merkel bei der Bundes-Staatanwaltschaft wegen Untreue an (Abschalten der deutschen Kernkraftwerke). Warum gibt es keine Anzeigen gegen deutsche Landes- und Bundesbehörden wegen Gefährdung der Sicherheit von Leib und Leben von deutschen Bürgern infolge Einspeisung von immer mehr Wind- und Sonnenstrom, der die Stabilität der Stromnetze zerstört? Wo bleiben hier die sonst so eifrigen Staatsanwälte? Man darf gespannt sein, wie lange sich unsere Bevölkerung noch das Treiben dieser bescheuerten und bekloppten Politikerkaste bieten lässt.




GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden.

Als eine der sichersten Methoden der Entsorgung  radioaktiver Abfälle sah die Bundesregierung  bislang das Einbringen der radioaktiven Abfälle in Gesteinsformationen des geologischen Untergrundes an. Nach eigener Aussage /1/ hatte sie bereits Anfang der 60er Jahre begonnen, Vorbereitungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu treffen. Steinsalzformationen nehmen nach der Erkenntnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dabei aufgrund ihrer für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle günstigen Eigenschaften eine Vorrangstellung ein /2/. 

Die Bundesregierung bekräftige die Notwendigkeit der Endlagerung in der Bundestagsdrucksache von 1977 /3/: „Eine Zwischenlagerung kann aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen die endgültige Beseitigung der radioaktiven Abfälle nicht ersetzen, sondern nur als befristete Übergangslösung zugelassen werden.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation gewinnt  folgende Aussage in gleicher Drucksache an Gewicht: „Eine langfristige Zwischenlagerung über Jahrzehnte schafft wegen der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Zwischenlager zusätzliche Sicherheitsprobleme.“

Trotz anerkannter Notwendigkeit der Endlagerung waren die politischen Debatten hierüber in den Folgejahren von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen geprägt. Die fehlende Endlagerung diente als Argument gegen die Nutzung der Kernenergie. Im Jahre 2000 erließ  die Bundesregierung der 14. Legislaturperiode gar ein zehnjähriges Moratorium der Endlagererkundung  am Salzstock Gorleben.  Ein Licht am Ende des Tunnels tauchte im Koalitionsvertrag von 2009 auf. Dort heißt es zum Thema „Nukleare Sicherheit“: „Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben unverzüglich aufheben und ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortsetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.“  

Ein Gesetz gegen Glaubwürdigkeit und Vernunft

Das Licht erwies sich als eine Fata Morgana. Es wurde schlimmer als je zuvor: Zum Ende der 17. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP in seltener Einmütigkeit zusammen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ländern auf ein „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zu Änderung anderer Gesetze“, kurz Standortauswahlgesetz genannt.

Dieses Gesetz ist eine 180 Grad- Wende zum Koalitionsvertrag. In dem Gesetz heißt es nunmehr: „Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.“ Und etwas später im Gesetzestext: „Die vorläufige Sicherheitsuntersuchung des Standortes Gorleben wird spätestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne eine Eignungsprognose für den Standort Gorleben eingestellt.“

Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle in einer tiefen geologischen Formation beginnt wieder von vorn. Erneut eine Entscheidung aus parteipolitischem Kalkül ohne Vernunft und Maß, nur um  auch bei SPD und Die Grünen Akzeptanz für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle zu erreichen. Was eben noch als Bedingung für eine verantwortungsvolle Nutzung  der Kernenergie galt, wird ad acta gelegt und auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Um das Verantwortungsbewusstsein der Politiker scheint  es nicht gut bestellt zu sein.

In den zurückliegenden 37 Jahren hat es keine Bundesregierung vermocht, den 1977 benannten Standort Gorleben abschließend zu erkunden. Ihre gesetzlich auferlegte Verpflichtung,  Endlager einzurichten, bleibt weiterhin unerfüllt. Nach Lage der Dinge wird sie auch in den nächsten Jahrzehnten ihrer Verpflichtung nicht gerecht.

Dabei lassen die Ergebnisse der mehrjährigen – aber noch nicht vollständig abgeschlossenen – Erkundung des Salzstockes Gorleben die Eignung des Salzstockes als Endlager erwarten. Die Bundesregierung bestätigte dies ausdrücklich  in ihrer Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen im Juni 2000. Gleichwohl wurde die weitere Erkundung für 10 Jahre ausgesetzt. Erst ab 2010 wurden die bisherigen Befunde erneut einer Bewertung unterzogen, die zum gleichen Ergebnis führte: Keine Erkenntnisse, die gegen eine Eignung sprächen. Gegenteilige Äußerungen von Politikern, denen der Salzstock ungeeignet erscheint,  sind ideologisch motiviert und haben keinen fachlichen Hintergrund.

