Betrugsanzeige gegen Klimawissenschaftler?

Monckton erläuterte: „Ich habe mit der Zusammenstellung eines Schriftsatzes für eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden begonnen …, um … das Vorhandensein von Fällen von fortgesetztem Wissenschafts- und Wirtschaftsbetrug zu belegen bei der Darstellung des „Klimawandels“ … Die Strafverfolgungsbehörden werden dem nachgehen müssen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.“

Auf der Webseite Climate Depot skizzierte Lord Monckton seinen Plan und wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt.

Den Rechtsstaat für uns arbeiten lassen

Von Christopher Monckton of Brenchley, London
Sechs Polizeibeamte von Norfolk und von London haben eine Hausdurchsuchung bei “Tallbloke” durchgeführt und seine Computer „ausgeliehen“. Tallbloke war der erste Blogger im Vereinigten Königreich, der enthüllte, dass es weitere 5.000 E-Mails in der Climategate 2.0-Affäre gibt. Es ist zu fragen, warum die britische Polizei mehr an der Verfolgung und Bestrafung des Warners/“Datendiebs“ interessiert ist, als sich mit den Betrügereien von IPCC-„Wissenschaftlern“ zu beschäftigen, deren Vergehen die E-Mails enthüllen.
Es gibt einen Grund, warum die Polizei den Warner sucht und noch nicht gegen diejenigen ermittelt, deren zahlreichere und schwerere Vergehen von den E-Mails enthüllt wurden. Die University of East Anglia hat Anzeige gegen den „Datendieb“ erstattet, niemand aber hat bisher gegen die Klimastrolche Anzeige erstattet, deren Vergehen die Universität so gerne verheimlichen möchte.
Wir, die wir uns die Frage erlaubten, wieviel “Klimawandel” denn von einer Verdoppelung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre in diesem Jahrhundert ausgehen könnte, waren uns bis dato viel zu fein, Strafanzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten. Das wird sich jetzt ändern. Dieser Beitrag legt unsere Absichten dar.

Welche Straftaten sind begangen worden?

Schwerer Betrug, das ist doch schon was!
Augenscheinlich haben sich einige der prominenten Climategate-E-Mail-Verfasser mit anderen zu fortgesetzter raffinierter Vorspiegelung falscher Tatsachen zusammengetan zum Zwecke der eigenen und gemeinschaftlichen Bereicherung, zur Verarmung von Dritten und zum Schaden ganzer Schlüsselindustrien und Volkswirtschaften, indem sie systematisch und fortgesetzt die behaupteten Bedrohungen und Kosten des anthropogenen „Klimawandels“ grob übertrieben haben. Darüberhinaus haben sie den Grad der Gewissheit der wissenschaftlichen Erkenntnis stark übertrieben, die den Behauptungen des IPCC zugrunde liegt, und sie haben ebenso die Wirksamkeit der verschiedenen vorgeschlagenen Methoden für das versuchte Aufhalten des anthropogenen „Klimawandels“ übertrieben. Gleichzeitig haben sie untertrieben bei den Vorteilen einer Erwärmung und bei den Kosten eines versuchten Aufhaltens des „Klimawandels“.
Warum waltet die Polizei nicht ihres Amtes und fällt stattdessen über den unbescholtenen  „Tallbloke“ her? Nicht zuletzt deshalb, weil die Polizei nicht so viel von den Besonderheiten der Klima-Physik und deren wirtschaftlichen Auswirkungen versteht, wie wir Fachleute. Die Polizei ist einfach nicht in der Lage, die Bedeutung der E-Mails zu verstehen, weil man ihr das nie erklärt hat.
Beispielsweise ist die tatsächliche Bedeutung des Satzes „das Abnehmen [der globalen Temperatur] verstecken“ (hide the decline) bei oberflächlicher Lektüre der E-Mails überhaupt nicht erkennbar. Die Polizei liest die E-Mails nicht so wie wir, es sei denn, wir verhelfen ihr zum Verständnis der schockierenden Bedeutung.
Wenn wir den Strafverfolgungsbehörden erklären, wie die vielen in den Climategate E-Mails erkennbaren Betrügereien funktionierten und wie sie mit weiteren künstlichen und in betrügerischer Absicht unternommen Vorspiegelungen falscher Tatsachen in Verbindung stehen, um die Bedrohung durch den „Klimawandel“ in den IPCC-Dokumenten zu übertreiben, und die außergewöhnlich hohen und jenseits jeglichen vernünftigen Maßes stehenden Kosten eines Versuches zum Abmildern des „Klimawandels“ klein zu reden, dann wird man verstehen und – was wichtiger ist – auch handeln. Denn das verlangt das Gesetz.
In vielen nationalen Rechtssystemen ist Betrug ein Offizialdelikt. Betrug begeht, wer durch Täuschung einen Vermögensvorteil für sich zu erlangen sucht, oder einen Vermögensschaden für einen Dritten herbeiführt. Tatbestandsmerkmale sind: Vermögensvorteil oder Nachteil und Täuschung.

Betrug im englischen Strafrecht

Im Vereinigten Königreich ist im “Fraud Act 2006” der Tatbestand des Betrugs ausführlich kodifiziert. [Anm. d. Übers.: Die deutsche Strafvorschrift ist am Schluss zitiert]

Zusammengefasst geht es bei Betrug [im engl. Recht] um:
die Erlangung eines zeitweiligen oder dauerhaften Vorteils für den Täter, oder um die Zufügung eines zeitweiligen oder dauerhaften Schadens zu Lasten eines Dritten (entweder durch Verhinderung der Erlangung dessen, was er möglicherweise erlangen könnte, oder Verminderung dessen, was er besitzt), wobei der Vor- oder Nachteil in Geld oder in Grundeigentum oder anderem persönlichen Eigentum (darin eingeschlossen bewegliches oder immaterielles Eigentum) besteht;
die vorsätzliche Vorteilsverschaffung für den Täter oder einen Dritten, oder die Zufügung eines Schadens zu Lasten eines Dritten – auch wenn er einem erhöhten Verlustrisiko ausgesetzt wird – durch Vorspiegelung falscher oder irreführender Tatsachen (ausdrücklich oder impliziert), die dem Täter bekannt sind;
das betrügerische Verschweigen von Informationen einem Dritten gegenüber, wenn der Täter gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist;
die wissentliche Vorenthaltung von Informationen einem Dritten gegenüber, zu deren Offenlegung eine gesetzliche Verpflichtung besteht;
den vorsätzlichen Missbrauch eines Amtes (durch Handlung oder Unterlassung), bei dessen Ausübung der Täter zum Schutz der finanziellen Interessen eines Dritten verpflichtet ist, oder zum Nicht-Zuwiderhandeln gegen diese.

In einigen Rechtssystemen wird als “schwerer Betrug” angesehen, wenn der/die Täter als Inhaber eines Amtes des öffentlichen Vertrauens handelt(n), oder wenn es um sehr hohe Geldsummen geht oder beides.
Die in den Climategate E-Mails enthüllten Betrügereien erfüllen beide Tatbestände.
[Anm. d. Übers.: Auch der deutsche § 263  Betrug (StGB) kennt diese Merkmale des besonders schweren Betruges.]
Der Tatbestand des Vermögensvorteils oder Nachteils ist bei den zusammenhängenden Vorspiegelungen falscher Tatsachen gegeben, die zu den übertriebenen Behauptungen des IPCC und dessen Helfern geführt haben: die Nachteile sind massive Verluste für die Steuerzahler, für die Käufer von Benzin und Elektrizität, nur um einige zu nennen. Das ist alles gut dokumentiert.
Jeder Betrugsvorwurf, den wir erheben, muss ein klarer, zuordenbarer Fall einer Täuschung durch eine benennbare Person sein, die an der gesamten Täuschung mitgewirkt hat.

Einige Beispiele für möglichen Betrug:

Angenommen, eine einzelne, dreimal im Vierten Bericht des IPCC (AR4) erschienene Grafik beruhte auf einer falschen statistischen Technik derart, dass sie fälschlicherweise eine raschere Erderwärmung vorspiegelte, und dass wir dafür verantwortlich wären. Das könnte ein Fehler sein. Aber wenn der Bericht eines kompetenten Statistikers beweist, dass dieses Verfahren tatsächlich fehlerhaft ist, und wenn ein Leitautor des Vierten Berichts aufgefordert wird, den Fehler korrigieren zu lassen, sich aber weigert, und auch noch versucht, die falsche Grafik mit täuschenden und fehlerhaften Begründungen zu verteidigen, dann könnte das den Tatbestand des Betrugs durch den Leitautor erfüllen. Jeder Landsmann des Leitautors könnte in seinem Land zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Der Betrug bestünde im Vorsatz des Leitautors, die fehlerhafte Grafik nicht zu berichtigen, obwohl er weiß, dass sie falsche Tatsachen vorspiegelt, und dass sie falsch berechnet worden ist, um den Einfluss des Menschen auf das Klima zu übertreiben. Die Verweigerung des Täters, sich wie ein vernünftiger Leitautor zu verhalten, wäre Betrug.
Angenommen, der Leitautor eines IPCC-Kapitels gäbe zu, dass er es zuließ, einen offensichtlich falschen Wert im Vierten Bericht erscheinen zu lassen, weil er „ … die Regierungen beeinflussen wollte …“, und angenommen, dass der falsche Wert trotz der Einsprüche von „Gutachtern“ dennoch abgedruckt wurde, und angenommen, dass viele Monate lang das IPCC bis zu den höchsten Positionen hinauf versucht hätte, die Täuschung zu verheimlichen, dann wäre das Betrug.
Angenommen, ein Politiker wäre mit einer unzulässigerweise alarmistischen Predigt vom „Klimawandel“ reich geworden. Angenommen, dass er in einer weitverbreiteten Präsentation Einzelheiten eines Experiments gezeigt hätte, das nicht in der behaupteten Weise durchgeführt wurde, und das daher nicht die offizielle Deutung in dem Maße belegte, wie er behauptete. Das wäre klar eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es wäre Betrug.
Angenommen, eine hoher Amtsträger einer Internationalen Meteorologischen Organisation würde dabei gefilmt, wie er sagte, dass die globalen mittleren Temperaturtrends an der Erdoberfläche dreißig Jahre überdecken sollten, und dass sein Gesprächspartner höflich darauf hinwies, dass diese 30 Jahre gänzlich mit der Erwärmungsphase der großen Oszillationen der Meeresströmungen übereinstimmten und daher die Trends 60 Jahre überdecken sollten, um Überzeichnungen durch den Einschluss der Abkühlungsphasen abzumildern. Und weiter angenommen, der Amtsträger hätte daraufhin dem Gesprächspartner geantwortet, er möchte nicht belehrt werden, und dann hätte er auch noch beim UNFCCC-Sekretariat die falsche Anschuldigung gemacht, er wäre schikaniert worden.
Für sich allein genommen, wäre der Vorfall unbedeutend. Im Kontext einer weiteren Reihe von damit verbundenen Vorspiegelungen falscher Tatsachen durch diese und andere Organisationen, hätte der Amtsträger es unternommen, die Täuschung aufrecht zu erhalten mit dem Bemühen, die Tatsache zu verheimlichen, dass die fraglichen 30 Jahre weitgehend mit der Erwärmungsphase einer natürlichen Meeresoszillation zusammenfielen und dann, nachdem dies hinterfragt worden sei, eine falsche Anschuldigung gegen seinen Gesprächspartner gemacht. Das Fehlverhalten des Amtsträgers wäre im weiteren Kontext nicht nur unprofessionell, es wäre Betrug.
Angenommen, der Verwalter eines Datenbestandes über die globalen Temperaturen verweigerte sich der Anforderung, die Daten und die Methoden der Zusammenstellung des Datenbestandes auf Anforderung herauszugeben, und angenommen er bespricht sich noch mit anderen „Wissenschaftlern“, wie man die auf dem Informationsfreiheitsgesetz beruhenden Anfragen umgehen und damit erfolgreich mehrere Jahre lang viele grundlegende Fehler beim Verwalten und Verarbeiten der Daten verbergen könnte. Für sich allein genommen könnte der Vorfall mit reiner Inkompetenz erklärt werden in Verbindung mit dem verständlichen Wunsch, eine verdiente berufliche Demütigung zu vermeiden. Im anderen Kontext der gesamten damit verbundenen Betrügereien könnte ein Gericht sehr wohl zu dem Schluss kommen, dass der Vorfall den Tatbestand des Betrugs erfüllt, weil ein Irrtum über die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des IPCC erregt und unterhalten wurde, um dem IPCC-Verfahren eine besonders hohe wissenschaftliche Wahrhaftigkeit zuzuschreiben.
Man beachte, dass jeder dieser Vorfälle für sich allein genommen kaum mehr als ein Schulterzucken bei den Strafverfolgungsbehörden auszulösen vermag, weil nicht erkennbar ist, wie der jeweilige Betrug sich in das größere Bild derer einfügt, die den Klima-Alarm durch eine große Menge von entsprechenden Konstrukten und Täuschungen weit über jegliches wissenschaftlich gerechtfertigte Maß hinaus erzeugt haben und weiter aufrecht erhalten. Man möge daher auf die beschriebenen Betrügereien als Ganzes und im Zusammenhang blicken. Erst dann kommt die schier atemberaubende Arroganz der gesamten Täuschung auch für diejenigen zum Vorschein, die bisher nichts wahrnehmen konnten.

