NRW-MP Hannelore Kraft erkundete „gefährliches Fracking“ per Dienstreise nach Kanada
Nun schätze ich mutige Frauen sehr, wenn sie ihr Land schützen. Aber das hört auf, wenn sie dabei ohne Grund gegen elementare Regeln der Arbeitssicherheit verstoßen. Laugen sind ätzende Flüssigkeiten wie zum Beispiel Salmiakgeist oder Natronlauge, die keinesfalls „befühlt“ werden dürfen. Trägt man aber Schutzhandschuhe ist von der Lauge nichts mehr zu „befühlen“.
Mein Mail um Aufklärung wurde umgehend und kompetent von Sarah Koslik beantwortet. Sarah ist Managerin für „Öffentliche Angelegenheiten“ des kanadischen Erdgasförderers, des größten auf dem nordamerikanischen Teilkontinent, den Hannelore Kraft in Dawson Creek besucht hatte. „To be clear at no point in time did she touch the fluid with her bare hands.“ (Um es klar zu sagen, zu keinem Zeitpunkt berührte sie die Flüssigkeit mit ihren bloßen Händen.) Sarah beschrieb auch die Zusammensetzung des ‚fracking fluids’ ganz klar und eindeutig: Wasser, Sand und 0,1 % eines recht harmlosen wasserlöslichen Polymer-Stoffes, eines anionischen Polyacrylamids mit dem Markennamen Aspen FR-27. Sarah sandte mir in Verbindung mit ihrem Mal auch das Sicherheitsdatenblatt über den Stoff als pdf Dokument.
Soweit war der Fall nun geklärt. Hannelore Kraft trug Schutzhandschuhe, das ‚fracking fluid’ ist keine Chemielauge, es ist ein Wasser-Sand-Schlamm. Als Kinder hätten wir unseren Spaß gehabt! Doch für mich als Steuerzahler fing das Fragen stellen jetzt erst an.
Wie können denn die kanadischen Behörden eigentlich sicherstellen, dass dem ‚fracking fluid’ vor dem Verpressen in den kanadischen Boden nicht noch heimlich irgendwelche Sauereien zugemischt werden? Das ist doch die eigentliche Frage aller Fragen oder nicht?
Und um diese wichtige Frage zu klären, hätte Hannelore Kraft in der Tat nach Kanada reisen sollen und nicht um dort fernsehreif mit Arbeitern zu quatschen, Bohrköpfe anzugucken und Chemielauge zu befühlen. Sie will doch keine ‚fracking’ Firma in NRW betreiben, sondern sie soll Land und Leute schützen, indem sie sicher stellt, dass wirklich nur harmloser Wasser-Sand-Schlamm und keine Sauereien verpresst werden. So brachte sie nur ein schlichtes hoheitliches Verbot aus Kanada mit, für das es keine Reise nach Kanada gebraucht hätte. Diese Reise jedoch hätte Hannelore Kraft zu der hoheitliche Aufgabe befähigen können, solche Technik hoheitlich zu genehmigen und angemessen zu überwachen. Dazu hätte sie sich mit den in Kanada hoheitlich Tätigen über deren hoheitliche Tätigkeit austauschen müssen. Das hätte sie auch im feinen Kostüm in Toronto machen können, gerne auch bei einem festlichen Diner. In der Sache hätte sie NRW und Deutschland so eher besser gedient als mit „Karneval in Dawson Creek“ und einem „Ramba Zamba Fracking Verbot“ zuhause.
Und ich warte nun noch auf die hoheitlichen Antworten, die Frage aller Fragen. Wie verantwortet Kanada das, was Hannelore Kraft in NRW verboten hat? Sowohl Dörte Eisenhauer als auch Chris Melzer sind angefragt.
Dr. Gerhard Stehlik, EIKE