Wie es aussieht, werden 37 Jahre intensiver Standortauswahl und bergmännischer Erkundung des Salzstockes in den Wind geschrieben und das trotz nachweislich aussichtsreicher  Eignung des Salzstockes. Rund 1,6 Milliarden Euro sind bisher von den Abfallverursachern für die Erkundung aufgebracht worden, Geld, das über den Strompreis von den Stromkunden bezahlt worden ist. Liefert die Bundesregierung keine schlüssige Begründung für die Aufgabe des Standortes Gorleben, riskiert sie eine Schadensersatzklage.

Als Grund für den Neustart der Standortsuche heißt es im Gesetz:

„Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.“

„Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahre 2031 abgeschlossen sein.“

Im Umkehrschluss bedeutet diese gesetzliche Formulierung, dass die bisherige Standortauswahl auf keinem wissenschaftlichen und transparenten Verfahren beruhte. Das ist eine unglaubliche, zudem völlig haltlose Kritik an Bundesbehörden, Wissenschaftlern und Sachverständigen, die für diese Auswahl verantwortlich waren.  Auch steht sie im krassen Gegensatz zu dem unten zitierten Ergebnis der Gorleben Untersuchungskommission.

Bereits in den 60er Jahren wurde Salzgestein als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle als vorteilhaft gegenüber Ton und Granit durch die Vorgängerbehörde der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ausgewählt. Es würde den Rahmen sprengen, den Vergleich der Gesteinsarten hier darzulegen. Wichtig ist vielmehr, dass im Jahre 2006 die Bundesanstalt erneut einen Bericht vorlegte, in dem nach nochmaliger wissenschaftlicher Expertise Salzgestein der Vorzug eingeräumt wird. Also beschränkten sich damals Bund und Länder zu recht auf einen Standort mit Salzstock. Insgesamt wurden in den 70er Jahren über 140 potenzielle Standorte nach wissenschaftlich gesicherten Auswahlkriterien unterzogen, die heutigen, auch internationalen Anforderungen  entsprechen. Am Ende dieses Prozesses blieben drei Standorte übrig, von denen 1977 Gorleben ausgewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde die so genannte  Gorleben-Kommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingesetzt, die zunächst mit Kommunalpolitikern, später auch mit Verbandsmitgliedern besetzt wurde. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 hat sie in 70 Sitzungen die Entwicklungen und Ergebnisse der Standortuntersuchung verfolgt und darüber berichtet.

Eine Bestätigung für das sachgerechte Vorgehen der Standortauswahl wie der anschließenden Erkundung lieferte die Beschlussempfehlung des ersten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages /4/. In der zusammenfassenden Bewertung der Regierungsparteien heißt es:

„Auch die Entscheidung für den Salzstock Gorleben als Erkundungsstandort für ein mögliches Endlager im Jahr 1977 ist nachvollziehbar, schrittweise und nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt. Sie entsprach nicht nur dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern war auch aus heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschrittlich. Zwei verschiedene Auswahlverfahren – durch die Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) im Auftrag des Bundes und  durch einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) des Landes Niedersachsen – kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der Standort Gorleben nach den damals anzulegenden und angelegten Bewertungsmaßstäben der geeignetste Standort ist.“

Auch an sicherheitstechnischen Regelungen gab es kein Defizit. Die Anforderungen an einen Standort  sowie dessen Erkundung, wie auch die Planung und den Betrieb eines Endlagers wurden bereits 1983 als „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ /5/ vom damals zuständigen  Bundesminister des Innern  vorgegeben. Diese Anforderungen wurden nach aktuellen, auch internationalen Erfordernissen überarbeitet und durch die „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ /6/ im Juli 2009 ersetzt. Unter anderem wird darin gefordert, „die Integrität des Gebirgsbereiches muss über einen Zeitraum von einer Million Jahren sichergestellt sein.“

Fazit also:

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute,  auch gemessen an internationalen Maßstäben, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Es ist folglich zu erwarten, dass für die erneute Standortauswahl keine entscheidend anderen Kriterien zugrunde gelegt werden als für Gorleben. Es gibt daher keine sachlich-fachlichen Gründe, den Standort Gorleben aufzugeben und einen neuen Standort zu suchen.

Ein sinnloser Vergleich

Neu im Gesetz ist ein vergleichendes Standortauswahlverfahren, „das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist,“ so der Wortlaut in der Gesetzesbegründung. Dieses Ziel ist, was trivial und einsichtig ist, denklogisch nicht erreichbar. Dies würde voraussetzen, dass alle potenziellen Standorte untertägig erkundet und dann miteinander verglichen werden müssten. Die Suche des „bestmöglichen“ Standortes durch vergleichende Standortuntersuchungen ist faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die möglicherweise beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Ein Vergleich der Ergebnisse wäre zudem wegen der Komplexität der Systeme nicht objektivierbar, ein eindeutiges Ranking daher nicht möglich /7/.

