Energiewende-Illusionen des Bundespresseamtes

Die Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 20. September 2012 auf Fragen von Herrn Dr. Axel J. Prümm zur „Energiewende“, die an die Bundeskanzlerin persönlich gerichtet waren, zeugt von zwei Tatsachen:

  1. 1. Die Bundeskanzlerin, die die Energiewende zur „Chefsache“ erklärt hatte, hält es nicht für erforderlich, wichtige Fragen dazu selbst zu beantworten oder die vom Presse- und Informationsamt formulierten Antworten wenigstens zu bestätigen. Offenbar gibt es für sie wichtigere Probleme als die Energieversorgung Deutschlands.
  1. 2. Die Antworten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung belegen entweder eine katastrophale Unkenntnis von Tatsachen oder die Absicht, diese Tatsachen hinter eine Anzahl von immerzu wiederholten Phrasen zu verschleiern. Fehlende Sachkenntnis wird mehrmals sichtbar, indem zum Beispiel Antworten ausgewichen wird.

Nachfolgend einige Anmerkungen zu Behauptungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung:

„Alternativlose“ Energiewende:

Weil sie die „richtige Antwort auf die Herausforderung endlicher fossiler Ressourcen und den Klimawandel(„Zu Frage 7“) sei, wird die Energiewende mit dem Unwort des Jahres 2010 „Alternativlos“ etikettiert.
Verdrängt wird dabei die Tatsache, dass die „endlichen fossile Ressourcen“ noch Hunderte bis einige tausende (z.B. Erdgas konv. und unkonventionell; Steinkohle) von Jahren reichen und weder heute noch in absehbarer Zukunft mit einem Mangel daran zu rechnen ist.
Die Bezugnahme auf den „Klimawandel“ ist völlig unverständlich, da er sich schon vollzog, als es noch keine Menschen gab, also noch keine Energiewende in Sicht war.
Es ist zu konstatieren: Eine nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit dieses schweren Eingriffes in eine jahrzehntelang kontinuierlich gewachsene Energiewirtschafts-Struktur kann vom Presse- und Informationsamt nicht gegeben werden. 

Strategisches Zieldreieck:

Die entscheidenden wirtschaftspolitischen Zielkriterien für eine zukunftssichere Energieversorgung sind Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Sie waren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung unter anderem der deutschen Energiewirtschaft und damit auch der Volkswirtschaft seit hundert Jahren.
Fakt ist, dass mit der Propagierung der Energiewende immer mehr von diesen Kriterien abgewichen wird. Zum Ausdruck kommt das in unaufhaltsam steigenden Preisen für elektrische Energie (im wesentlichen infolge der Außerbetriebnahme von kostengünstigen Kraftwerken und der Inbetriebnahme von Anlagesystemen mit extrem hohen Erzeugungskosten: Wind- und Solaranlagen, verbunden mit zusätzlichen Leitungen und Standby-Kraftwerken), in wachsender Unzuverlässigkeit der Versorgung (Von der nicht auszuschließenden und wachsenden Gefahr von Blackouts bis zu immer häufigeren Unterbrechungen im Millisekundenbereich, die zu erheblichen Produktionsstörungen führen) und in der Verursachung riesiger Umweltschäden, was in der großflächigen Zerstörung gewachsener Landschaften (umschrieben mit den Begriffen „Verspargelung“, „Verspiegelung“ und „Vermaisung“ und im zusätzlichen Landschaftsverbrauch durch neue Fernleitungen) deutlich sichtbar ist.
Die Aussagen „Die Leitprinzipien der Energiewende sind Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit“ („Zu Frage 8“)  und „Für die Bundesregierung bildet der … Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Bezahlbarkeit die Maßgabe für die Energiewende.“ („Zu Frage 11“) sind  daher nicht als eine bewusste Verschleierung von Tatsachen, das heißt, es handelt sich um Lügen. Das gleiche gilt für die Behauptung „Die Stromversorgung in Deutschland zeichnet sich … nach wie vor durch ein sehr hohes Maß an Versorgungssicherheit aus“ („Zu Frage 14“).
Die Bezeichnung der Energiewende als „Infrastrukturprojekt von historischer Dimension“, das für eine „Dauer ist auf vierzig Jahre angesetzt“ ist („Zu Frage 11“), zeugt von maßloser Arroganz, denn erstens ist schon heute absehbar, dass die Ziele der gegenwärtigen Bundesregierung nicht erreicht werden können, und zweitens ist auch die Bundeskanzlerin nicht in der Lage, realistische Vierzig-Jahres-Pläne zu erarbeiten und umzusetzen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Das wichtigste Ziel der beabsichtigten Energiewende ist der Ausbau der „erneuerbaren“ Energien. Infolge fehlender Wettbewerbsfähigkeit müssen sie dauerhaft subventioniert und finanziell und administrativ gefördert werden. Geregelt wird das durch das EEG, das allen Grundsätzen der Marktwirtschaft widerspricht (für 20 Jahre staatliche Festpreise und Abnahmegarantien). Auch „Nachbesserungen“, auf die mehrmals hingewiesen wird („Zu Fragen 1, 2 und 9“), können am grundsätzlichen Mangel dieses Gesetzes nichts ändern.