Nächste Schritte

Ich habe mit dem Entwurf des Schriftsatzes und der Schilderung der Tatbestände für eine Strafanzeige begonnen. Im Schriftsatz stehen alle nötigen Beweise zum Beleg des Vorhandenseins vieler einzelner Fälle von wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Betrug im Zusammenhang mit der offiziellen Darstellung des „Klimawandels“. Auch die Verbindungen zwischen diesen Vorfällen und das darüber lagernde Gebilde der Täuschung, auf dessen Aufrechterhaltung die einzelnen Lügengebäude vorsätzlich zielten, ist darin enthalten. In jedem einzelnen Fall werden die Betrüger beim Namen genannt und ihre Handlungen beschrieben.
Nach Fertigstellung des Schriftsatzes wird er sorgfältig von erfahrenen Strafrechtsjuristen aus jedem der Länder überprüft, wo die Verdächtigten ihre Wohnsitze haben. Dann wird der Schriftsatz den jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, zusammen mit einer Strafanzeige von  Anwälten, die namens und im Auftrag der Bürger in der jeweiligen Gerichtszuständigkeit handeln.
IPCC oder UNFCCC können nicht angezeigt werden, weil sie außerhalb der nationalen Jurisdiktionen stehen. Die einzelnen „Wissenschaftler“ aber können in ihren jeweiligen Wohnsitzländern belangt werden.

Bitte um Mitarbeit

Sie können alle mithelfen. Wenn Sie in einem besonderen Aspekt der “Klimawandelwissenschaft” ein Element von Betrug wie oben definiert und erläutert erkennen, dann setzen Sie sich bitte – in strengster Vertraulichkeit – mit mir in Verbindung und nenne Sie bitte so viele Details wie möglich. Seien Sie bitte treffend und genau. Nennen Sie Namen, Einzelheiten. Falls möglich, verweisen Sie auf unterstützende Beweise.
Weil Ihre Information im Zuge einer Strafverfolgung geliefert wird, ist sie besonders geschützt und kann nicht zu einer Verleumdungsklage führen, selbst im unwahrscheinlichen Falle, dass die Verdächtigten herausfänden, dass Sie sich mit mir in Verbindung gesetzt haben. Ihre Details werden vertraulich behandelt und werden nicht im Schriftsatz erscheinen oder irgendwelchen Behörden überlassen.
Seien Sie bitte nicht zurückhaltend. Es fällt nur allzu leicht, sich vor der immer stärker verfolgten Linie von einigen der bekannteren Betrüger blenden zu lassen – sie pflegen zu sagen, dass die Wissenschaft nicht in einer Atmosphäre gedeihen könnte, wo sich Wissenschaftler beim gutgläubigen Veröffentlichen von ehrlicher Forschung mit Anklagen der Strafverfolgung konfrontiert sähen.
Eines ist ganz klar: die Hürde der Tatbestandsmerkmale von Untreue und Betrug liegt sehr hoch. Die Staatsanwälte, die die Anzeige und den Schriftsatz nach der Fertigstellung lesen, werden nicht zulassen, dass auch nur ein angezeigter Betrugsfall zu einer Anklage führt, wenn nicht klare Augenscheinsbeweise vorliegen, dass eine vorsätzlich Täuschung begangen wurde. Die ehrliche Wissenschaft wird nicht angegriffen, nur die unehrliche. Ein unehrlicher Wissenschaftler kann keine höhere Immunität vor Strafverfolgung beanspruchen als jeder andere Mensch.
Lassen Sie uns dranbleiben. Wir haben eine Chance, den Rechtsstaat für uns und nicht für die Anderen arbeiten zu lassen und diese teuere Angstmacherei endlich zu beenden.
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[Anm. des Übers.: Die Definition des Betrugs im deutschen Strafgesetzbuch
(§ 263 StGB) lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …]

Tatbestandsmerkmale im deutschen Strafrecht:
Die Grundform des Betruges enthält folgende Tatbestandsmerkmale:
Vermögen sind alle geldwerten Positionen einer Person.
Tatsachen sind Ereignisse, Vorgänge oder Zustände aus der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
Vorspiegelung falscher Tatsachen ist gegeben, wenn der Täter einem anderen eine nicht bestehende Tatsache als bestehend unterbreitet.
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.
Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen.
Die Vermögensverfügung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Betruges: jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Eintritt eines Vermögensschadens.

Christopher Moncktons Original finden Sie hier.
Übersetzung: Helmut Jäger, EIKE




Eine kontroverse Diskussion über Schwarzkörperstrahlung und eine Erde ohne Treibhausgase