Auch ist international eine untertägige Erkundung mehrerer Standorte mit dem Ziel den „bestmöglichen“ Standort zu finden, weder Stand von Wissenschaft und Technik noch wird in anderen Ländern ein derartiges Vorgehen angestrebt. International werden Vergleiche im Rahmen von Standortauswahlverfahren allenfalls auf der Basis der Ergebnisse von übertägigen Erkundungen beziehungsweise Bohrungen wie in Finnland und Schweden im Sinne einer Standortvorauswahl durchgeführt.

Fazit:

Die Auffindung des bestmöglichen Standortes ist nicht realisierbar. Ein Standortvergleich ist wegen der Variabilität geologischer Formationen faktisch nicht möglich. Die Endlagersicherheit kann nur in Verbindung mit dem Endlagerkonzept bewertet werden. Letzteres liegt nur für Salzgestein vor, nicht aber für Ton oder Granit.

Dem Auswahlverfahren soll eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung, insbesondere auch von Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie die Prüfung von Alternativen  in einer pluralistisch zusammengesetzten Kommission vorausgehen. Hier stellt sich  erneut die Frage, ob die Bundesregierung ihrem mit Fachleuten besetzten und mit der Einrichtung von Endlagern betrauten Bundesamt für Strahlenschutz wie auch ihrer Beratungskommission für Entsorgungsangelegenheiten (ESK) keine ausreichende Fachqualifikation zugesteht. Überdies wird eine pluralistisch besetzte  Kommission in der beabsichtigten Größe erfahrungsgemäß wohl kaum zu einem einheitlichen Votum bei der Klärung der ihr zugewiesenen Aufgaben gelangen. Demokratische Abstimmungen aber sind in Sicherheitsfragen, und um solche geht es, nicht zulässig.

Zudem muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, dass in der Vergangenheit offensichtlich geschludert wurde, wenn erst jetzt eine Klärung der Grundsatzfragen der Endlagerung herbeigeführt  werden soll. Die Beschlussempfehlung der Bundesregierung  im Bericht des ersten Untersuchungsausschusses  /4/  offenbart dagegen ein vollkommen anderes Verständnis vom voran gegangenen  Auswahlverfahren. Es wurde ein positives Fazit über die Standortauswahl Gorleben gezogen, Defizite waren nicht festgestellt worden. 

Wo keine Bereitschaft ist, ist auch kein Weg

Ein an „gesellschaftlichen Partizipationsprozessen orientierter  Auswahlprozess“ soll zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Hierbei wird die Öffentlichkeit wohl in einem stärkeren Maße einbezogen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Unbewiesen ist jedoch, ob dadurch tatsächlich das Ziel einer höheren Akzeptanz für einen Endlagerstandort erreicht wird. Wahrscheinlich wird es dieselben politischen Auseinandersetzungen geben wie in der Vergangenheit. Dann allerdings nicht nur an einem Standort, sondern bereits bei mehreren zur Erkundung vorgesehenen Standorten /8/.

Zu keiner Zeit haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien eindeutig und mit Nachdruck zur Errichtung eines Endlagers bekannt und eingesetzt. Schlimmer noch, jede sich bietende Gelegenheit wurde genutzt, um die Standorterkundung zu verzögern und obendrein die Eignung des Standortes ständig infrage zu stellen, obwohl bereits positive wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Erkundungen gezogen worden sind. Gebetsmühlenartig konnte so die fehlende Endlagerung als Argument  gegen die Kernenergienutzung ins Feld geführt werden. In ihrer ständigen kontroversen Auseinandersetzung um die Endlagerung boten die Parteien ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit und schürten auf diese Weise Angst und Widerstand bei Bürgern gegen jegliches Endlagervorhaben. Ein Paradebeispiel bietet das  Forschungsbergwerk Asse. Längst bekannte schwach radioaktive Sickerwasser wurden urplötzlich politisch interessant, um sowohl die Asse selbst in Misskredit zu bringen, aber auch um für das Endlagervorhaben in Gorleben  als schlechtes Vorbild zu dienen. Die „Geister“, die die Politiker damit hervorriefen, werden sie nicht mehr los. Überdies ist trotz des mehrheitlichen Bekenntnisses zum Standortauswahlgesetz nicht glaubhaft, dass die Kernenergiekritiker unter den Politikern sich nunmehr künftig für die Endlagerung aussprechen werden, besonders wenn sich Widerstand an den ausgesuchten Standorten aufbaut.

