Update: 12.12.12 Überarbeitete Fassung.

Solarkritiker Rainer Hoffmann flieht vor deutscher Justiz ins Ausland

Rainer Hoffmann ist als ‘Solarkritiker’ mit seiner Webseite weithin bekannt, die seit kurzem leider leer ist. Die Inhalte wurden von ihm selbst vom Netz genommen, da er die ständigen öffentlichen Auseinandersetzungen leid war, die sich nunmehr seit über 10 Jahren hinziehen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen erlebte er einen Höllengang durch die juristischen Instanzen, die schließlich mit dem Verlust seiner bürgerlichen Existenz, dem Versuch der Einweisung in die Psychiatrie, dem Strafvollzug im Gefängnis und der Zwangsversteigerung seines Hauses endete. Am 13. November 2012 wurde die Zwangsräumung durch ein starkes Polizeiaufgebot vollzogen. Um sich vor der Verhaftung zwecks Psychiatrisierung zu schützen, ist er seitdem auf der Flucht.

Zur Vorgeschichte:

Rainer Hoffmann hatte 1996 eine thermische Solaranlage erworben. Als Buchhalter und Prokurist eines mittelständischen Baustoffbetriebes stand für ihn bei der Anschaffung der Anlage die Rentabilität der Investition im Vordergrund. Die Wirtschaftlichkeit hatte er selbstverständlich vorausgesetzt, da diese der Kern unzähliger Medienberichte war. Gleiches ergab sich auch aus einer Werbeanzeige seines Solaranbieters, die eine ca. 60%-ige Einsparung von Heizenergie versprach. Im folgenden Verkaufsgespräch wurde diese Einsparung nach Rainer Hoffmanns Angaben dann nochmals vom Anbieter ausdrücklich zugesagt. Die Anlage wurde bestellt.

Im späteren Betrieb mußte er dann jedoch feststellen, daß selbst im Sommer die Gasuhr noch lief. Daraufhin beschäftigte er sich intensiv mit der zugrundeliegenden Technik, wodurch ihm schnell klar wurde, daß diese Versprechungen Unsinn waren. In der Praxis werden mit solchen Anlagen typisch nur etwa 5-10% Energieeinsparung erzielt. Die Rentabilität solcher Investitionen ist aus physikalischen Gründen fast immer ausgeschlossen. Bei Installationsfehlern kann es sogar zu einem Mehrverbrauch kommen, indem der Kollektor bei Regelungsfehlern beheizt wird. Die laufende Gasuhr im Hochsommer deutet auf einen solchen Fehler hin.

Da Rainer Hoffmann wegen der Effizienzlosigkeit die Solaranlage nicht bezahlte, wurde er vom Verkäufer der Solaranlage verklagt. Der Solaranbieter hatte seine Werbeanzeige nach der Klageerhebung abgeändert, so daß in der neu veröffentlichten Werbeanzeige die ursprünglich verwendeten Begriffe wie „Brauchwasser“ und „Wärme direkt ab Sonne“ nicht mehr enthalten waren. Diese ursprünglich verwendeten Begriffe dienten dazu, der Solaranlage auch eine entsprechende Energie-Einspar-Effizienz von 60% bei der Raumheizung vorzutäuschen. In der thermischen Gesamtenergiebilanz macht sich diese Einsparung jedoch nur zu 5-8% bemerkbar. Diese wesentliche Information wird dabei meistens unterschlagen, was von Rainer Hoffmann auf seiner Webseite stets richtig dargestellt wurde.

Das Oberlandesgericht Hamm verwendete jedoch  in der Urteilsbegründung die abgeänderte Werbeanzeige, was zu einem nachteiligen Schuldspruch für Rainer Hoffmann führte.

Politische Einflußnahme:

Bereits 1998 wurde im Justizministerium NRW über Rainer Hoffmann eine umfangreiche Akte von mittlerweile über 500 Seiten angelegt, von denen inzwischen 198 Seiten vom Ministerium als ‚geheim‘ deklariert und trotz richterlichen Beschlusses (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) weiterhin nicht vorgelegt werden. Zumindest sind umfangreiche regelmäßige Kontakte zwischen der Führungsebene des Justizministeriums NRW und den befaßten Gerichten hierdurch einwandfrei belegt.