Bild rechts via Wikipedia
Da ich nicht sicher bin, wie die „charakteristische Emissionstemperatur der Erde“ definiert ist, kann ich den behaupteten Wert von 255 K nicht in Abrede stellen. Allerdings kann ich – und das ist auch so – mit der Behauptung, dass 255 K „die Temperatur ist, die an der Erdoberfläche beim Fehlen jeglicher Treibhausgase herrscht“ nicht übereinstimmen.
Wenn man die Temperaturdifferenz an der Erdoberfläche „mit und ohne alle Treibhausgase“ berechnet, müssen 1) zwei Temperaturen (A und B) gemessen/abgeschätzt werden und 2) die Differenz beider Werte berechnet werden. Die erste Temperatur A ist die auf der Erde gemessene Temperatur unter Gegenwart einer Atmosphäre, die sowohl Treibhausgase, als auch Nicht-Treibhausgase beinhaltet. Die zweite Temperatur B ist die Temperatur auf der Erde unter Gegenwart einer Atmosphäre ausschließlich ohne Treibhausgase – d. h. eine Atmosphäre, die Gase ohne Treibhauswirkung enthält, aber der Treibhausgase fehlen.
Für Temperaturwert A benutzt fast jeder eine „gemessene Mitteltemperatur“ an der Erdoberfläche. Obwohl der Algorithmus zur Berechnung eines „gemessenen Mittels“ diskussionswürdig ist, möchte ich für diesen Artikel alle solche Diskussionen beiseite schieben und den Wert von 288 K als Wert für Temperatur A akzeptieren (die Temperatur an der Erdoberfläche in Gegenwart einer Atmosphäre, die sowohl Treibhausgase als auch Gase ohne Treibhauswirkung enthält.)
Folglich bleibt nur, einen Weg zu finden, Temperatur B zu messen/abzuschätzen. B können wir nicht direkt messen, weil wir die Treibhausgase aus der Erdatmosphäre nicht entfernen können. Dies bedeutet, dass wir einen Algorithmus (ein Modell) benutzen müssen, um B abzuschätzen. Ich glaube, dass der zur Berechnung der 255-K-Temperatur allgemein benutzte Algorithmus NICHT mit einem Modell „der Temperatur an der Erdoberfläche in einer Atmosphäre, die ausschließlich Gase ohne Treibhauswirkung enthält“ korrespondiert. Wie aus meiner Beschreibung hervorgehen wird (unten), ist dieser Algorithmus, wenn überhaupt, eher repräsentativ für den Modellwert „in einer Atmosphäre, die sowohl Treibhausgase als auch Gase ohne Treibhauswirkung enthält“ als für ein Modell der „Temperatur auf der Erde in einer Atmosphäre, die ausschließlich Gase ohne Treibhauswirkung enthält.“
Wenn ich Recht habe, ist die Verwendung des Wertes 255 K bei der Berechnung der Temperaturdifferenz mit und ohne Treibhausgase ungültig.
Obwohl es viele Algorithmen gibt, die potentiell zu einem Wert von 255 K als Schätzwert für B führen, präsentiere ich hier den Algorithmus, von dem ich annehme, dass er der am meisten Benutzte ist, und diskutiere, warum dieser Algorithmus NICHT „die Temperatur in Gegenwart einer Atmosphäre ist, der Treibhausgase völlig fehlen“. Ich glaube, dass der unten beschriebene Algorithmus die fundamentale Gleichung des Strahlungstransports im System Erde/Sonne repräsentiert, und zwar unter den Annahmen a) einer Absorptionsalbedo der Erde von 0,3 und b) einer irdischen Emissivität von 1.
 (1) Die effektive Temperatur” der Sonne (d. h. die Temperatur eines sonnengroßen sphärischen Schwarzkörpers, für den die ausgestrahlte elektromagnetische Leistung (a) repräsentativ ist für die gesamte abgestrahlte Leistung und (b) für den die Spektraldichte der Strahlung [power spectral density] ähnlich der der Sonne ist) beträgt etwa 5778 K.
(2) Für einen sphärischen Schwarzkörper mit einem Radius von 6,96×10^8 Metern (dem geschätzten Radius der Sonne) bei einer gleichförmigen Oberflächentemperatur von 5778 K (a) beträgt die gesamte abgestrahlte Kraft etwa 3,85 x 10^26 Watt, (b) beträgt die Spektraldichte in einer Entfernung von 1,5 x 10^11 Metern vom Zentrum des Schwarzkörpers (die ungefähre Entfernung des Erdkerns vom Sonnenkern) etwa 1367 Watt pro m².
(3) Falls sich das Zentrum einer Sphäre mit einem Radius von 6,44 x 10^6 Metern (dem ungefähren Erdradius) in einer Entfernung von 1,5 x 10^11 Metern vom Zentrum der Sonne entfernt befindet, beträgt das „effektive Absorptionsgebiet“ dieser Sphäre hinsichtlich der Schwarzkörperstrahlung von der Sonne in guter Näherung 1,3 x 10^14 m²; und darum liegt die Auswirkung der solaren Strahlung auf das effektive Absorptionsgebiet der Sphäre mit einem Radius von 6,44 x 10^6 Metern etwa bei 1,78 x 10^17 Watt (1,3 x 10^14 m² mal 1367 Watt pro m²).
(4) falls die Sphäre mit dem Radius 6,44 x 10^6 Metern elektromagnetische Energie mit einer „effektiven Absorptionsalbedo“ von 0,3 absorbiert, dann beträgt die von der Sphäre absorbierte solare Energie 1,25 x 10^17 Watt (1,78 x 10^17 Watt mal (1-0,3)).
(5) Ein sphärischer Schwarzkörper (d. h. ein sphärischer Körper, dessen Oberfläche wie ein solcher mit einer Emissivität von 1 strahlt) mit einem Radius von 6,44 x 10^6 Metern und einer Temperatur von 254,87 K (hierbei gerundet zu 255 K) wird Energie mit einer geschätzten Rate von 1,25 x 10^17 Watt abstrahlen.
(6) Falls die Oberflächentemperatur der Sphäre unabhängig von der Richtung der einfallenden Strahlung zu jeder Zeit überall gleich ist, dann besitzt die Sphäre die Eigenschaft eines perfekten thermischen Leitvermögens. Folglich ist (a) ein inaktiver (ohne eigene thermale Energiequelle) sphärischer Körper mit einem perfekten thermischen Leitvermögen und einem Radius von 6,44 x 10^6 Metern und einer gleichmäßigen Temperatur von 255 K, dessen Zentrum sich 1,5 x 10^11 Meter vom Zentrum eines aktiven sphärischen Schwarzkörpers (mit einer eigenen internen thermischen Energiequelle) und einem Radius von 6,96 x 10^8 Metern und einer gleichmäßigen Temperatur von 5778 K entfernt befindet, und (b) der sphärische Körper mit den o. g. Eigenschaften (i) elektromagnetische Energie mit einer effektiven Absorptionsalbedo von 0,3 absorbiert und (ii) elektromagnetische Energie mit einer Emissivität von 1 abstrahlt, dann wird sich der inaktive sphärische Körper im Strahlungsgleichgewicht mit dem aktiven sphärischen Schwarzkörper mit einer Temperatur von 5778 K befinden. Wenn der Terminus „inaktiver sphärischer Körper mit perfektem thermischen Leitvermögen und einem Radius von 6,44 x 10^6 Metern“ durch das Wort „Erde“ ersetzt wird und der Terminus „aktiver sphärischer Schwarzkörper mit einem Radius von 6,96 x 10^8 Metern und einer gleichmäßigen Oberflächentemperatur von 5778 K“ durch das Wort „Sonne“ ersetzt wird, kann man daraus folgern: Falls (a) eine „Erde“ mit einer Temperatur von 255 K 1,5 x 10^11 Meter von der „Sonne“ entfernt liegt und (b) die „Erde“ (i) elektromagnetische Energie absorbiert mit einer effektiven Absorptionsalbedo von 0,3 und (ii) Energie mit einer Emissivität bei 1 abstrahlt, dann befindet sich die „Erde“ im Strahlungsgleichgewicht mit der „Sonne“. Unter diesen Bedingungen wird die Temperatur der „Erde“ im Strahlungsgleichgewicht mit der „Sonne“ 255 K betragen.
Dies vervollständigt den Algorithmus, von dem ich glaube, dass er gemeinhin benutzt wird, um einen Wert von 255 K als „charakteristische Emissionstemperatur der Erde“ zu erhalten und folglich benutzt wird, um die 33 K Temperaturdifferenz zu berechnen.
Selbst wenn man die Tatsachen ignoriert, dass (1) es nicht korrekt ist, die „mittlere Temperatur“ zu benutzen, wenn man den Strahlungsenergieverlust von einer Oberfläche berechnet, und dass (2) in Gegenwart einer Atmosphäre (a) die Schwarzkörperstrahlungsgleichung nicht angewendet werden kann und (b) die Schwarzkörperstrahlung von der Erdoberfläche nicht der einzige Mechanismus für den Energieverlust der Erde in Richtung Weltall ist (die Atmosphäre selbst ohne Treibhausgase wird erwärmt durch Ableitung von der Erdoberfläche, und Ableitung sowie Konvektion zusammen führen dazu, dass die thermische Energie in der gesamten Atmosphäre verteilt wird, und die so erwärmte Atmosphäre wird ebenfalls Energie in den Weltraum abstrahlen), besteht das Problem in der Verwendung des oben berechneten Temperaturwertes von 255 K bei der Berechnung der Erdtemperatur zwischen einer Atmosphäre mit und ohne Treibhausgase darin, dass die effektive Absorptionsalbedo der Erde von 0,3 zur Erzeugung der Temperatur von 255 K teilweise (hauptsächlich?) auf die Wolken in der Atmosphäre zurückzuführen ist, und atmosphärische Wolken bilden sich aus Wasserdampf, einem Treibhausgas.
Folglich basiert die effektive Absorptionsalbedo von 0,3 auf der Gegenwart eines Treibhausgases – Wasserdampf. Es ist unlogisch, eine Differenz zwischen zwei Temperaturwerten zu berechnen, deren Werte beide auf der Gegenwart eines Treibhausgases basieren und dann zu behaupten, dass die Temperaturdifferenz zwischen einer Atmosphäre mit und ohne Treibhausgase auftritt. Ohne Wasserdampf gäbe es keinerlei Wolken, wie wir sie kennen. Ohne Wolken dürfte die effektive Absorptionsalbedo der Erde wahrscheinlich nicht 0,3 betragen, und folglich wird die Temperatur der Erde ohne das Treibhausgas Wasserdampf wahrscheinlich ein anderer sein als 255 K. Folglich ist der Wert von 255 K als „charakteristische Emissionstemperatur der Erde“, wie er sich unter Verwendung des oben beschriebenen Algorithmus’ ergibt, NICHT relevant bei der Diskussion über die Temperaturdifferenz auf der Erde bei einer Atmosphäre mit und ohne Treibhausgase. Nur falls 0,3 die effektive Absorptionsalbedo der Erde in Gegenwart einer Atmosphäre ganz ohne Treibhausgase ist, ist die Behauptung gestattet, dass die Anwesenheit von Treibhausgasen die Temperatur auf der Erde um 33 K zunehmen lässt.
Weil die Wolken einen signifikanten Teil der einfallenden Sonnenstrahlung reflektieren, glaube ich, dass die effektive Absorptionsalbedo der Erde ohne Wasserdampf weniger als 0,3 ist. Falls das stimmt, dann wird von einer Erde, deren Atmosphäre frei von Treibhausgasen ist, mehr Sonnenenergie absorbiert als von einer Erde, deren Atmosphäre Wolken aus dem Treibhausgas Wasserdampf enthält. Dies impliziert bei Fehlen von Wasserdampf eine höhere Temperatur auf der Erde als die „charakteristische Emissionstemperatur der Erde von 255 K“.
Für eine effektive Absorptionsalbedo von 0, wird die Temperatur der Erde im Strahlungsgleichgewicht mit der Sonne etwa 278,64 K betragen (hiernach gerundet zu 279 K). Wenn dieser Wert als Temperatur der Erde in Gegenwart einer Atmosphäre ohne Treibhausgase verwendet wird, kann man daraus schließen, dass die Gegenwart von Treibhausgasen zu einer Erwärmung von etwa 9 K führt (288K minus 279 K).
Zusammengefasst: Unter Verwendung der vereinfachten Argumente, von denen ich glaube, dass sie auch benutzt werden, um bei den 33 K Temperaturdifferenz anzukommen (d.h. unter Voraussetzung einer Erde mit einer perfekten Wärmeleitfähigkeit, Schwarzkörperstrahlung der Erde, Graukörperabsorption der Erde mit einer effektiven Absorptionsalbedo zwischen 0 und 0,3 und unter Ignorieren der atmosphärischen Strahlung in Richtung Weltraum bei einer Erdatmosphäre ohne Treibhausgase), schließe ich, dass die Gegenwart von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre die Temperatur zwischen 9 und 33 K steigen lässt. Folglich glaube ich, dass die Behauptung, die Gegenwart von Treibhausgasen führe zu einer Temperaturzunahme auf der Erde von 33 K auf einem Argument basiert, das wenig Relevanz hinsichtlich der Temperatur der Erde beim Fehlen von Treibhausgasen in der Atmosphäre besitzt; und dass dieser Wert folglich im besten Falle irreführend und im schlimmsten Falle falsch ist.
Reed Coray
den Originalartikel finden Sie hier
lesen Sie auch den Beitrag von Michael Krüger zum selben Thema auf Science Sceptical "Die Wohlfühltemperatur der Erde"

Update zu den Kräften zwischen Sonne und Erde

Paul L. Vaughan, M.Sc.
Die Amplitude der zonalen Winde auf der Erde wird vom solaren Zyklus gesteuert. Hier folgt ein knappes Update auf Basis der jüngsten Daten:
LOD’ = Rate der Änderung der Tageslänge


Quelle der Bilder:
ftp://ftp.iers.org/products/eop/long-term/c04_08/iau2000/eopc04_08_IAU2000.62-now ftp://ftp.ngdc.noaa.gov/STP/SOLAR_DATA/COSMIC_RAYS/STATION_DATA/Monthly_data/moscow.tab
Link hierzu: http://wattsupwiththat.com/2011/12/25/solar-terrestrial-power-update/
Übersetzt von Chris Frey für EIKE
Bemerkung des Übersetzers: Dieser Text war wieder ein „harter Knochen“ zum Übersetzen. Einmal waren viele Sätze mehrfach verschachtelt, zum Anderen haben manche Passagen die Grenzen meiner Fachkenntnisse überschritten. Für wohlwollende Korrekturvorschläge der von mir übersetzten Fachausdrücke wäre ich dankbar. Wer nur solche Vorschläge machen will, ohne den Artikel selbst zu kommentieren, sollte über den Menüpunkt Kontakt direkt an das EIKE schreiben. Danke!




Die Energiewende ist schon gescheitert (mit Update 4.1.12)

Sie will ihren Gegnern endlich das Atomangst-Argument aus der Hand schlagen, mit dem man sie ständig ärgert. Sie will jetzt die Atomenergie einfach abschaffen und verkündet, daß sie nun plötzlich begriffen hätte, daß Atomreaktoren unsicher sind. Das habe sie vorher nicht gewußt. Frau M. ist übrigens Physikerin. Sofort werden sieben Kernkraftwerke abgeschaltet, die übrigen dann später. Weil die Reaktorsicherheits-Experten leider erklären, daß die Atomkraftwerke doch sicher sind, beruft Frau M. einen Ethikrat, der gar nicht erst über den Ausstieg diskutieren soll, sondern dem sie gleich die gewünschte Antwort als Frage vorlegt: „Wie kann ich den Ausstieg mit Augenmaß vollziehen…?“ Diesem Ethikrat gehört kein Energieexperte an, jedoch 2 Bischöfe…..
Dieser Rat gibt die gewünschte Antwort und dann wird ein Ausstiegs-Gesetzespaket beschlossen, das Parlament und Bundesrat anschließend in Rekordzeit verabschieden. Es herrscht große Angst, denn schon morgen können die Reaktoren explodieren. Jedenfalls genau die, die zuerst abgeschaltet wurden. Die übrigen noch nicht. Der jetzt fehlende Strom wird nun zum großen Teil aus den Nachbarländern importiert: Und das ist wieder überwiegend Atomstrom. Das stört jetzt aber niemanden mehr. Deutschland ist noch einmal davon gekommen. Frau M. nennt es die Energiewende.“

Das Drehbuch wird wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt. Soweit die Fiktion.
Wie man weiß, hat sich das aber tatsächlich im Frühjahr und Frühsommer 2011 zugetragen. Jetzt, wo sich die ersten Auswirkungen zeigen und die Fehler im Gesetzeswerk, in den Methoden ihrer Kaschierung und in der Argumentation der Regierung deutlich hervortreten und nun auch Reaktionen aus dem Ausland vorliegen, kann man eine Diagnose der sogenannten Energiewende versuchen.

