Erneuerbare Energien“ beurteilt unter dem Aspekt des „Kosten-Energie-Äquivalenzgesetzes“
… Gemäß dieser Vorstellung lassen sich die Energieverbräuche verschiedener Herstellungsverfahren einfach anhand der Herstellungskosten vergleichen, während die üblichen Berechnungen von Energieverbräuchen stets unsicher sind, da die Zurückverfolgung der Energieverbräuche bis auf die Rohmaterialgewinnung niemals im Detail möglich ist. (Letzteres führt z.B. zu dem Befund der Verbraucherberatung, dass die Angabe der Effizienz von Wärmedämmungsmaßnahmen „ davon abhängt, wer sie macht“) Die Schlussfolgerung, dass Erzeugung von Elektrizität durch Wind und Sonnenenergie, angesichts von 3 bis 10 fachen Herstellungskosten, im Vergleich mit Erzeugung in konventionellen Verbrennungskraftwerken, eine gigantische Verschwendung von Primärenergierohstoffen darstellt und (wenn man denn schon mit Schädlichkeit von CO2 Emission argumentiert eine ebenso sinnlose wie gigantische CO2 Emission), wurde jedoch angezweifelt. Die zentrale Annahme, die Kosten seien ausschließlich Energiekosten, wurde in Frage gestellt.Die zentrale Vorstellung von Kosten als Energieäquivalent wurde jedoch kürzlich klar nachvollziehbar und auf naturwissenschaftlichen Prinzipien beruhend nachgewiesen von Dr. Heinz Schütte in der renommiertesten Zeitschrift der Energiewirtschaft „et-ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN“ Ausgabe 12/2011, Seite 32-37
Hier der Beitrag von Dr. Schütte als Zusammenfassung. Den ganzen Beitrag finden Sie in voller Länge als pdf Datei im Anhang:
„Erneuerbare Energien“ beurteilt unter dem Aspekt des „Kosten-Energie-Äquivalenzgesetzes“
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Zusammenfassung
Das „Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz“ beruht auf naturwissenschaftlichem, lehrbuchgängigem Grundwissen. Aufbauend auf dem naturwissenschaftlichen Gesetz des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik gelang I. Prigogine der durch den Chemienobelpreis 1977 anerkannte Nachweis, dass Ordnung und damit Information und daraus resultierend Leben nur entstehen kann, wenn dem zugrunde liegenden chemischen System ein Überschuss an Energie zur Verfügung steht. Dabei ist Energie nicht nur die Voraussetzung für die Entstehung des Lebens sondern folgerichtig auch für seinen Fortbestand und damit für jede körperliche und geistige Aktivität eines Lebewesens, wobei die dem jeweiligen Vorgang physikalisch äquivalente Menge an Energie verbraucht wird. Sämtliche materielle und geistige Wertschöpfung des Menschen beruht damit quantitativ und ausschließlich auf dem Verbrauch von Energie und ist nur durch den Einsatz von Energie realisierbar.
Aufgrund unterschiedlicher Effizienz des Energieverbrauchs bei der Wertschöpfung ist die Menge an benötigter Energie kein Maß für den erzeugten Wert. Zusätzlich ist ein erzeugter Wert Schwankungen des Marktes unterworfen, die sich nicht an seinem physikalischen Energieinhalt orientieren. Um dennoch die Werte, die bei dem wirtschaftlichen Tun des Menschen in Form eines Tauschhandels den Besitzer wechseln, miteinander vergleichen zu können, bedarf es eines Maßstabs für die Werte. Der Maßstab eines Wertes sind gemäß den Regeln der Wirtschaftswissenschaften die Kosten, die ein Erwerber – als Tausch mit Werten aus seinem eigenen Energiereservoir – zu zahlen bereit ist. Da ausnahmslos alle Werte allein auf Energieverbrauch beruhen, sind folgerichtig sämtliche im Weltwirtschaftssystem auftretenden Kosten zu 100 % reine Energiekosten.
Dieser auf naturwissenschaftlichen Grundgesetzen beruhende wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhang trägt den Namen „Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz“. Dieses Gesetz, angewandt auf die Herstellung „Erneuerbarer Energien“, führt zu aufschlussreichen Erkenntnissen.
Die Quelle für ,,Erneuerbare Energien" ist die Sonne. Ihre Energie steht gratis zur Verfügung. Zur Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom durch Fotovoltaik, Sonnenkollektoren, Windräder, Biogasanlagen oder Ähnliches entstehen jedoch Kosten. Diese Kosten sind – wie oben dargelegt – reine Energiekosten und müssen durch Verbrauch fossiler Energien wie Kohle, Erdöl, Erdgas oder auch Kernenergie getragen werden.
Die Herstellkosten von ,,Erneuerbaren Energien" sind bei diesem Umwandlungsprozess sehr viel höher als die Herstellkosten für die gleiche Menge Energie, wenn sie mit fossilen Energieträgern in klassischen Wärmekraftwerken hergestellt wird. „Erneuerbare Energien“ benötigen das 3- bis 10-fache der Kosten des klassischen Herstellungsprozesses. Mit anderen Worten ausgedrückt: Um 1 Kilowattstunde ,,Erneuerbare Energien“ herzustellen, werden 3 bis 10 Kilowattstunden an Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas oder Kernkraft verbraucht. Diese zur Herstellung von ,,Erneuerbaren Energien“ benötigten, fossilen Energieträger müssen zusätzlich importiert werden. Eine Erhöhung der Produktion „Erneuerbarer Energien“ macht Deutschland damit automatisch noch abhängiger von Energieimporten aus dem Ausland und erzeugt zusätzlich die entsprechende Menge an CO2. Das entspricht dem genauen Gegenteil dessen, was als Begründung für „Erneuerbare Energien“ offiziell verkündet wird!
Dr. rer. nat Heinz Schütte:
Der in Marburg promovierte Chemiker arbeitete zunächst im Vorstandsbereich der Hoechst AG dann als Technischer Geschäftsführer des Pharma-Bereichs der Hoechst AG mit weltweiter Verantwortung für Wirkstoffproduktion, Prozessentwicklung, Arzneifertigung, Ingenieurwesen und Investitionen