Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig!

"….Das zentrale Gesetz zur Umsetzung der ökologischen Energiewende in Deutschland verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Rechtsfakultät der Universität Regensburg im Auftrag des Gesamtverbandes Textil und Mode verfasst hat. In dem Gutachten, das „Welt Online“ vorliegt, stellt der Staatsrechtler Gerrit Manssen fest, dass die Kostenwälzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach der 2010 in Kraft getretenen Novellierung eine „Sonderabgabe“ darstellt, die in allen wesentlichen Punkten mit dem früheren „Kohlepfennig“ vergleichbar ist. Der vom Stromverbraucher zu zahlende Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden…."

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Der Energiekonzern macht den Netzbetreibern schwere Vorwürfe: Sie kommen mit dem Anschluss der Windparks auf See nicht hinterher, weil sie sich zu viel vorgenommen und die Probleme unterschätzt haben. Die Situation sei katastrophal und gefährde die Energiewende in Deutschland.