1. Übertreiben, Beschönigen, Weglassen, Verschweigen

Wer die amtlichen Verlautbarungen zur Energiepolitik, zur Begründung von Gesetzen, die die Förderung bestimmter Energietechnologien betreffen, die politischen Erläuterungen zu sämtlichen staatlichen Maßnahmen auf diesem Gebiet kritisch betrachtet, der kann zunächst die durchgängig festzustellenden fast unglaublichen Fehler nicht fassen.
Bis er das System erkennt: Vorbei sind die Zeiten, als eine Oberste Bundesbehörde unter keinen Umständen die Bürger gezielt getäuscht und mit falschen Informationen in die Irre geführt hat. Die einzige lässliche Sünde war in diesen “guten alten Zeiten” das Weglassen allzu peinlicher Aussagen – aber es wurde niemals gefälscht und gelogen.
Vorbei. Die Manipulation von Fakten und absichtliche Falschinformationen sind seit etwa 6 Jahren zu einem normalen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit geworden.
Da es sich bei dem Thema Energiewirtschaft und Energietechnik um Fachgebiete handelt, die dem Normalbürger eher fremd sind, war diese Politik der systematischen Desinformation außerordentlich erfolgreich – wie die Umfragen auf diesem Gebiet belegen.
Das Haupt-Schlachtfeld dieses Medienkriegs sind die sogenannten erneuerbaren Energien, die es natürlich nicht gibt, denn Energie ist nicht erneuerbar. Gemeint sind regenerative Energietechniken, mit denen die Strahlungsenergie der Sonne, die kinetische Energie von Luftströmungen oder die chemische Energie von Biomasse ausgenutzt werden kann. Es war und ist das politische Ziel der letzten und der derzeitigen Bundesregierung, für diese Energietechniken trotz ihrer vielfachen und massiven Nachteile eine öffentliche Akzeptanz zu erreichen und Widerstände der Fachleute zu neutralisieren. Dazu dient diese systematische Fehlinformation – sie ist ein politisches Instrument zur Durchsetzung ideologischer Ziele.
Eine Grundbehauptung für die Rechtfertigung der „Erneuerbaren“ ist der Ersatz von Kohlekraftwerken durch Wind- und Solarstrom. Tatsächlich konnte jedoch dadurch bis zum heutigen Tag kein einziges Kohlekraftwerk stillgelegt werden, weil diese Anlagen selbst bei starker Einspeisung des „grünen“ Stroms als Reserve unverzichtbar sind: Wenn Wind- oder Solarstrom wetterbedingt kurzfristig ausfallen, müssen diese Kohlekraftwerke so schnell wie möglich wieder hochgefahren werden und einspringen.
Man beachte: Sie müssen innerhalb von ca. 30 Minuten hochgefahren werden, was im Klartext bedeutet, daß sie nicht etwa aus dem kalten Zustand innerhalb von Stunden angefahren werden – da würde jede kurzfristige Ausregelung der Netzstörung nicht mehr möglich sein – , sondern die ganze Zeit „im Leerlauf“ betrieben werden müssen, was erheblich Kohle benötigt. Deshalb ersetzen Wind- und Solarstrom bei ihrer Einspeisung ins Netz nicht etwa den äquivalenten Kohleverbrauch der Kraftwerke im Verhältnis eins-zu-eins, sondern nur einen Teil davon.
Die Energiewende hat diese Situation noch weiter verschärft:
Auf dringende Bitten der Regierung und ihrer Bundesnetzagentur mußten die Kraftwerksbetreiber selbst ältere, nur noch teilweise betriebene Kraftwerksblocks wieder anfahren, weil deren Strom nach der Abschaltung der 8 Kernkraftwerke dringend gebraucht wird.
Es kann festgestellt werden:
Der Treibstoff für Merkels Energiewende ist Kohle – und zwar viel mehr als bislang.  Daß es auch dabei aus verschiedenen Gründen wieder klemmt, wird in Kap. 8 „Das stille Ende großer Ankündigungen“ und Kap. 14 „Für die Bürger wird es immer teurer“ beschrieben.
Die von Frau Merkel angestrebte sogenannte Energiewende ist – abgesehen vom Ausstieg aus der Kernkraft – in allen Einzelheiten seit 6 Jahren der Kern der Energie-Regierungspolitik, neu ist nur der geradezu messianische Ehrgeiz, die selbst gesteckten Ziele in relativ kurzer Zeit zu erreichen. Der Anspruch, damit Vorbild für den Rest der Welt zu sein, ist nicht neu, sondern eher typisch.
Ein kurzer Durchgang durch die politisch wichtigsten Förderfelder im Energiebereich zeigt die offensichtlichen, aber verschwiegenen Schwachstellen:

2. Windstrom – Versorgung nach Wetterlage

Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen zeigt wegen deren Wetterabhängigkeit extreme Schwankungen – einschließlich tagelanger Perioden ohne jede nennenswerte Leistung, aber auch plötzlich auftretende Leistungsspitzen, die das Verbundnetz an den Rand des Zusammenbruchs bringen. Großflächige Stromsperren drohen, vor allem im Winter, wenn der Bedarf steigt, das Ausland weniger liefert – und Flaute herrscht. Bei plötzlichem Starkwind kann das Gleiche geschehen. Man läßt es darauf ankommen.

November 2011: Lastganglinie aller deutschen Windkraftanlagen in viertelstündlicher Auflösung (Quelle: wilfriedheck.de)

Eine sehr beeindruckende Zahl zum Ausmaß der wetterbedingten Leistungsschwankungen der Windkraft und des Solarstroms nannte der Leiter Politik und Märkte der Essener RWE Innogy, Holger Gassner auf einem VDI-Kongress Ende November 2011:

„Es seien allein im ersten Halbjahr 2011 Variationen der verfügbaren Windkraftkapazitäten von 23 GW (= 23.000 MW) und der Photovoltaikleistung von 13 GW beobachtet worden.“

Ein Alptraum für die Übertragungsnetz-Betreiber. Die stets bei der Einweihung neuer Windparks behauptete Versorgung von mehreren tausend Haushalten gehört hierbei zu den Standardlügen, denn bei Flaute kann kein einziger Haushalt versorgt werden.
Es konnte trotz der bereits installierten gewaltigen theoretischen Maximalleistung aller Windkraftanlagen noch kein einziges Kohlekraftwerk abgeschaltet werden, weil die WKA im Gegensatz zu Kohle- und Kernkraftwerken eben keine Grundlast liefern – das heißt zu jeder Stunde an jedem Tag. Im Gegenteil: Man benötigt schnell regelbare Kraftwerke, die einspringen, wenn sich die Leistung der WKA zu schnell ändert, und die Kraftwerke, die das am besten können, sind Kernkraftwerke. Diese werden nun der Reihe nach abgeschaltet und fallen als Netzstabilisatoren aus.
Daher müssten neue Gasturbinen-Kraftwerke für diesen Zweck gebaut werden; allerdings rentiert sich das nicht.
Weil große Stromspeicher fehlen, muß man buchstäblich um jeden Preis versuchen, überflüssigen Windstrom, der oft genug verschenkt werden muß, ins Ausland zu leiten. Manchmal muß sogar dem Abnehmer dafür noch ein Preis bezahlt werden. Der dafür benutzte Begriff ist „negativer Preis.“ Der Erzeuger erhält dennoch die EEG-Einspeisevergütung; der Verbraucher zahlt dann doppelt für den überflüssigen grünen Strom.
Endgültig auf den Kopf gestellt wird die bei der Energiewende prinzipiell missachtete Marktwirtschaft durch die sogenannte Härtefallregelung in §12 EEG: Zufällig anfallender Wind- oder Solarstrom, der vom Netzbetreiber nicht akzeptiert werden kann und dessen Produktion folglich unterbleibt, muß trotzdem bezahlt werden – siehe Kapitel 5.
Der Ausbau der Windkraft erfolgt weiterhin mit hohem Tempo. Das vergrößert das Problem – aber man negiert es. Prinzipiell könnten Pumpspeicherwerke diese Schwankungen ausgleichen, aber Deutschland hat viel zu wenige davon und der immer größer werdende Bedarf kann hier niemals gedeckt werden.
Es werden Langzeitspeicher benötigt, um längere Flauten abfangen zu können. Eine 10-tägige Flaute ist nicht selten; aber Deutschland erlebte gerade eine 44 Tage andauernden Hochdruck-Wetterlage im Oktober – November 2011, die einen nicht enden wollenden, spektakulären Einbruch in der Windstromerzeugung mit sich brachte.
Es gibt bereits die Daten

Konventionelle Stromerzeugung und Windkraft im November 2011 (wilfriedheck.de)

Von der gesamten in Deutschland installierten Windstrom-Leistung von 27.215 MW (Stand nach EWI vom 30.6.11) lieferten die Windräder an 27 Tages des November:

  • An 2 Tagen 30% ihrer möglichen elektrischen Arbeit ;

  • an 4 Tagen 15%

  • an 5 Tagen 7 – 8%

  • an 2 Tagen 4 – 5%

  • an 11 Tagen 2 – 2,5%

Zu diesem Thema schreibt Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, RWE Innogy GmbH, daß bei 450 TWh (Terawattstunden = Milliarden kWh) Jahresverbrauch der durchschnittliche Tagesverbrauch bei 1,25 TWh liegt und bei 10 Tagen somit bei 12,5 TWh. Die derzeit in Deutschland vorhandene Kapazität an Pumpspeicher-Kraftwerken beträgt 7.000 MW, mit denen sich rund 0,04 TWh an Strom erzeugen lassen, wenn sie komplett leer laufen.
Demnach würde zur Abpufferung der Flautenzeit von 10 Tagen das 313-fache der heute installierten Pumpspeicherleistung benötigt. Dies sei für Deutschland und die Alpenregion auch auf Grund von Akzeptanzproblemen vollkommen unrealistisch.
Somit wird in vielen Studien oft auf Norwegen verwiesen.
Dort sind die meisten Speichermöglichkeiten derzeit einfache Stauseen mit natürlichem Zulauf, die zwar in Engpaßzeiten Strom liefern könnten, aber nicht als Senke (= Stromaufnahme bzw. –Speicherung) in (Windstrom-) Überschußzeiten zur Verfügung stehen. Zudem müßte im Bedarfsfalle einer Flaute in Deutschland ja auch noch Norwegen weiterhin versorgt werden.