Die Mitsprache der Öffentlichkeit bei Großvorhaben, insbesondere von der  vom Vorhaben betroffenen Bevölkerung, entspricht dem heutigen Zeitgeist. Es darf aber kein Zweifel darüber aufkommen, dass die Entscheidung über die sicherheitsgerichteten Auswahlkriterien sowie über Eignungsfragen auf der Basis über- und untertägiger Erkundung von Fachleuten getroffen werden müssen und nicht von Politikern oder der Öffentlichkeit.

Das Standortauswahlgesetz: Ein politisches Blendwerk

Es gibt keine sachlich-fachlichen Gründe den Standort Gorleben ruhen zu lassen oder gar aufzugeben. Die Eignungshöffigkeit des Salzstockes  wurde wiederholt belegt.

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute  auch gemessen an internationalen Maßstäben dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Ein Standortvergleich mit dem Ziel, den bestmöglichen Standort zu finden – ein Hauptanliegen des Standortauswahlgesetz -,  ist nicht realisierbar.

Die mit der Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung beauftragte Kommission wird nach Lage der Dinge, wenn überhaupt, zu keinen entscheidend anderen Ergebnissen kommen, wie sie bereits für Auswahl und Erkundung von Gorleben vorgelegen haben.

Bei dem Standortauswahlgesetz handelt es sich nicht um einen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, wie auch in /8/ festgestellt wurde. Vielmehr  handelt es sich um den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der zustimmenden Parteien, um das Thema Endlagerung zwischen ihnen streitfrei zu stellen. Die Dauerhaftigkeit dieses zu erheblichen finanziellen Lasten der Abfallverursacher getroffenen Konsenses  ist zweifelhaft.

Die tatsächliche Quintessenz des Standortauswahlgesetzes aber ist die, dass es infolge der im Gesetz vorgesehenen Zeitabläufe und öffentlichen Beteiligungen wie auch die Erweiterung der Klagebefugnis für die Standortgemeinden ganz sicher vor 2060 kein untertägiges Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle geben wird. Auch 2080 wäre keineswegs abwegig.

Insbesondere wird dieses Klagerecht das Standortauswahlverfahren um eine weitere zeitraubende „Schleife“ verkomplizieren und verlängern /9/. Zudem stellt es eine eindeutige Abkehr von der Drittschutzdogmatik dar, wonach nur bei Verletzung der Rechte von unmittelbar Betroffenen Klagebefugnis für diese Personen besteht. Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene Erweiterung der Klagebefugnis hat präjudizierende Wirkung und wird sich von daher noch als belastende Hypothek bei künftigen Großprojekten erweisen.

Die Zwischenlagerung in Ewigkeit

Nicht nur, dass die Bundesregierung mit dem Standortauswahlgesetz den Grundsatz der Generationengerechtigkeit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle aufgibt, auch entgegen früherer Erklärungen (siehe oben) strebt sie erklärtermaßen die extrem langfristige oberirdische Zwischenlagerung an und schafft damit faktisch oberirdische Endlager für hochradioaktive Abfälle. Wenn ein Politiker in den 90er Jahren oder früher jemals einen solchen Vorschlag geäußert hätte, es hätte im Bundesparlament einen Sturm der Entrüstung gegeben. Es klingt sarkastisch, aber tatsächlich werden wohl die meisten der Politiker, die diesem Gesetz zugestimmt haben, eine etwaige Realisierung der untertägigen Endlagerung nicht miterleben.

50, 60 oder noch mehr Jahre müssen verglaste hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in Castor-Behältern im Zwischenlager Gorleben über den heutigen Zeitpunkt hinaus aufbewahrt werden, einem Lager, das einstmals von der niedersächsischen Umweltministerin Griefahn wegen seiner leichten Bauweise heftig verunglimpft worden ist. Ein vergleichbares Zwischenlager mit den Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors steht in Ahaus und weitere Brennelement-Zwischenlager wurden an sämtlichen Kernkraftwerksstandorten errichtet. Ihnen allen steht die dauerhafte Zwischenlagerung bevor. Die Lagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerksnähe war von der rot-grünen Bundesregierung in 2001 gesetzlich verlangt worden. Die Genehmigung sämtlicher Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet, von denen aber je nach  Zeitpunkt ihrer Genehmigung schon etliche Jahre verstrichen sind. Sämtliche abgebrannten Brennelemente enthalten zwar noch einen nutzbaren Anteil an den Kernbrennstoffen Uran und Plutonium, ihre Wiederaufarbeitung im Ausland aber wurde durch ein rechtliches Transportverbot zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ebenfalls in 2001 unterbunden.

Welchen gerichtlichen Unwägbarkeiten Zwischenlager ausgesetzt sein können, wird am Beispiel des Kernkraftwerkes Brunsbüttel deutlich. Dem dortigen Zwischenlager entzog das OVG Schleswig im Juni 2013 die Genehmigung, die es zehn Jahre zuvor bekommen hatte. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, „das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offen gelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik. 