Energiekosten:

Die Energiewende sei ein  „ein sehr anspruchsvolles Vorhaben…, das nicht zum Nulltarif umgesetzt werden kann“ („Zu Frage 2“). Damit wird die enorme Kostenbelastung, die heute und in Zukunft auf Deutschland zukommt, angedeutet. Beruhigend wird aber verkündet, dass „die finanziellen Auswirkungen der Energiewende … für Verbraucher und Wirtschaft vertretbar sein“ müssen und es wird immer wieder beteuert, dass die Energieversorgung in Deutschland „bezahlbar“ sein muss („Zu Fragen 2, 5, 8, 11“).
Ignoriert wird das Problem, dass heute schon für hunderttausende Haushalte der Strom nicht mehr bezahlbar ist! Wie mit der vom Bundesumweltminister angekündigten kostenlosen Energieberatung diese Haushalte wieder versorgt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung („Zu Frage 11„). Zur Entlastung der Stromrechnung die „Rentenversicherungsbeiträge zu senken“, müssen gerade die Ärmsten im Lande als Hohn empfinden („Zu Frage 4“)!
Die Sorgen der Industrie um „bezahlbaren“ Strom – viele Beispiele dazu werden im Brief an die Bundeskanzlerin angeführt – fast täglich kommen neue hinzu –, werden ignoriert. („Zu Frage 7“). Es wird lediglich auf die Ausgleichsregelung im EEG (BesAR) für die chemische oder metallverarbeitenden Industrie verwiesen, dabei aber verschwiegen, dass die – relativ unerheblichen – Minderbelastungen der Industrie voll auf die übrigen Verbraucher abgewälzt werden („Zu Frage 3“).
Auch die immer wiederkehrende Beteuerung, dass es  „Ziel ist …, dafür zu sorgen, dass der Strom in Deutschland für alle bezahlbar bleibt, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen“ („Zu Frage 5“), verdeckt nicht die Unfähigkeit der Bundesregierung zu definieren, was „bezahlbar“ ist. Noch viel weniger kann sie Angaben über die künftige Kostenbelastung machen, was in dem Bekenntnis „Die genaue Entwicklung der EEG-Umlage ist noch nicht bekannt“ offenbar wird.
Verschwiegen wird die Tatsache, dass Wind- und Solarenergieanlagen, die angeblichen Hauptstützen der künftigen Elektroenergieversorgung, jemals zu Kosten produzieren können, die vergleichbar mit denen bei konventionellen Kraftwerken sind, denn sie bedürfen ständig einer praktisch hundertprozentigen Leistungsreserve aus Standby-Kraftwerken (Kohle, Erdgas, Kernenergie) und/oder Energiespeichern (die allerdings gegenwärtig und in absehbarer Zeit nicht verfügbar sind). Die dadurch und außerdem durch zusätzliche Fernleitungen entstehenden Kosten erhöhen den Aufwand für die Stromversorgung dauerhaft. Die „dank des EEG hervorragende Ausbauraten“ der Alternativenergie-Anlagen („Zu Frage 1“) führen also notwendigerweise zu immer höheren Kosten. Das EEG als „Erfolgsmodell“ („Zu Frage 1“) anzupreisen, ist nichts anderes als Schönrednerei ohne jegliche inhaltliche Substanz.
Die Behauptung, dass die „erheblichen Steigerungen der Strompreise … nicht durch die Energiewende bedingt sind, sondern mit gestiegenen Produktions- und Beschaffungskosten“, ist eine bewusste Irreführung („Zu Frage 14“).
Die tatsächlich gestiegenen „Produktions- und Beschaffungskosten“ wurden allerdings (fast) ausschließlich durch die Energiewende verursacht: Deutliche Mehrerzeugung aus EEG-geförderten Anlagen (Wind, Sonne, Biomasse), Stilllegung von Kernkraftwerken mit sehr niedrigen Erzeugungskosten, verschlechterte Auslastung von ursprünglich kostengünstigen Braunkohlekraftwerken infolge des Ausgleichs der volatilen Wind- und Solarenergieeinspeisung sowie zunehmend teure Stromimporte in Hochlastzeiten, die die Erlöse aus Exporten in Schwachlastzeiten übersteigen.
Zur Klarstellung:
Die Preise für Braunkohle oder für Kernspaltstoff sind in den letzten Monaten keinesfalls erkennbar gestiegen.
Zeitweilig niedrige Börsenstrompreise befreien die Gesamtheit der Verbrauch keinesfalls von den hohen Stromkosten aus EEG-geförderten Erzeugungsanlagen. Auch die EEX sorgt nicht für niedrigere Erzeugungskosten, sondern lediglich für eine Umverteilung, von der beispielsweise private Haushalte oder kleine Unternehmen nicht profitieren!  
Völlig unverständlich ist die Aussage im Antwortschreiben, dass die (durch die Energiewende bedingten) steigenden Energiepreise den „mittelfristigen Abschied von den fossilen Energieträgern“ rechtfertigen („Zu Frage 14“)! International steigt der Einsatz fossiler Energieträger. Auch in Deutschland ist äußerst fraglich, dass auf sie mittel- oder langfristig verzichtet werden kann! Im Gegensatz zum empfohlenen „mittelfristigen Abschied von den fossilen Energieträgern“ wird wenige Zeilen später eingeräumt, dass „konventionelle Kraftwerke noch über einen langen Zeitraum erforderlich“ sind („Zu Frage 16“). 
Die infolge der Energiewende entstehenden zusätzlichen Kosten werden nicht nur durch die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen verursacht, sondern auch durch einen viele tausend Kilometer (defacto sind es einige hunderttausend, wenn man die notwenigen Mittelspannungsnetze nicht außer Acht lässt)  umfassenden Ausbau des Übertragungsnetzes, durch die Verstärkung des Mittelspannungsnetzes, durch erforderliche Standby-Kraftwerke, durch die Haftung bei Offshore-Anlagen, durch den unternehmensinternen Aufbau von Reservekapazitäten zur Gewährleistung einer stabilen Versorgung u. a.