Lastgang in Norwegen 2011 (wilfriedheck.de)

Die letzte Oktoberwoche und der November 2011 zeigten, daß Prof. Vahrenholts Annahme einer 10-tägigen Flaute als „worst case“ noch stark untertrieben war: Diese Flaute dauerte 3 bis 4 Wochen.
Angesichts dieser Misere werden von der Regierung Hoffnungen auf ganz neue Stromspeichermöglichkeiten geweckt: So trotz der oben beschriebenen Aussichtslosigkeit die Nutzung norwegischer Wasserkraftwerke per Seekabel, die Erzeugung von Wasserstoff mit überflüssigem Windstrom oder die Verwendung von Elektroautos als Speicher für das Stromnetz. Zu diesen Visionen weiter unten.
Ein weiteres, wohl nur aus Verzweiflung geborenes Riesenprojekt
ist der Bau von mindestens 3000 km neuer Höchstspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland, um den im Norden erzeugten, dort aber gar nicht benötigten Windstrom bis nach Baden-Württemberg und Bayern zu transportieren, wo auch die Abschaltung der Kernkraftwerke besonders große Löcher in die Stromversorgung gerissen hat. Selbstverständlich kann der unzuverlässige Windstrom diese Grundlaststrom-Lücke auch nicht annähernd ausgleichen.
Daß der Plan auch aus anderen Gründen unrealistisch ist, kommt noch hinzu: Siehe dazu Kapitel 6 „Das zweimal vergessene Netz.“
Wenn man alle Systemschwächen der Windkraft ignoriert und nur die installierte, aber fast nie gelieferte Maximalleistung herausstellt und diese den Bürgern auch noch als zuverlässige Stromversorgung verkauft, dann kann man sie für die stärkste der “Erneuerbaren” halten. Realistisch betrachtet ist es jedoch nur eine gelegentliche, unberechenbar und zufällig anfallende Stromerzeugung, die nicht nur sehr teuer ist, sondern auch eine Störung der Stromversorgung darstellt.
Die Regierung kann das aber nicht zugeben,
denn für sie ist Windstrom die Schlüsselkomponente in ihrem Energiekonzept, das sich ohne die Verwirklichung von dessen Phantasiezahlen in Nichts auflösen würde: Bis 2030 sollen die sog. Erneuerbaren enorme 50 Prozent der Stromversorgung liefern; allein die Offshore-Windparks 15 %.
Abgesehen von den erwähnten prinzipiellen Systemschwächen, an denen die Physik und das Wetter Schuld sind, gibt es aber bereits jetzt Schwierigkeiten beim Anschluß der später weitestgehend nutzlosen Windräder auf See: Der Netzbetreiber Tennet, der im vergangenen Jahr das 11.000 km lange Höchstspannungsnetz von E.on gekauft hat, muß nun alle Windparks in der Nordsee anschließen. Jetzt warnte Tennet die Bundesregierung in einem Brandbrief vor Engpässen. Für die Anbindung der Windparks an die Stromnetze auf dem Festland haben die Netzbetreiber feste Fristen. Tennet:

“Tatsächlich gibt es in sämtlichen laufenden Projekten erhebliche Schwierigkeiten im Planungs- und Baufortschritt.“

Alle Beteiligten „stießen an die Grenzen ihrer Ressourcen“, und „hinzu kommen massive Probleme bei der Beschaffung des Kapitals.“ Das ist der Unterschied zwischen Ministerialpapieren und der Wirklichkeit.
Mit welchem tatsächlichen Windräder-Ausbau bis 2022 zu rechnen ist, hat soeben (Anfang Dezember 2011) dankenswerterweise die Bonner Bundesnetzagentur – immerhin eine staatliche Behörde – ermittelt bzw. abgeschätzt: Sie hat den Strombedarf und die Stromerzeugung in Deutschland in drei Szenarien berechnet; als Grundlage für den dann nötigen Netzausbau.
Welches Szenario dann Realität werde, hänge vor allem davon ab, wie stark die Windkraft zulege, sagte Behördenchef Matthias Kurth. Im mittleren Szenario erwartet die Behörde einen Ausbau der installierten Windstrom-Leistung

  • auf dem Festland von 27.100 MW auf 47.500 MW

  • bei Offshore-Windparks von 100 MW auf 13.000 MW 

Die Netzagentur rechnet deshalb auch mit zeitweise erheblichen Stromüberschüssen. Wie diese dann zum Schaden der Verbraucher behandelt werden, ist in Kapitel 5 „Jenseits der Planwirtschaft…“ beschrieben.
In Anbetracht der schon beim jetzigen Ausbau kaum noch zu beherrschenden Schwierigkeiten – siehe die obigen Ausführungen zum unlösbaren Speicherproblem – ist diese Abschätzung der Bundesnetzagentur im Grunde die Projektion einer von Deutschland ausgelösten Katastrophe für den gesamten europäischen Netzverbund. Bereits jetzt beginnen sich die angrenzenden Länder dagegen zu wappnen: Siehe die Ankündigung Polens, die deutschen Windstrom-Überschüsse nicht mehr aufzunehmen – in Kap. 12 „Energiewende bedroht die Nachbarländer“. 
Da diese voraussichtlich lange vor dem Erreichen der erwarteten Ausbauzahlen eintreten wird, bekommen wir sie ein paar Milliarden Euro billiger.

3. Solarstrom – geringer Nutzen für sehr viel Geld

Auch die Stromgewinnung aus Sonnenlicht leidet unter dem Wetter und zusätzlich auch unter den Tageszeiten: In der Dämmerung und des Nachts gibt es überhaupt keinen Strom. Ebenso liegt die Leistung der Photovoltaik (PV)-Module bei bedecktem Himmel, bei Regen und auch bei einer Schneedecke auf den Modulen bei Null. Weil auch bei klarem Himmel die Einstrahlung in Deutschland verglichen mit südlichen Ländern eher bescheiden ist, liefern alle für teures Geld installierten Photovoltaik-Zellen trotz ihrer inzwischen gewaltigen installierten theoretischen Maximalleistung, die Ende 2010 bereits den enormen Wert von 16.900 MW erreicht hatte, wegen ihres sehr geringen Nutzungsgrades auch nur einen kläglichen Anteil von 1,9% an der Inlands-Stromerzeugung.
Probleme verursacht die Photovoltaik wegen ihrer dezentral verteilten Einspeisung
auch in den unteren Spannungsebenen des Netzes, das bisher nur auf die Versorgung der Abnehmer, aber nicht auf die Bewältigung vieler Stromerzeuger ausgelegt ist. PV-Anlagen derzeit so ausgelegt sind, dass alle Anlagen – wie in der bisherigen Niederspannungsrichtlinie des BDEW gefordert – bei einer Netzfrequenz von 50,2 Hz, die die Folge einer gefährlich zu hohen Stromeinspeisung ist, gleichzeitig vom Netz gehen.
Dieser abrupte Einbruch kann dann zu einem Netzausfall führen, wie das BMU in einem Berichtsentwurf vom Mai 2011 selbst konstatiert – vgl. Kapitel 6.
Deshalb plant es, den Anwendungsbereich des § 6 EEG auch auf PV-Anlagen zu erstrecken, so dass auch diese in das Einspeisemanagement nach § 11 EEG einbezogen werden. Daß die Betreiber der unteren Verteilungsnetze überhaupt eine Chance zu einem Eingriff in die zahllosen Einzelanlagen haben, ist nicht der Fall.
Denn „bei Wolkendurchzug funktioniert das bei Solarstromanlagen nicht“,
wie der Leiter des Fachgebiets Elektrische Energieversorgungsnetze der TU München, Prof. Rolf Witzmann nüchtern feststellte. Gegen den dadurch verursachten rapiden Wechsel von Leerlauf zu voller PV-Leistung ist der Netzbetreiber machtlos; es hilft nur automatische Abschaltung durch die Einzelanlage selbst und kein „Einspeisemanagement“.
Genau darüber denkt das BMU jetzt nach. In die PV-Anlagen müßten Meßgeräte eingebaut werden, die ständig die Netzfrequenz messen und bei zu hoher Gesamt-Einspeisung, die sich durch Überschreiten der kritischen 50,2 Hertz-Grenze ankündigt, die Einzelanlage abschalten. Das erfordert also eine teure Nachrüstung aller PV-Anlagen. Aber damit nicht genug: Man kann davon ausgehen, daß auch hier wieder dafür gesorgt wird, daß dem Betreiber der nicht gelieferte Solarstrom voll bezahlt wird. Das ist schließlich das Prinzip der Regierung – siehe die „Härtefallregelung“ des EEG § 12.
Der Solarstrom-Nichterzeuger wird also dem Übertragungsnetzbetreiber einen Nachweis über die von seiner Automatik verhinderte Stromeinspeisung liefern müssen, was einen interessanten neuen Entschädigungs-Bürokratismus auszulösen verspricht.
Daß diese Entschädigungen und wahrscheinlich auch die technischen Nachrüstungen der PV-Anlagen wieder von den Stromkunden zu bezahlen wären, kann man sicher erwarten.
Die Erzeugung des Solarstroms ist extrem teuer
Die Besitzer derartiger Anlagen erhalten – entsprechend dem EEG-Gesetz – ab 1.7.2011 pro eingespeister Kilowattstunde 24,4 Cent, was dann dem Strompreis für Endverbraucher aufgeschlagen wird. Und das Geld, das die Solarzellen kostet, geht inzwischen zu ca. 60% nach China. Deutschland ist dank seiner übertriebenen Photovoltaik-Zwangsförderung der weitaus größte Kunde von Chinas neuen PV-Fabriken. Dort sind die Arbeitsplätze entstanden – mit dem Geld der Stromverbraucher, die sich keine eigene PV-Anlage leisten können.
China hat diesen gewaltigen, von deutschen Verbrauchern bezahlten Geldstrom für den Aufbau seiner Photovoltaik-Produktion eingesetzt und ist inzwischen der weltgrößte Hersteller. Chinas Solarzellen sind konkurrenzlos billig und jetzt brechen den deutschen Unternehmen die Umsätze weg. Deutschland exportierte 2010 Solarstromanlagen für 138 Millionen Euro nach China; China exportierte im Gegenzug solche Anlagen im Wert von 5,9 Milliarden Euro nach Deutschland.
Verluste werden geschrieben, Pleiten und Arbeitsplatzverluste drohen.
Es trifft diejenigen Arbeitsplätze, die nach grünen Plänen eigentlich an die Stelle der Jobs in der konventionellen Energiewirtschaft treten sollten. Der Windkraft droht exakt das gleiche Schicksal: 2006 fanden sich unter den zehn weltgrößten Windkraftanlagen-Herstellern noch vier deutsche. 2010 standen nur noch zwei Namen auf der Liste – wohl aber vier chinesische. Das ständig wiederholte Argument über die Erneuerbaren als Jobmaschine löst sich jetzt auf.
Ebenso wie der Windstrom leistet auch der Solarstrom keinerlei Beitrag zur Grundlast-Stromversorgung. Im Gegenteil stört auch diese Wetter-abhängige Stromeinspeisung vor allem die Stabilität im Netz und beansprucht ebenfalls große Stromspeicher, die es nicht gibt.
Ein erstaunliches Eingeständnis ist im EEG-Erfahrungsbericht 2011(Entwurf) des BMU zu lesen:

„Die Vergütungszahlungen im Rahmen des EEG beliefen sich 2010……auf über 12 Mrd. €….. Hier ist es in den letzten Jahren zu Fehlentwicklungen gekommen (!). So entfielen 2010 im Stromsektor von rund 23,7 Mrd. € Investitionen in erneuerbare Energien allein 19,5 Mrd. € und damit über 80% auf die Photovoltaik.“

Und zum Thema Strompreise liest man:

„Insgesamt stieg seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Vergütung für Strom aus (allen) erneuerbaren Energien von 8,5 Cent / kWh auf voraussichtlich 15,5 Cent / kWh (2010) an. Diese Entwicklung mußte dringend gestoppt werden.“

Mit der zum 1.1.2012 vorgesehenen EEG-Novelle, genannt „neues EEG“, habe die Regierung

„wirksam gegengesteuert und insbesondere mit dem Abbau der Überförderung der Photovoltaik entschlossen gehandelt.“