Politischer Konsens „heiligt“ die Mittel. Oder?

Dieses Urteil ist aus einem weiteren Grund bedeutsam. Die Einigung mit der niedersächsischen Landesregierung über das Standortauswahlgesetz „konnte nur zu dem Preis erzielt werden, dass das zentrale Zwischenlager Gorleben, das als einziges Zwischenlager in Deutschland über eine Genehmigung zur Lagerung der aus Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden Castor-Behältern verfügt, eben für diese Behälter ausgeschlossen wird. Gleichzeitig haben Bund und Länder vereinbart, bis Januar 2014 drei Standorte in drei  Bundesländern für die Zwischenlagerung dieser Behälter zu finden“ /9/. Bis auf zwei Bundesländer haben alle anderen signalisiert, keine aus dem Ausland zurückkommenden Castor-Behälter aufzunehmen. Doch angesichts des OVG-Urteils geschieht zunächst nichts.

Ziemlich perfide wirkt vor diesem Hintergrund deshalb eine Regelung im Standortauswahlgesetz, wonach den Betreibern von Kernkraftwerken aufgegeben wird, dafür zu sorgen, dass die aus der Wiederaufarbeitung stammenden mit verglasten hochradioaktiven Abfällen beladenen Castor-Behältern in Lager am Kernkraftwerk aufbewahrt werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren werden zudem nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und vermutlich auch nicht ohne Klageverfahren zu haben sein, die sich außerdem über mehrere Jahre hinziehen können /9/. Dieser Konsens wurde vom ehemals federführenden Umweltminister als „Durchbruch“ bezeichnet. Der Konsens trägt eher das Etikett „Einbruch in privatwirtschaftliche Verantwortlichkeiten.“ 

Welchen Wert und welche Zuverlässigkeit daher politische Aussagen haben wie die im Koalitionsvertrag von 2006  „Die Bundesregierung geht die Lösung der Endlagerfrage zügig und ergebnisorientiert an und beabsichtigt, in dieser (!) Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen“, mag jeder für sich beantworten. Schwerwiegender aber ist, dass die eingangs erwähnten grundsätzlichen Sicherheitserwägungen, die oberirdische Zwischenlagerung nur als befristete Übergangslösung zu akzeptieren, politischen Erwägungen geopfert werden. Das schafft kein Vertrauen in der Bevölkerung.

Dr. Klaus Tägder Februar 2014

Über den Autor

Dr. Klaus Tägder – Diplomphysiker –

Berufliche Tätigkeiten als:

       wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Nuklearmedizin der Med. Hochschule Hannover zuständig für den Betrieb des Forschungsreaktors und diverse medizinische Untersuchungen (6 Jahre)

       Sachverständiger beim TÜV Hannover, Bereich Kerntechnik, überwiegend als Projektleiter für das vormals geplante Nukleare Entsorgungszentrum Gorleben und für das Castor – Zwischenlager (7 Jahre)

 

Wissensgebiete:

       Strahlenphysik (Strahlenschutz, -wirkung, -messungen, -abschirmungen)

       Kernbrennstoffe (Verarbeitung, Anreicherung, Wiederaufarbeitung, Kernmaterialkontrolle)

       Anlagensicherheit, Objektschutz

       Radioaktive Abfälle (Behandlung, Transporte, Lagerung, Endlagerung)

       Atomrecht, Strahlenschutzrecht

Literatur

/1/ Bundestagsdrucksache 9/1231  vom 22.12.1981

/2/ Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, Information des Bundesministers für Forschung und Technologie, 1977, ISBN 3-88135-000-4

/3/ Bundestagsdrucksache 8/570 vom 08.06.1977

/4/  Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes vom 23.05. 2013, Drucksache 17/13700

/5/ Bundesministerium des Innern (BMI), Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, GMBl. 1983, S.220

/6/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, Juli 2009

/7/ http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/atomare-endlagerplanung-ein-endloser-akt-politischen-unwillens/

/8/ Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17/251 vom 28. Juli 2013, Anlage 5, Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)

/9/ Das Standortauswahlgesetz oder „Des Kaisers neue Kleider“, Ulrike Feldmann, Atomwirtschaft (atw) Vol. 58 (2013), S. 543f




Klimakonsens-Betrügereien

Genauso klar gesagt: Wissenschaft funktioniert nicht über Konsens. Wissenschaft macht keine Fortschritte durch Aufrufe, ihr gefälligst zu folgen; tatsächlich gab es wesentliche wissenschaftliche Fortschritte gewöhnlich von außerhalb des Konsens‘. Dafür gibt es viele Beispiele, von Galilei bis Einstein. (Man kann dies auch anders ausdrücken: Wissenschaftliche Wahrhaftigkeit hängt nicht von Linientreue ab). Mit anderen Worten, schon die bloße Herausstellung eines wissenschaftlichen Konsens‘ ist unwissenschaftlich.