Offshore-Anlagen:

Das Haftungsgesetz für Offshore-Anlagen („Zu Frage 5“) sei ein großer Erfolg, weil „damit wird eine wichtige Hürde hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft genommen“ worden sei. Dass davon die Offshore-Windenergie-Investoren profitieren ist einleuchtend, dass aber auch die privaten Haushalte dadurch Vorteile hätten, ist eine leere Behauptung: Was haben sie davon, dass bei ihnen „umweltfreundliche Strom der Offshore-Windparks… ankommt“?
Dieser Strom unterscheidet sich nicht von dem Strom, der zum Beispiel aus Kernkraftwerken kommt – lediglich mit der Einschränkung, dass er nicht zuverlässig fließt! Er ist auch nicht umweltfreundlicher – wieso auch?
Der Bundesregierung sollte bekannt sein, dass der Stromfluss von den Offshore-Anlagen zu den Verbrauchern in Berlin oder Dresden nicht durch das „Haftungsgesetz“, sondern durch die Gesetze der Elektrotechnik geregelt wird.
Eine angeblich „faire Lastenverteilung“ soll dafür sorgen, dass „die Kosten für den Verbraucher und die Verbraucherin … der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber … erhöht“ wird. Auch die Bundesregierung sollte die einfache Tatsache kennen, dass alle Kosten bei den Versorgungsunternehmen über die Verbraucherpreise refinanziert werden.
Zur angepriesenen „Kostenkontrolle und Transparenz“: Dem Verbraucher nützt es wenig zu erfahren, aufgrund welcher Schäden die Preise steigen, wenn er sie ohnehin widerspruchslos bezahlen muss. 