Das Zugeständnis durch die Regierung, daß es hier eine Überförderung gibt, ist interessant; die Behauptung, daß sie nun abgebaut würde, ist unwahr:
In einer Mitteilung des BMU über „Daten und Fakten zur Photovoltaik-Förderung“ vom 17.11.11 heißt es, daß nach dem am 1.1.12 in Kraft tretenden „neuen EEG“ der „Ausbaukorridor“ möglicherweise auf 2500 – 3500 MW zusätzliche PV-Leistung pro Jahr sinken könnte. Ob und wann das tatsächlich erfolgt, bleibt im Unklaren; konkrete und später nachprüfbare Angaben werden vermieden.
Mit einer Absenkung hat das wenig zu tun,
denn ein weiterer jährlicher Ausbau der PV um die genannte Leistung ist nur wenig kleiner als der in den ersten 9 Monaten von 2011 erfolgte Zubau mit 3400 MW. Es soll also genau so weiter gehen, nur nicht so extrem wie im Boomjahr 2010 mit 7200 MW Zubau.
Aber die weitere gewollte Entwicklung, die auch weiter über das EEG und damit über die Verbraucher finanziert wird, ist hier absichtlich nicht quantifiziert worden.
Diese Verschleierungstaktik des BMU hat nun die Bundesnetzagentur – immerhin eine staatliche Behörde – in ihrem im Kapitel 2 „Windstrom…“ erwähnten Bericht vom Dezember 2011 durchbrochen:
Er befaßt sich auch mit dem erwarteten Ausbau der Photovoltaik und nennt Zahlen. Hier erwartet die Behörde in ihrem wahrscheinlicheren Szenario bis 2022 einen Anstieg von heute 18.000 MW auf enorme 54.000 MW. Auch dies wird zu den für die bedauernswerten Verbraucher kostenträchtigen Stromüberschüssen führen.
Ebenso wie der erwartete extreme Ausbau der Windkraft (s.o.) dürfte auch dieser enorme Anstieg der PV sowohl an den dadurch ausgelösten Netzstörungen als auch an den nicht mehr verkraftbaren Kosten scheitern – aber erst nach vielen weiteren von den Verbrauchern gezahlten Milliarden Euro, die in diesem Falle zum größeren Teil nach China fließen.
Die Regierung sitzt in der Klemme:
Einerseits setzt sie voll auf die Photovoltaik. Sie ist eben neben dem Windstrom die zweite Säule der Energiewende. Sie darf trotz erwiesener Nutzlosigkeit nicht fallen, koste es was es wolle.
Andererseits ruiniert die „Überförderung“ die „notwendige Akzeptanz des EEG“ (Zitat aus dem o.e Bericht des BMU). Aber ohne eine derartige die Marktmechanismen außer Kraft setzende Überförderung könnte es den dringend gewünschten Zubau nicht geben. Und auch das „neue EEG“ sorgt weiterhin dafür.

4. Biogas: Wenn Nahrungsmittel verheizt werden

Im Gegensatz zu Wind- und Solarstrom ist Biogas ein Energieträger, der gleichmäßig anfällt, gut speicherbar ist und mit dem auch über einen längeren Zeitraum Strom erzeugt werden kann, obwohl das seine mit Abstand schlechteste Nutzung darstellt. Ebenso wie die für eine Stromerzeugung vollkommen ungeeignete und quantitativ marginale Geothermie wird Biogas zu sehr zur Gewinnung elektrischer Energie eingesetzt, anstatt es mit einfachen Mitteln zu Erdgas zu veredeln und dem Wärmemarkt zuzuführen.
Der Grund dafür ist die ideologische Überbewertung von Stromerzeugung, was zum exzessiven und teuren Ausbau der Windkraft und der Photovoltaik geführt hat und was gleichzeitig zu einer Vernachlässigung der Nutzung regenerativer Energiequellen für die Wärmeerzeugung führte: Solarthermie und die Nutzung von Erdwärme mittels Wärmepumpen hätte statt dessen eine konsequente und wirkungsvolle Förderung verdient.
Die Probleme des Biogases liegen aber nicht allein in einer ineffizienten Nutzung:
Das Hauptproblem ist der große Flächenverbrauch, der zuvor landwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft und an die Stelle der Produktion von Nahrungsmitteln Energiepflanzen setzt. Zwar wird angestrebt, pflanzliche Reststoffe und andere biologische Abfälle vermehrt einzusetzen, aber der Druck auf die Umwandlung von Agrarflächen zur Produktion von Raps, Mais, Miscanthus etc. hält wegen der damit erzielbaren weitaus höheren Renditen unvermindert an – eine direkte Folge der Überförderung. Und selbst wenn Gülle zu Biogas vergoren wird, erhöht die Zugabe von Weizen den Gasertrag beträchtlich – und wird unbedenklich angewendet.
Die gleichen Probleme ergeben sich bei der Herstellung von Biotreibstoff. Hier tritt ein weiterer negativer Umwelteffekt auf: Es wird in großem Umfang Palmöl aus subtropischen Ländern – z.B. Indonesien – eingeführt und hier verarbeitet. Im Ursprungsland werden daher neue Ölpalmplantagen eingerichtet und dafür Tropenwald gerodet.
Schon lange prangern vor allem die Kirchen die Umwandlung von Agrarflächen und die Verwendung von Lebensmitteln als Energieträger als unethisch und skandalös an. Selbst das dem Umweltministerium nachgeordnete Umweltbundesamt spricht Biogas und Biodiesel schon lange jeglichen Umweltnutzen ab. In seiner hilflosen und erfolglosen Verteidigung der Einführung des E-10-Treibstoffs wagte es der Umweltminister Röttgen denn auch nicht, diesem irgend einen positiven Umwelteinfluß zuzuschreiben.
Es stellt sich die Frage,
wie lange die Politik und die Öffentlichkeit dieser vom Staat unterstützten Vernichtung von Agrarfläche noch zuschaut. Daß man damit die Energiewende in irgendeiner Weise unterstützen könnte, wird durch einfache Rechnungen widerlegt, aus denen hervorgeht, daß in Deutschland nicht annähernd die für signifikante Biogas-Steigerungen erforderlichen Flächen verfügbar sind. Von den katastrophalen Konsequenzen für den Naturschutz ganz abgesehen.

5. Jenseits der Planwirtschaft: Entschädigung für die Nicht-Erzeugung von „Ökostrom“, Verpflichtung zur Hellseherei und „negative Preise“

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG enthält mehrere kaum glaubliche Vorschriften. Einige Beispiele:
Entschädigung für die Strom-Nichterzeugung
Die Härtefallregelung des EEG – der §12 – bestimmt: „Wird die Einspeisung von EEG-Strom wegen eines Netzengpasses…… reduziert, sind die von der Maßnahme betroffenen Betreiberinnen und Betreiber ……für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen…zu entschädigen. Übersteigen die entgangenen Einnahmen in einem Jahr ein Prozent der Jahreseinnahmen, sind die Betreiberinnen……zu 100 Prozent zu entschädigen.“
Mit anderen Worten: Bei besonders häufigen Netzstörungen durch den grünen Strom gibt es für dessen Erzeuger mehr Geld.
Dies erinnert leider sehr an die Praktiken der Agrar-Planwirtschaft in der EU, wo ebenfalls Produktionsvermeidungen finanziell belohnt werden. In Deutschland wird  nun auch  die Energiewirtschaft dazu verurteilt, nach den schlimmsten Methoden der Planwirtschaft zu einem ineffizienten Milliardengrab zu verkommen.
Gesetzliche Verpflichtung zur Hellseherei
Der §12 EEG enthält auch eine Verpflichtung für die Netzbetreiber, die offenbar von den Gesetzesmachern für notorische Betrüger gehalten werden, in die Zukunft zu sehen und das Ergebnis den Betreibern der Ökostromanlagen (EE-Anlagen genannt) verbindlich mitzuteilen. Zitat:

„Betreiber von EE-Anlagen sollen künftig spätestens am Vortag vom Netzbetreiber über den erwarteten Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer des Einspeisemanagements (Anm.: gemeint ist der Eingriff des Netzbetreibers, z.B. das Stoppen der Einspeisung in sein Netz) informiert werden.“

Der Netzbetreiber muß also „spätestens am Vortag“ eine Netzüberlastung oder Netzstörung voraussehen. Da derartige Überlastungen gerade durch den plötzlichen und massiven Anstieg von Windstrom innerhalb von Stunden verursacht werden, muß das der Netzbetreiber „spätestens am Vortag“ „den erwarteten Zeitpunkt“ und auch „den Umfang“ sowie ebenfalls „die Dauer“ der morgigen Störung und seiner dann notwendigen Eingriffe sicher feststellen und mitteilen..
Wahrscheinlichkeits-Aussagen, wie sie die Meteorologen gerne benutzen, da selbst sie niemals exakt die regionalen Wettergeschehnisse vorhersagen können, sind hier unzulässig.
Man darf auf das Ergebnis der sicher kommenden Zivilklagen von Erzeugern gegen Netzbetreiber, die ihren hellseherischen Pflichten nicht nachgekommen sind, gespannt sein.
Diese Bestimmung sagt alles sowohl über den Realitätsbezug als auch über die Denkweise im Bundesumwelt-Ministerium.
Ökostrom-„Verkauf“ zu „negativen Preisen“
Bemerkenswert ist, daß es durch diese Härtefallregelung des EEG dem Netzbetreiber nicht erlaubt ist, bei Unverkäuflichkeit des Ökostroms an der Strombörse diesen abzuschalten bzw. dessen Einspeisung abzulehnen. Er muß stattdessen den vom Markt unerwünschten Strom entweder verschenken, oder gar noch dem Interessenten Geld bezahlen, damit er den Strom abnimmt. Das wird beschönigend „negative Preise“ genannt.
Das BMU schreibt in seinem „EEG-Erfahrungsberichts-Entwurf 2011“:

„Im September 2008 wurde an der Strombörse die Möglichkeit negativer Preise eingeführt. Dies ist bislang weltweit einzigartig. (Anm.: Die Verfasser sind eindeutig stolz darauf). Tatsächlich sind negative Preise inzwischen mehrfach vorgekommen, im Extremfall wurden Preise bis zu minus 500 €/MWh erreicht.
Um die Höhe negativer Preise zu begrenzen, sah die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) vom 22.2.2010 eine bis zum Jahresende 2010 befristete Übergangsregelung vor, welche die Netzbetreiber in Ausnahmefällen von der Pflicht befreite, EEG-Strom um jeden Preis an der Börse verkaufen zu müssen. Um das Kostenrisiko auch über das Jahr 2010 hinaus zu reduzieren, enthält die AusglMechAV seit dem 1.1.2011 eine bis zum 28.2. 2013 befristete Möglichkeit, negative Preise zu begrenzen. Danach greifen Preislimits zwischen minus 150 und minus 350 Euro.“

Es geht also genau so weiter. Selbstverständlich erhält der Erzeuger auch in diesen Fällen seine volle Einspeisevergütung, die genau wie die Zuzahlung an den Abnehmer den Verbrauchern aufgebürdet wird, die dadurch den grünen Strom doppelt bezahlen müssen.
Auch hier stimmt die Parallele zur Agrarpolitik der EU: Überschüsse, die keiner braucht, werden verbilligt, also unter den Erzeugungskosten, ins Ausland exportiert, wodurch dann die regionalen Erzeuger aus dem Markt verdrängt werden. Die durch den Überschußexport in den Empfängerländern angerichteten Schäden addieren sich zu den finanziellen Schäden, die in den EU-Staaten angerichtet werden. Eine exakte Parallele zum jetzt von Deutschland praktizierten doppelt subventionierten Export des überflüssigen Wind- und Solarstroms, der ebenfalls in den Empfängerländern zu Schäden führt: Deshalb die von Polen angekündigte Importsperre für grünen deutschen Überschuß-Strom. (Siehe den Abschnitt „Deutschlands Energiewende bedroht die Nachbarländer“ in Kapitel 12.) 
Selbst die UdSSR und ihre Satellitenstaaten haben es während der Ära des „real existierenden Sozialismus“ und seiner letztlich das ganze System zerstörenden Planwirtschaft nicht fertig gebracht, die Nichtproduktion eines Wirtschaftsgutes mit einer Bezahlung zu belohnen. Das war Deutschland vorbehalten. Und das BMU hat hier recht: Das ist einzigartig.