Der Grad des Konsens’ hängt auch von der Art und Weise der Fragestellung ab. Zum Beispiel können wir einen Konsens von 100% erreichen, falls die Frage lautet: „Glauben Sie an die Klimaänderung?“ Wir können fast 100% erreichen mit der Frage: „Glauben Sie, dass die Menschen einen kleinen Einfluss auf das Klima haben?“ Diese letzte Frage würde auch lokale Effekte einschließen wie Verstädterung, das Roden von Wäldern, Landwirtschaft usw.

Also muss man vorsichtig sein und sich immer fragen: Wie genau lautete die Frage, für die ein Konsens in Anspruch genommen worden ist?

Unterwanderung von Peer Review

Schließlich sollten wir noch darauf hinweisen, dass ein Konsens fabriziert werden kann – selbst wenn es gar keinen Konsens gibt. Zum Beispiel ist es sehr populär geworden zu behaupten, dass 97% aller Wissenschaftler hinter AGW stehen. Hier lautet die Schlüsselfrage: Welche Veröffentlichungen sind Konsens und wie genau sieht die Unterstützung dafür aus?

Dank der Enthüllungen der Klimagate-E-Mails haben wir jetzt einen skeptischeren Blick auf den Prozess, mit dessen Hilfe Veröffentlichungen überprüft werden. Wir wissen jetzt, dass der Prozess der Begutachtung, einst von Vielen als ‚goldener Standard‘ angesehen – manipuliert werden kann. Und tatsächlich wurde er auch manipuliert, und zwar durch eine Bande von Klimawissenschaftlern aus UK und den USA, die sehr offen über ihr Ziel gesprochen haben, abweichende Meinungen von der Veröffentlichung auszuschließen. Wir wissen aus den gleichen E-Mails auch, dass Herausgeber von Zeitschriften durch bestimmte Aktivisten unter Druck gesetzt werden können.

In jedem Falle kann der Begutachtungsprozess leicht durch den Herausgeber verbogen werden, der gewöhnlicherweise die Begutachter aussucht. Und einige Herausgeber missbrauchen ihre Position, um persönliche Vorlieben voranzubringen.

Da gibt es beispielsweise den Fall eines ehemaligen Herausgebers von Science, der sehr offen seinen Glauben an DAGW kundgetan hat. Er hat effektiv die Veröffentlichung aller Studien hintertrieben, die gegen seine Verzerrungen sprachen. Schließlich musste er beschämt der gegensätzlichen Ansicht eines Klimaskeptikers Gehör verschaffen, die auf soliden wissenschaftlichen Beweisen beruhte. Aber natürlich hat er das letzte Wort in dieser Debatte für sich reklamiert.

Meine gelegentlichen wissenschaftlichen Mitautoren David Douglass (University of Rochester) und John Christy (University of Alabama) beschreiben ein besonders krasses Beispiel der eklatanten Subversion einer Begutachtung – alles belegt durch die Klimagate-E-Mails – hier.

Das Ganze unübersichtlich machen

Des Weiteren sollten wir die Möglichkeit erwähnen, die Öffentlichkeit und oftmals auch viele Wissenschaftler zu verwirren – durch clevere Formulierungen. Dazu möchte ich nur zwei Beispiele nennen:

Oft wird darauf hingewiesen, dass es im Wesentlichen während der letzten 15 Jahre keinen Erwärmungstrend gegeben habe – obwohl der Antrieb durch Kohlendioxid stetig zugenommen hat. Gleichzeitig behaupten Klimawissenschaftler, dass das vorige Jahrzehnt das Wärmste seit Beginn von Thermometermessungen gewesen sei.

Wie das Schicksal so spielt, stimmen beide Statements, und sie widersprechen sich auch nicht. Wie ist das möglich?

Wir haben es hier mit einem einfachen Fall von Verwirrung zu tun. Einerseits gibt es den Temperaturtrend, der seit mindestens 15 Jahren nahezu Null ist. Andererseits gibt es ein Temperaturniveau, das das Höchste seit dem Ende der Kleinen Eiszeit um das Jahr 1800 erreicht hat.

Man beachte, dass die Begriffe ‚Niveau’ und ‚Trend‘ ziemlich unterschiedliche Konzepte beschreiben – und sogar unterschiedliche Einheiten aufweisen. Das Niveau wird in Grad Celsius gemessen, der Trend in Grad Celsius pro Jahrzehnt. (Das ist ein sehr allgemeines Problem. Zum Beispiel verwechseln viele Leute elektrische Energie mit elektrischer Leistung. Die eine wird gemessen in Joules oder Kilowatt-Stunden, die andere in Kilowatt).

