In eigener Sache: EIKE wird Gemeinnützigkeit bescheinigt!
"Das zuständige Finanzamt hat unserem Institut bescheinigt, dass es ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört. Unser Institut ist daher berechtigt, für Spenden, die satzungsgemäß Wissenschaft, Forschung und Bildung zugute kommen, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen, wodurch solche Zuwendungen in der Steuererklärung des Zuwendenden geltend gemacht werden können (steuerliche Abziehbarkeit)."
Wie der eine oder an andere Spender schon erkennen konnte, haben wir unsere Bank samt Kontonummer nur als etwas verknittertes Bild auf unserer Impressumseite hinterlegt. Der Grund dafür, sie nicht mehr als einfach per copy & paste übernehmbare Zeichen/Ziffernfolge anzugeben, lag in vielfachen, räuberischen Abbuchungsversuchen von Webkriminellen. Wir haben deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Falls Sie also jetzt spenden möchten, tun Sie das wie bisher bitte über den PayPal Spendenknopf (oben rechts) oder per Überweisung auf diese Kontonummer. Spenden in jeder Höhe – auch ganz kleine- sind sehr willkommen.
Wir danken unseren bisherigen Spendern, dass sie uns bisher auch ohne diese steuerliche Erleichterung, Spenden haben zukommen lassen und freuen uns auf neue Spenden, diesmal mit steuerlicher Unterstützung.
Michael Limburg
Vizepräsident EIKE