6. Die zweimal vergessenen Netze

Mit den nicht vom Markt, sondern durch die Zwangssubvention des EEG kräftig wachsenden Installationen von Windrädern und Photovoltaikanlagen entstanden zwei ganz unvermeidliche Probleme, die die Große Koalition überhaupt nicht und die Schwarz-Gelbe Regierung erst nach massiven Warnungen der Netzbetreiber ernst nahmen:
Problem Nr.1:
Zum einen bemerkte man schließlich, daß der größere Teil der Windstromanlagen in Norddeutschland liegt, wo man aber deren Strom nicht brauchen kann. Anders in Süddeutschland, wo es nach der Abschaltung mehrerer der dortigen Kernkraftwerke durchaus einen Bedarf gäbe – wenn es dafür ausreichend dimensionierte Nord-Süd-Höchstspannungsleitungen gäbe. Was nicht der Fall ist.
Problem Nr.2:
Zum anderen bemerkte man bis zum Oktober 2011 nicht, daß es auch noch ein zweites gravierendes Netzproblem gibt: Im weitaus größeren regionalen Verteilungsnetz, das technisch nur für die Versorgung der Abnehmer, keineswegs aber für die stark schwankende Stromaufnahme aus vielen dezentralen Windparks und Photovoltaikanlagen (s.u.) und die Weiterleitung dieses Stroms in das Höchstspannungsnetz ausgelegt ist.
Zum bereits bestehenden Ausmaß dieser Situation hat Ende November Holger Gassner, der Leiter Politik und Märkte bei der RWE Innogy, mitgeteilt, daß allein im ersten Halbjahr 2011 ganz enorme Schwankungen der verfügbaren Windkraftkapazitäten von 23.000 MW und der Photovoltaikleistung von 13.000 MW beobachtet worden.
Zum Problem Nr. 1: Für eine bessere Abnahme des Windstroms wünscht die Regierung bereits bis 2020 den Bau von 3000 km neuen Höchstspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland. Aber der ehemalige Wirtschaftsminister Brüderle legte am 21.3.2011 Eckpunkte für den Stromnetzausbau vor:

“Für den ehrgeizigen Ausbau der erneuerbaren Energien würden etwa 3.600 km neue Leitungen benötigt.”

Die Deutsche Energie-Agentur Dena rechnet jedoch mit erforderlichen 4.450 km an zusätzlichen Höchstspannungsleitungen und die parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Katherina Reiche, nannte gerade 4200 km. Die Chancen dafür sind allerdings verschwindend. Bürger wehren sich erfolgreich dagegen; die Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern und die Kosten sind enorm. Bisher sind gerade nur 214 km neu gebaut worden (s.u. „Monitorbericht“).
Weil die abgeschalteten Kernkraftwerke zuvor ganz wesentlich zur Stabilisierung des Netzes beigetragen hatten, das mit der schwankenden Ökostromproduktion zu kämpfen hat, – sie können Leistungsschwankungen am schnellsten von allen Kraftwerken durch massives Gegensteuern ausgleichen – mußten zuletzt immer häufiger Windparks zwangsweise abgeschaltet werden. Allein 2010 gingen dadurch ca. 150 Millionen kWh verloren.
Das führte aber keineswegs zu einer geringeren Belastung der Verbraucher,
denn die Regierung hat im EEG in der „Härtefallregelung“ des §12 dafür gesorgt, daß auch in derartigen Fällen Geld fließt: Die Windstromerzeuger, deren Stromeinspeisung wegen der drohenden Stabilitäts-Störung des Netzes von den Netzbetreibern abgelehnt wird, bekommen trotzdem für die Nichterzeugung von Windstrom eine Entschädigung, „die den entgangenen Vergütungen entspricht.“. Näheres in Kapitel 5.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem „Monitorbericht 2011“ interessante Zahlen mitgeteilt. Die Hälfte von 24 besonders wichtigen Ausbauprojekten verzögere sich und die bestehenden Netze seien „durch die Vielzahl der in den letzten Jahren zu erfüllenden Transportaufgaben und die Veränderung der Erzeugungsstruktur (im Klartext: Massiver Ausbau der Wind- und Solarstromerzeugung, Abschaltung von 8 Kernkraftwerken) „am Rand der Belastbarkeit angekommen.“
Die Netzagentur bezieht sich auf Stromleitungen, die im August 2009 als vordringlich eingestuft wurden – mit der Einführung des Energieleitungsausbaugesetzes.
Der Zeitverzug bei diesen 12 Projekten liege zwischen 1 und 4 Jahren.
Erst 214 km von insgesamt 1807 km seien bislang fertiggestellt. Nach Informationen von SPIEGEL-Online werden in dem Monitorbericht 2011 weitere 73 Projekte genannt, die sich nach Angaben von Übertragungsnetzbetreibern verzögern (Angaben vom 2. Quartal 2011).
Auch die Anbindung der neuen Offshore-Windparks an das Netz an Land gerät in Turbulenzen: Soeben warnte der Netzbetreiber Tennet, der in Norddeutschland das E.ON-Stromnetz übernahm, die Bundesregierung in einem Brandbrief vor Engpässen. Es gebe in sämtlichen laufenden Projekten erhebliche Schwierigkeiten im Planungs- und Baufortschritt. Alle Beteiligten „stießen an die Grenzen ihrer Ressourcen“, auch gebe es massive Probleme bei der Kapitalbeschaffung.
Wie die Bürger auf die Aussicht auf den geplanten massiven Ausbau der Hochspannungstrassen reagieren, wird in Kapitel 9 näher beschrieben. Der bremsende Einfluß der vielen Bürgerinitiativen wird von den Netzbetreibern jedenfalls als noch ernster betrachtet, als die langen Genehmigungszeiträume.
Die Zielvorgabe ist vollkommen unrealistisch
wird aber aufrecht erhalten, denn Berlin will auf keinen seiner Stützpfeiler für die Energiewende-Vision verzichten, seien sie auch noch so brüchig. Aber auch einer eingespielten Maschinerie für die Illumination des Bildes einer vollkommen auf „erneuerbaren“ Energiequellen beruhenden Zukunft passiert hin und wieder ein Fehler – bzw. kommt versehentlich ein Stückchen Wahrheit ans Licht:
Das Bundesumweltministerium BMU hat in seinem bereits mehrfach zitierten „Entwurf des Erfahrungsberichts 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz“ auf Seite 38 und 39 bemerkenswerte, fast resignierende, Sätze veröffentlicht:

„Es muß davon ausgegangen werden, daß der Netzausbau auch künftig nicht in dem erforderlichen Maß vorankommen wird.“

Und weiter heißt es:

„Obwohl sich die betroffenen Netzbetreiber bemühten, die bestehenden Netzengpässe im Verteilnetz zu überwinden, stieg die durch das Einspeisemanagement abgeregelte Strommenge (Anm.: Das heißt: die abgelehnte Aufnahme ins Netz) aus Windenergieanlagen von 2004 bis 2009 auf das 7-fache an. Einzelne Netzausbaumaßnahmen an kritischen Stellen im Netz könnten große Wirkung entfalten und diesen Trend abschwächen. Dennoch dürfte das Einspeisemanagement mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter an Bedeutung gewinnen, weil es zunehmend zu Netzengpässen kommen wird.“

Zum Problem Nr. 2: Wie im Kapitel3 „Solarstrom..“ beschrieben, treten Netzprobleme keineswegs nur im Hochspannungsnetz auf, das mit dem Transport der Windstrom-Schwankungen nicht fertig wird, sondern sie zeigen sich zunehmend auch in den unteren Spannungsebenen. Dafür sind die immer zahlreicher werdenden Photovoltaikanlagen, insbesondere Solarparks, aber auch Windparks im Binnenland verantwortlich, die mit ihren wetterabhängigen Schwankungen das nicht für Tausende von Stromeinspeisern ausgelegte regionale Netz in Schwierigkeiten bringen.
Man kämpft jetzt mit dem „50,2 Hertz-Problem“,
der abrupten, massenhaften Selbstabschaltung der Photovoltaikanlagen bei Netzüberlastung durch zu hohe Einspeisung. Diese Sicherheitseinrichtung ist vorgeschrieben und sehr vernünftig. Nur hat die Regierung übersehen, daß sie sich damit ein neues Problem einhandelt, wenn eine riesige Anzahl von PV-Anlagen, mit der kein vernünftiger Mensch im sonnenarmen Deutschland je rechnen konnte, das gleichzeitig tut.
Die nun notwendige technische Nachrüstung aller PV-Anlagen mit automatischen Meß- und Abschaltgeräten sowie die mit Gewißheit auch hier künftig praktizierte Entschädigung der PV-Betreiber für den nicht gelieferten Strom würde wohl unweigerlich wieder den Stromverbrauchern aufgebürdet werden.
Als einzige realistische Abhilfe gilt deshalb der Ausbau nicht nur der höchsten, sondern auch der unteren Spannungsebenen mit ihren Netzen und der Einsatz von Ortsnetztransformatoren. Dazu gab es endlich auch eine Zahl – und zwar eine sehr hohe: Katherina Reiche, parlamentarische Staatssekretärin im BMU, erklärte Ende November 2011 auf einem VDI-Kongress, daß das Netz „massiv umgebaut“ werden müsse. „Beim Höchstspannungsnetz seien 4.200 km, bei den Verteilnetzen 200.000 km in moderner Netztechnik nötig.“
Sie reagierte damit vermutlich auf eine im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie angefertigte Studie der Ecofys Germany GmbH, in der ein folgenschwerer Satz steht (eigene Ergänzungen in Klammern):

„Die Ausfallarbeit durch Abregelung (d.h. Abschalten der Wind- und Solarstrom-Einspeiser) aufgrund von Netzengpässen im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz mit 380 oder 220 Kilovolt; Länge 35.000 km) ist bislang noch wesentlich kleiner als die Ausfallarbeit aufgrund von Netzengpässen im (1,7 Millionen km großen) regionalen Verbundnetz.“