Hier könnte es helfen, an die Preise am Aktienmarkt zu denken. Der Dow-Jones-Index ist seit vielen Wochen mehr oder weniger flach verlaufen und schwankte zwischen 15.000 und 16.000, was im Wesentlichen einen Trend Null belegt; aber er liegt auf dem höchsten Niveau seit Einführung des Index‘ im Jahre 1896.

Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie Klimawissenschaftler die Öffentlichkeit verwirren können – und oftmals auch sich selbst – nämlich zu glauben, dass es hinsichtlich DAGW einen Konsens gibt. Betrachten wir einmal zwei Schlagzeilen aus jüngster Zeit:

 „UN: 2013 war das sechstwärmste Jahr, langzeitlicher Erwärmungstrend bestätigt“

„Temperaturen in den USA im Dez./Jan. waren die drittkältesten in 30 Jahren“

Beides ist korrekt – aber aus keiner dieser Schlagzeilen geht die wichtige Tatsache hervor, dass der Trend seit mindestens 15 Jahren flach war – was die Treibhaus-Klimamodelle falsifiziert, die allesamt eine starke zukünftige Erwärmung vorhersagen.

Und natürlich basieren alle politischen Maßnahmen der Regierung auf diesen ungültigen Klimamodellen – die schon jetzt als falsch überführt worden sind. Und doch wird im jüngsten IPCC-Bericht vom September 2013 behauptet, dass man sich bzgl. DAGW zu 95% sicher sei! Wie um alles in der Welt kann man so etwas angesichts der aktuellen Temperaturdaten behaupten, ohne das Gesicht zu verziehen?

Ihre lächerliche Antwort: 95% aller Klimamodelle stimmen überein; daher müssen die Beobachtungen falsch sein! Man kann über eine solche Vorstellung von ‚Wissenschaft‘ nur traurig den Kopf schütteln.

Eine andere Fangfrage seitens der Aktivisten, die einen ‚Konsens‘ verkaufen wollen, lautet: „Wenn man ernsthaft erkrankt ist und 99 Ärzte eine bestimmte Behandlung verordnen, würde man dann dem einen Arzt folgen, der eine andere Behandlung für richtig hält?“

Das kommt darauf an. Nehmen wir an, ich bekomme durch eigene Nachforschungen heraus, dass alle 99 Ärzte ihre Informationen aus einem einzigen (anonymen) Wikipedia-Artikel gezogen haben, was dann?

Meinungsumfragen

Beide Seiten der Klimadebatte haben aktiv Meinungsumfragen durchgeführt. Im Jahre 1990, als ich begann, grundlegend involviert zu sein in die Argumente zur Klimaänderung und das SEPP (Science & Environmental Policy Project) ins Leben gerufen habe, beschloss ich, die Experten auszusuchen. Mit begrenzten Mitteln und vor der weiten Verbreitung von E-Mails wählte ich die Funktionäre aus der Mitgliedliste des technischen Komitees der American Meteorological Society AMS – eine Anzahl von weniger als 100 Personen. Ich dachte mir, dass dies die Experten sein müssten.

Ich war so vorsichtig, mich von dieser Umfrage zu isolieren, indem ich mich der Mitarbeit von Dr. Jay Winston versicherte, einem weithin anerkannten Meteorologen und einer, der skeptisch hinsichtlich der Klimaskeptiker ist. Und ich habe zwei Studenten ohne ausgeprägte Erfahrung in Klimathemen beschäftigt, die die aktuelle Umfrage durchführen und die Rückläufe analysieren sollten.

Dieses Unterfangen zeitigte ein interessantes Ergebnis: Grob die Hälfte der AMS-Experten glaubten, dass es einen signifikanten menschlichen Einfluss auf das Klima geben müsse in Gestalt der Freisetzung von Kohlendioxid – während die andere Hälfte massive Zweifel an der Gültigkeit der Klimamodelle hatte.

Nachfolgende Umfragen, zum Beispiel eine von Hans von Storch in Deutschland, kamen zu ähnlichen Ergebnissen – während die von den Aktivisten durchgeführten Umfragen stets starke Unterstützung für AGW ergeben haben. Ein klassischer Fall ist eine Durchsicht der Abstracts von fast 1000 Studien durch die Wissenschafts-Historikerin Naomi Oreskes (University of California), die im Jahre 2004 in Science veröffentlicht worden ist. Sie behauptete, dass es darin einen fast einstimmigen Konsens hinsichtlich AGW gebe. Allerdings musste Oreskes auf bohrende Nachfragen hinterher klein beigeben und einräumen, dass sie etwa 11.000 Abstracts übersehen hatte – später veröffentlichte sie diskret eine Korrektur in einer späteren Ausgabe von Science.