Beispielsweise kam ein Blatt dieser Geheimakte versehentlich in den freigegebenen Teil, wo es von Rainer Hoffmann zufällig gefunden wurde. Es handelt sich um eine Stellungnahme eines Ministerialrats an den Petitionsausschuß NRW mit einer falschen Sachverhaltsdarstellung zu Ungunsten des Petenten Rainer Hoffmann.

Die Webseite Solarkritik:

Auf der von ihm allein verantwortlich betriebenen Webseite ‚Solarkritik‘ hatte Rainer Hoffmann mit nachvollziehbaren Energiebilanzen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen die im Regelfall fehlende Wirtschaftlichkeit thermischer Solaranlagen einwandfrei belegt.

Des Weiteren wendete sich diese Seite gegen die  irreführende Bewerbung solcher Anlagen. Da er diese irreführenden Anzeigen und Medienberichte zwecks Beleg unter Berufung auf das Zitatrecht mit entsprechender Kommentierung ins Internet stellte, wurde er von den Angegriffenen häufig mit Urheberrechtsklagen überzogen.

Dabei dokumentierte er auch seine eigene Anlage und bezeichnete anfangs den Anbieter aufgrund der dabei nachgewiesenen falschen Werbeversprechen als mutmasslichen Betrüger. Diese Benennung wurde ihm gerichtlich untersagt, worauf er in Folge seine Aussage abmilderte und nur noch sagte, daß er sich vom Anbieter betrogen ‚fühle‘, was sicherlich den Tatsachen entsprach. Die Webseite zeigte er seinem Anwalt, der die danach gewählten Formulierungen und Zitierungen für unbedenklich hielt und dies auch in einem nachfolgenden Beleidigungsverfahren bestätigte. Mehr kann ein Webseitenbetreiber eigentlich nicht tun.

Psychiatrisierungsbestrebungen:

Nachdem der Fall Hoffmann der Justiz ausgesprochen unangenehm wurde, da der Fall auf der Webseite ’solarkritik‘ bestens belegt war und immer weitere Kreise zog, wurde schließlich versucht, Rainer Hoffmann durch Psychiatrisierung die Prozessfähigkeit aberkennen zu lassen. Hierbei wurde er mehrfach mit Verhaftung und Zwangsvorführung zur psychiatrischen Untersuchung bedroht, wogegen er sich wehrte.

Worum es bei dieser Vorgehensweise geht, läßt sich anhand des derzeit in fast allen Medien behandelten Justizskandals Gustl Mollath eindrucksvoll beobachten:

de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

Gustl Mollath, hatte zunächst im Rahmen eines Rosenkriegs umfangreiche Schwarzgeldgeschäfte seiner Ehefrau mit detaillierten Belegen zur Anzeige gebracht. Diese Vorwürfe belasteten etliche Honoratioren und stellten sich gemäß Prüfungsbericht der betroffenen Bank noch vor dem entsprechenden Prozess auch sämtlich als zutreffend heraus (Revisionsbericht S.15).

Was bei Gustl Mollath die Schwarzgeld-Verschiebungen sind, sind bei Rainer Hoffmann die Aufdeckungen über die Solarwirtschaft. Daß Rainer Hoffmann bei solchen Aussichten flüchtet, ist nachvollziehbar, da ansonsten ein ähnliches Schicksal von psychiatrischer Inhaftierung wie bei Gustl Mollath zu befürchten gewesen wäre.