Versorgungssicherheit:

Die Aussagen zur Versorgungssicherheit offenbaren deutlich, wie verantwortungslos und sträflich leichtsinnig die Energiewende von der Bundesregierung eingeleitet wurde. Nach der Tsunami-Katastrophe von Fukushima wurden hier mehrere tausend MW in Kernkraftwerken außer Betrieb genommen, obwohl es in Deutschland keinerlei Analogien zu den Ereignissen in Fukushima geben kann.  Warnungen vor einem Leistungsmangel wurden ignoriert.
Jetzt, nachdem man bemerkt, dass die Gefahr von Blackouts immer größer wird, überlegt sich die Bundesregierung, wie man zusätzliche Kraftwerksleistungen aktivieren kann: „Die Schaffung von Kraftwerkskapazitäten ist für die Bundesregierung ein wichtiges Thema“ („Zu Fragen 12, 15, 16“). So sollen beispielsweise längst stillgelegte, unwirtschaftliche thermische Kraftwerke wieder in Betrieb genommen werden.
Die erhöhte KWK-Förderung dürfte erstens nur einen relativ geringen Beitrag zur fehlenden Grundlastdeckung liefern und wird zweitens auch nicht kurzfristig wirksam werden.
Die zinsvergünstigte Finanzierung von Gaskraftwerks-Investitionen, die ohne die Energiewende nicht erforderlich gewesen wären, führt folgerichtig wieder zu höheren gesellschaftlichen Belastungen. Außerdem wird auch sie nicht die unmittelbare Gefahr von Netzzusammenbrüchen beseitigen.
Erörterungen des Themas im BMWi-Kraftwerksforum lösen ebenfalls keine drängenden Probleme.
Unverständlich ist der Hinweis auf Investitionen in den „Bereich Energiespeicherung“. Was für Anlagen sollen die Stadtwerke bauen?
Im Zusammenhang mit der „angespannten Versorgungslage“ („Zu Frage 13“) wird mitgeteilt, dass „das BMWi gegenwärtig gemeinsam mit der Bundesnetzagentur … mögliche legislative Maßnahmen einschließlich auch der Möglichkeit von Alternativen“ prüft. Welche „Alternativen“ sind damit gemeint, da doch die Energiewende selbst angeblich „alternativlos“ sei („Zu Frage 7“)?

Internationale Beziehungen:

An keiner Stelle der Ausführungen des Presse- und Informationsamtes wird auf die internationale Einbindung der deutschen Elektrizitätswirtschaft in das europäische Energieversorgungssystem eingegangen. Unterdrückt wird die Tatsache, dass die Energiewende erhebliche Auswirkungen auch auf unsere Nachbarländer hat, ohne dass diese in die Vorbereitung der Energiewende einbezogen wurden. Von der Europäischen Kommission wurde das mit deutlichen Worten gerügt. Um die Beantwortung der Frage nach Nuklearstromimporten aus Nachbarländern hat sich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gedrückt!  

Fazit:

Die „theoretischen“ – besser: politisch-ideologischen – Grundlagen der Energiewende sind
–       die Furcht vor einer menschengemachten Klimaerwärmung (Klimaphobie),
–       die Furcht vor einem Mangel an Energieressourcen (Energiemangelphobie) und
–       die Furcht vor der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Nuklearphobie).
Keine dieser Ängste ist gerechtfertigt, denn:
–        Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass mehr oder weniger Kohlendioxid, das in Deutschland bekanntlich zum „Klimakiller“ ernannt wurde, einen messbaren Einfluss auf die Temperaturentwicklung hat. Erst recht nicht kann Deutschland mit seinen relativ geringen Emissionen einen Einfluss haben!
–        Die Ressourcen an fossilen Energieträgern reichen für Hunderte von Jahren. Weitere Energieressourcen sind im Uran und Thorium verfügbar. Die Kernfusion wird letztlich unendlich große und unendlich lange verfügbare Energiequellen erschließen.
–        Die erst seit einem halben Jahrhundert genutzte Kerntechnik hat sich international – trotz Tschernobyl und Fukushima – als eine der zuverlässigsten Energieversorgungstechniken erwiesen. Erhebliches Entwicklungspotential für wirtschaftlichere und noch zuverlässigere Anlagen ist vorhanden und wird weltweit schrittweise erschlossen. Lediglich in Deutschland wird sogar die wissenschaftliche Arbeit hieran weitgehend unterdrückt und der Neubau auch moderner Kernkraftwerke gesetzlich verboten – ganz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Erde, auch in unmittelbarer Nachbarschaft Deutschlands.          
Die Entscheidung der Bundesregierung, mit der Energiewende das Klima „schützen“ zu wollen, die (fossilen) Energieressourcen künftig nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen und auf die Nukleartechnik zu verzichten, führte zu Verwerfungen in der Elektrizitätswirtschaft, die – so zeigen es auch die Ausführungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von 20. September 2012 – nicht mehr beherrschbar sind:
–        Die Erzeugungskosten der Elektroenergie und damit die Preise steigen in einem Maße, das nicht mehr verantwortet werden kann. Die wiederholt beschworene „Bezahlbarkeit“ ist nichts als Gesundbeterei.
–        Die Zuverlässigkeit ist infolge der massenhaften Inbetriebnahme von Wind- und Solarenergieanlagen so stark gesunken, dass in vielen Industrieunternehmen erhebliche Produktionsstörungen auftreten und die Gefahr von Blackouts nahe gerückt ist. 
–        Die Umwelt wird immer stärker ge- und zerstört durch Zehntausende Windenergieanlagen, durch viele Quadratkilometer große Photovoltaik-Flächen und durch riesige Monokulturen zum Biomasseanbau. Damit werden nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch Mensch und Fauna erheblich beeinträchtigt.     
Die Ausführungen des Presse- und Informationsamtes offenbaren die Unfähigkeit der Bundesregierung, die immensen negativen Auswirkungen der Energiewende zu beherrschen. Es werden zwar Wünsche und Absichtserklärungen verkündet, tatsächlich werden die Probleme immer größer und immer unbeherrschbarer.
Es erweist sich auch, dass die Energiewende-Aktion überstürzt und völlig undurchdacht, zudem  weder national noch international abgestimmt, eingeleitet wurde. Die vorgesehene Terminplanung konnte in fast keinem Fall eingehalten werden. Die Bürger wurden mit leeren Versprechen abgespeist
So erklärte die Bundeskanzlerin in einem Video-Podcast am 4. Juni 2011:
„Ich glaube, wir können die Energiewende schaffen, wenn es uns gelingt, richtig zu investieren und vor allen Dingen auch die Potentiale erneuerbarer Energien so zu nutzen, dass sie möglichst bald marktkonform, das heißt preisdeckend werden. – Heute haben wir eine Umlage im Erneuerbare-Energien-Gesetz von etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Wir wollen, dass diese Umlage nicht wesentlich erhöht wird. Wir glauben, dass wir das schaffen können.“
Keines dieser Versprechen konnte erfüllt werden und wird auch nicht erfüllt werden können.
Verzweifelt versucht die Bundesregierung, bestimmte Probleme in den Griff zu bekommen. Alles läuft auf den immer intensiveren Eingriff in die unmittelbare Wirtschaftsführung der Energieversorgungsunternehmen hinaus. In der Energiewirtschaft sind marktwirtschaftliche Grundsätze kaum noch wirksam, stattdessen wird hier vorwiegend Planwirtschaft praktiziert.
Offiziell wird verdrängt, dass die Energiewende den Bürgern und der Wirtschaft erheblichen Schaden zufügt. Es besteht die unmittelbare Gefahr, dass große Teile der – vor allem energieintensiven – Wirtschaft auf weitere Investitionen in Deutschland verzichten und das Land verlassen. Der mögliche Verlust von Hunderttausenden Arbeitsplätzen wird von der Bundesregierung offenbar billigend in Kauf genommen.
Die Schlussfolgerung aus dieser wirtschaftlich, politisch und ökologisch nicht zu verantwortenden Situation kann nur lauten:

Sofortige Einstellung aller mit der Energiewende im Zusammenhang stehenden Aktivitäten!

Dazu gehört u. a.:
–        Die ersatzlose Liquidierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und damit Verhinderung des subventionierten Weiterbetriebes und Neubaus von entsprechenden Erzeugungsanlagen,
–        die sofortige Einstellung des Emissionsrechte-Handels sowie
–        Wiederinbetriebnahme und Neubau von modernen Kernkraftwerken.
Die Behebung der bereits jetzt eingetretenen Schadens dürfte beträchtliche Kosten verursachen, die ausschließlich von der Bundesregierung zu verantworten sind. Diese Kosten dürften jedoch mit Sicherheit deutlich geringer sein als die bei der Fortführungen der „Energiewende zu erwartenden.
Bedauerlicherweise hat das Presse- und Informationsamt nicht den Mut aufgebracht, ungeschminkt die Wahrheit über die verhängnisvollen Entscheidungen zur Energiewende und seiner Folgen zu benennen. Die vorliegenden Ausführungen waren lediglich ein weiterer Beitrag zur Vertuschung der realen Situation. 
Dr. Dietmar Ufer EIKE
Leipzig, 30. September 2012