Andererseits haben unabhängige Umfragen von Zeitungen durch Pew, Gallup und andere angesehene Organisationen in viel größerem Rahmen die Ergebnisse meiner früheren AMS-Umfrage bestätigt. Am interessantesten war jedoch die graduelle Abnahme der öffentlichen Unterstützung über die Jahre für DAGW, die diese unabhängigen Umfragen gezeigt haben.

Ebenfalls über die Jahre gab e seine große Anzahl von ‚Deklarationen, Manifesten und Petitionen‘ – unterschrieben von Wissenschaftlern und dazu gedacht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen . Das begann mit der ‚Leipzig-Deklaration‘ im Jahre 1995. Erwähnenswert ist hier auch die Kopenhagen-Diagnose (2009), die dazu gedacht war, einen Hype vor einer UN-Konferenz zu entfachen, der dann kläglich gescheitert ist.

Man kann sicher sagen, dass die Gesamtauswirkungen dieser Umfragen minimal waren, verglichen mit den politischen Konsequenzen der IPCC-Berichte, die zu ( in der Regel gescheiterten) Versuchen geführt haben, international Maßnahmen zu ergreifen, wie im Kyoto-Protokoll (1997 bis 2012). Man sollte hier auch die Oregon-Petition gegen Kyoto erwähnen, die von fast 31.000 Wissenschaftlern und Ingenieuren (zumeist aus den USA) unterschrieben worden ist – darunter fast 10.000 mit akademischen Graden. Was vielleicht noch wichtiger ist, im Juli 1997 hat der US-Senat einstimmig die Byrd-Hagel-Resolution gegen Verträge á la Kyoto beschlossen – was möglicherweise die Clinton-Gore-Administration davon abgehalten hat, dem Senat jemals das Kyoto-Protokoll zur Genehmigung vorzulegen.

Ist Konsens immer noch ein Thema?

Bis hier könnte die Frage eines wissenschaftlichen Konsens‘ weitgehend akademisch geworden sein.  Was zählt, sind die tatsächlichen Klimabeobachtungen, die den öffentlichen Glauben in die DAGW predigenden Klimamodelle erschüttert haben. Die wilden Behauptungen des IPCC wurden durch die nüchterneren, auf Fakten basierenden Veröffentlichungen des NIPCC  widerlegt. Während viele nationale Wissenschaftsakademien und Organisationen immer noch an den sich ständig ändernden ‚Beweisen‘ des IPCC kleben, könnte es bedeutsam sein, dass die chinesische Akademie der Wissenschaften die NIPCC-Berichte übersetzt und eine Zusammenfassung davon veröffentlicht hat.

Der Physiker Prof. Howard Hayden formulierte es so: „Falls die Wissenschaft so sicher wäre wie die Klimaaktivisten behaupten, gäbe es genau ein Klimamodell, und dessen Ergebnisse würden mit den Beobachtungen übereinstimmen. Nun haben aber die Klimamodellierer buchstäblich Dutzende Klimamodelle entwickelt. Sie haben alle eines gemeinsam: sie können nicht die Realität abbilden. Zwar haben sich die Modellergebnisse immer weiter von den Daten entfernt, doch hat die Klimaclique nichtsdestotrotz immer mehr Vertrauen entwickelt – von anmaßend im Jahr 2001 (66% Gewissheit im 3. Zustandsbericht) bis zu sehr arrogant im Jahr 2013 (95% Gewissheit)“.

Es scheint, dass die Klimaaktivisten dem Glauben und der Ideologie folgen – und nicht mehr an Fakten interessiert sind.

S. Fred Singer ist emeritierter Professor an der University of Virginia und Direktor des Science & Environmental Policy Project. Seine Spezialgebiete sind Atmosphären- und Weltraumphysik. Er ist Experte bzgl. Fernerkundung und Satelliten, er war Gründungsdirektor des US Weather Satellite Service und jüngst Vizevorsitzender des nationalen Beratungskomitees für Ozean & Atmosphäre der USA. Er ist leitendes Mitglied des Heartland Institute und des Independent Institute sowie gewähltes Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Organisationen. Er war Mitautor des NYTimes-Bestsellers Unstoppable Global Warming: Every 1500 years.  Im Jahre 2007 gründete er das NIPCC, dessen Vorsitzender er seitdem ist. Diese Organisation hat viele wissenschaftliche Berichte veröffentlicht (siehe www.NIPCCreport.org). Für Veröffentlichungen aus jüngerer Zeit siehe http://www.americanthinker.com/s_fred_singer/ und Google Scholar.

Larry Bell in Forbes  http://www.forbes.com/sites/larrybell/2012/07/17/that-scientific-global-warming-consensus-not/

Link: http://www.americanthinker.com/2014/02/climate_consensus_con_game.html 

Übersetzt von Chris Frey EIKE