Zwangsversteigerung:

Die Kosten der Auseinandersetzungen mit der Justiz kulminierten schließlich in der Zwangsversteigerung seines Hauses, die am 13.11.2012 schließlich die Zwangsräumung zur Folge hatten. Die Recklinghäuser Zeitung berichtete:

www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/recklinghausen/Gerichtsvollzieherin-kommt-mit-Polizeischutz;art1000,882202

Dem Zeitungsbericht ist zu entnehmen, daß die Staatsmacht zur Absicherung des Manövers etwa ein Dutzend Streifenbeamte und weitere Beamte einer Einsatzhundertschaft vor Ort hatte. Die unmäßige Machtdemonstration wird durch unverhohlene Schadenfreude der grinsenden Polizisten (Bild) noch unterstrichen.

Das von Rainer Hoffmann vermutete Ziel des Polizeieinsatzes war letztlich seine Verhaftung mit anschließender Psychiatrisierung. Anders ist das unmäßige Polizeiaufgebot auch kaum zu erklären. Der drohenden Psychiatrisierung hat er sich durch rechtzeitige Flucht entzogen und er befindet sich inzwischen im Ausland.

Fazit und Wertung:

Der ursprüngliche Anlaß war eigentlich banal. Rainer Hoffmann hatte eine weitgehend unwirksame thermische Solaranlage erworben, wie dies hierzulande vermutlich täglich mehrfach passiert. Durch die staatliche Förderung begünstigt, tummeln sich in diesem Bereich etliche schräge Vögel, was inzwischen allgemein bekannt sein dürfte. Manche sind auch nur Opfer der staatlichen Propaganda, was für Opfer und Täter fast gleichermaßen zutreffen dürfte. So ist es zu Anfang Rainer Hoffmann ergangen und auch bei dem Installateur der Anlage halte ich das für ohne weiteres möglich. Diese wurde vom Installateur in eigenen Zeitungsanzeigen vermutlich in völliger Verkennung der physikalischen Realität zunächst auch noch klar irreführend, später dann abgeändert beworben.

Die Wirksamkeit von Rainer Hoffmanns Aufklärungsarbeit zeigte sich durch unzählige entsprechende Kommentare auf seiner Homepage. Vielen potentiellen Opfern hat er dadurch großen wirtschaftlichen Schaden erspart. Der vermiedene Schaden dürfte sicherlich eine mehrstellige Millionenhöhe betragen; allein dafür hätte er eigentlich das Bundesverdienstkreuz verdient.

Kernproblem der gesamten Angelegenheit ist die Handhabung dieses eigentlich banalen Alltagsfalls durch die deutsche Justiz. Über die weitgehende Unwirksamkeit der Anlage bestand bereits ein vom Gericht bestelltes Gutachten, das vom Gericht jedoch ignoriert wurde. Ein entsprechendes Urteil hätte die vielen schrägen Vögel, die auf der Umweltwelle segeln, auch sicherlich etwas vorsichtiger gemacht. Das war und ist politisch unerwünscht.

Rainer Hoffmann vertraute auf das Rechtssystem und wurde bitter enttäuscht. Seine Belege wurden ignoriert, wodurch die Dinge immer weiter eskalierten. Die Justiz stellte sich uneinsichtig und häufig wurden Sachverhaltsfeststellungen in den Urteilen zu seinem Nachteil einfach ins Gegenteil verdreht. Generell fehlte die überprüfbare und transparente Sachverhaltsfeststellung samt seriöser Protokollierung. Die Richter sind im Prinzip niemandem rechenschaftspflichtig, werden aber von den Ministerien durch die Beförderungspolitik effizient kontrolliert. Jeder Richter weiß, was gewünscht wird und es wird fast immer entsprechend geurteilt.

Der vorstehende Beitrag wurde zwecks besserer Lesbarkeit gestrafft und die formulierten Fakten wurden am 12. 12. 2012 von Rainer Hoffmann auf sachliche Richtigkeit überprüft.

Gerhard Mesenich

mit einer Einführung von Michael Limburg

Links:

http://www.onlinezeitung24.de/article/349
Rainer  Hoffmann, 10 Jahre solarer Schwindel in Deutschland

http://www.readers-edition.de/2007/06/26/die-effizienz-von-thermischen-solaranlagen-ein-politischer-betrug/

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