Das Hauptproblem für die Netzstabilität liegt also bei den Verteilnetzen:
Bei dem regionalen Hochspannungsnetz (100 oder 60 kV mit 77.000 km); dem Mittelspannungsnetz (30 – 3 kV mit 500.000 km) und Niederspannungsnetz (400 oder 230 Volt mit über 1 Million km) – und die zusammen sind riesenhaft. (Daten von Verivox).
Der Verband kommunaler Unternehmen VKU forderte deshalb in einer Erklärung vom 17.11.2011 die Politik und die Regulierung auf, ihren Blick auf diese 1,7 Mio km der Stromverteilnetze zu richten und nicht nur auf die knapp 35.000 km der Höchstspannungs-Übertragungsnetze, denn mehr als 80% der Anlagen der „Erneuerbaren Energie“ waren 2009 an die unteren Verteilnetze angeschlossen und haben diesen die Probleme gebracht..
Der VKU rechnet für einen derartigen Ausbau und die Integration der dezentralen Energieversorgung in den Verteilnetzen mit 25 Mrd € bis 2030. Darin seien die Kosten des Umbaus zur vielseitigen Meß- und Steuerbarkeit (Smart Grids) noch nicht einmal enthalten. Auswirkungen auf den Strompreis sind unausweichlich.
Peinlich für die Regierung:
Im neuen Energieleitungsausbau-Gesetz EnLAG sind nur die Höchstspannungs-Trassen des Übertragungsnetzes vorgesehen. Es ging den Gesetzesmachern nur um die Durchleitung des Windstroms von Nord nach Süd. Die Gefährdung der Stabilität des weitaus größeren Verteilnetzes durch die vielen unkontrollierten Stromerzeuger hatte man übersehen.
Während die Bundesregierung und ihre Bundesnetzagentur die anwachsende Bedrohung der Netzstabilität herunterspielen – Röttgen bezeichnete solche Warnungen unlängst als Horrorszenario – wächst in der Industrie eben diese Sorge. Nicht aus Freude an Horrorszenarien, sondern aus konkreten Erfahrungen im Jahre der Energiewende 2011.
Das Handelsblatt berichtete am 29.12.2011 über die sinkende Qualität der Stromversorgung: „Mit der beschleunigten Energiewende kommt es bereits heute zu bedenklichen Qualitätsverlusten bei der Stromversorgung“, wird Volker Schwich, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zitiert. Die Stabilität komplexer Produktionsprozesse sei bedroht – lange bevor die Allgemeinheit einen Blackout bemerkt. Kurze Unterbrechungen im Millisekundenbereich und Frequenzschwankungen führten jetzt häufiger als früher zu Problemen.
In einem Brandbrief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur M. Kurth listet eine Tochterfirma des norwegischen Norsk-Hydro-Konzerns, der als drittgrößter Aluminiumhersteller der Welt in Deutschland an 14 Standorten Unternehmen der Al-Primärproduktion betreibt, die Probleme aus den Instabilitäten auf. Man beobachte „seit Juli 2011 eine beunruhigende Häufung aus Netz- und Frequenzschwankungen.“
In dem Schreiben werden die 5 wesentlichsten Fälle aus den vergangenen Monaten aufgelistet, die zu teuren Schäden geführt hätten. Die steigende Zahl der netzbedingten Produktionsbeeinträchtigungen sei beunruhigend. Eine solche Häufigkeit von Zwischenfällen habe es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben.
Die Bundesnetzagentur, die über die Netzstörungen eine Statistik führt, berücksichtigt aber nur ungeplante Unterbrechungen, die länger als 3 Minuten dauern. Der sich daraus ergebende Index (SAIDI) sieht deshalb optisch gut aus.
Er berücksichtigt aber aus der Sicht der Industrie nicht die sich häufenden und wachsende Probleme verursachenden Störungen von weniger als 3 Minuten Dauer.
In der kurzen Debatte um die Energiewende war die Zuverlässigkeit der Stromversorgung ein zentrales Thema. Heinz-Peter Schlüter, der Aufsichtsratsvorsitzende und Eigentümer von Trimet-Aluminium, hatte in den Anhörungen der Ethik-Kommission „Sichere Energieversorgung“ vor den unausweichlich auf die Industrie zukommenden Problemen gewarnt: Mit dem Wegfall einer zuverlässigen Stromversorgung verliere er seine Existenzgrundlage.
„Nur vier Stunden ohne Stromversorgung und die Produktionsanlagen meines Unternehmens wären irreparabel zerstört“, hatte Schlüter gewarnt.
Die Töpfer-Ethik-Kommission setzte sich darüber hinweg.
Während die Bundesregierung und ihre Bundesnetzagentur die anwachsende Bedrohung der Netzstabilität herunterspielen – Röttgen bezeichnete solche Warnungen unlängst als Horrorszenario – wächst in der Industrie eben diese Sorge. Nicht aus Freude an Horrorszenarien, sondern aus konkreten Erfahrungen im Jahre der Energiewende 2011.
Das Handelsblatt berichtete am 29.12.2011 über die sinkende Qualität der Stromversorgung: „Mit der beschleunigten Energiewende kommt es bereits heute zu bedenklichen Qualitätsverlusten bei der Stromversorgung“, wird Volker Schwich, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zitiert. Die Stabilität komplexer Produktionsprozesse sei bedroht – lange bevor die Allgemeinheit einen Blackout bemerkt. Kurze Unterbrechungen im Millisekundenbereich und Frequenzschwankungen führten jetzt häufiger als früher zu Problemen.
In einem Brandbrief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur M. Kurth listet eine Tochterfirma des norwegischen Norsk-Hydro-Konzerns, der als drittgrößter Aluminiumhersteller der Welt in Deutschland an 14 Standorten Unternehmen der Al-Primärproduktion betreibt, die Probleme aus den Instabilitäten auf. Man beobachte „seit Juli 2011 eine beunruhigende Häufung aus Netz- und Frequenzschwankungen.“
In dem Schreiben werden die 5 wesentlichsten Fälle aus den vergangenen Monaten aufgelistet, die zu teuren Schäden geführt hätten. Die steigende Zahl der netzbedingten Produktionsbeeinträchtigungen sei beunruhigend. Eine solche Häufigkeit von Zwischenfällen habe es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben.
Die Bundesnetzagentur, die über die Netzstörungen eine Statistik führt, berücksichtigt aber nur ungeplante Unterbrechungen, die länger als 3 Minuten dauern. Der sich daraus ergebende Index (SAIDI) sieht deshalb optisch gut aus.
Er berücksichtigt aber aus der Sicht der Industrie nicht die sich häufenden und wachsende Probleme verursachenden Störungen von weniger als 3 Minuten Dauer.
In der kurzen Debatte um die Energiewende war die Zuverlässigkeit der Stromversorgung ein zentrales Thema. Heinz-Peter Schlüter, der Aufsichtsratsvorsitzende und Eigentümer von Trimet-Aluminium, hatte in den Anhörungen der Ethik-Kommission „Sichere Energieversorgung“ vor den unausweichlich auf die Industrie zukommenden Problemen gewarnt: Mit dem Wegfall einer zuverlässigen Stromversorgung verliere er seine Existenzgrundlage.
„Nur vier Stunden ohne Stromversorgung und die Produktionsanlagen meines Unternehmens wären irreparabel zerstört“, hatte Schlüter gewarnt.
Die Töpfer-Ethik-Kommission setzte sich darüber hinweg.
Inzwischen bereitet sich Hamburg auf die Möglichkeit eines totalen Stromausfalls im kommenden Winter vor, wie WELT Online am 21.11.2011 berichtete.
Der Netzbetreiber 50Hertz arbeite an einem Notfallplan und verhandle bereits mit großen Stromverbrauchern über eine Abschaltung. Olivier Felix von 50Hertz:

„Eine solche Situation kann eintreten, wenn im Winter bei Hochdrucklagen keine Windenergie erhältlich ist und zusätzlich das KKW Brokdorf unerwartet abgeschaltet werden muß.“

Vor nicht allzu langer Zeit gab es in dieser Region noch die KKW Stade (wird abgerissen), Brunsbüttel und Krümmel (sind stillgelegt). Deren Leistung fehlt nun.
Zur Erinnerung: Dieser  geplante riesenhafte Ausbau des Stromnetzes ist nur eine Folge der Fehlentscheidung, die Windkraft ebenso wie die Photovoltaik so lange übermäßig durch Subventionen zu fördern, bis deren gewaltige Schwankungen und ihr unvorhersehbar auftretender Überschuß zu einer Bedrohung der Netzstabilität wurde. Ohne diese Fehlentscheidung hätte das Netz weiterhin völlig ausgereicht.
Wenn unsere Nachbarländer dem Beispiel Polens, das keinen grünen Spitzenstrom mehr hereinlassen will, folgen sollten, bricht das deutsche Stromnetz durch die selbst verschuldeten Störungen, die dann nicht mehr exportiert werden können, bei jedem Sturmtief zusammen. (Siehe Kap. 12 „Energiewende bedroht die Nachbarländer.“)
Doch die Geldvernichtung im Namen der angeblich davon profitierenden Umwelt  geht unvermindert weiter: Die Regierung subventioniert  Wind- und Solarstrom weiterhin mit dem EEG und bekämpft anschließend mit weiteren Milliarden die eben dadurch verschärften Probleme.

7. Schäden umverteilen

Daß die Energiewende zu Strompreiserhöhungen führen wird, bestreitet nicht einmal die Regierung. Aber das Ausmaß dieser Erhöhung wird von ihr verniedlicht, während externe Fachleute von mindestens 20% ausgehen. Wesentlicher Grund dafür ist die 2011 erfolgte Abschaltung von 8 deutschen Kernkraftwerken, die bisher preisgünstigen Grundlaststrom erzeugten, der nun vermehrt durch Stromimporte aus Frankreich, Tschechien und Polen ersetzt werden muß – was Frau Merkel zunächst kategorisch ausgeschlossen hatte.

Strom Import-Export Bilanz in Deutschland Janunar-Oktober 2011 (rot: Import, blau: Export; Quelle: wilfriedheck.de)

Ein weiterer Grund ist der weitergehende Ausbau der teuren “erneuerbaren” Stromerzeuger Windkraft, Solarzellen und Biogas-gefeuerte Kleinkraftwerke, deren vom EEG garantierte Einspeisevergütungen den Stromverbrauchern aufgebürdet werden.
Dieser Anteil an der Stromrechnung steigt daher systematisch,
wobei auch wieder festzustellen ist, daß die Regierung wesentlich niedrigere Zahlen nennt als Energiewirtschaftler.
Der EU-Energiekommissar Günther Oettinger warnte bereits Anfang März, danach im Juni, im August, im September und zuletzt am 22.10.2011 vor den dramatischen Folgen des steigenden Strompreises für Deutschland. Hohe Energiekosten gefährdeten nicht nur den Wirtschaftsstandort, sondern auch den sozialen Frieden, wenn ein Teil der Menschen die Stromrechnung nicht mehr bezahlen könne. “Ich bin überrascht, wie gedankenlos die Entwicklung der Strompreise hingenommen wird,” sagte Oettinger auf dem internationalen Wirtschaftsforum in Baden-Baden. Deutschland zähle weltweit zu der Spitzengruppe bei den Strompreisen. Dies sei eine Ursache für die stetige De-Industrialisierung – energieträchtige Produktionen würden ins Ausland verlagert, sagte Oettinger.
Wie ernst diese Situation für die energieintensiven Industrien – Chemie, Papierindustrie, Düngemittelindustrie, Glaswerke, Stahlwerke, Baustoffindustrie, Aluminiumhersteller, Metallverarbeitung – bereits geworden ist, ist der Regierung bereits durch Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften klar gemacht worden.
Das Schlupfloch: Die Stromnetzentgeltverordnung
Die Reaktion der Regierung war bezeichnend: Der Staat verzichtet keineswegs auf seine vielfältigen Steuern und Abgaben auf den Strompreis, die ihn hier dermaßen teuer machen. Er verteilt die Lasten einfach um. Das Instrument dafür ist die o.g. am 28.7.2011 geänderte Verordnung (StromNEV), die unauffällig im Konvoi anderer Energiewende-Gesetze versteckt und die von der Presse erst nach einem Vierteljahr entdeckt wurde.
In dem für Laien praktisch unlesbaren Juristenchinesisch verbirgt sich im §19 ein Goldesel: Unternehmen mit einem hohen Verbrauch werden fast komplett von den Netzgebühren befreit – und auch noch rückwirkend für das laufende Jahr. Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden jährlich am Stromnetz hängen und mehr als 10 Millionen kWh Strom verbrauchen, müssen gar keine Netzgebühren mehr bezahlen.
Bereits ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh sinken die Netzkosten deutlich, so daß Tausende Unternehmen nicht den vollen Preis zahlen müssen. Die dadurch von den Unternehmen gesparten Netzkosten werden voll auf den Strompreis umgelegt – also von den Verbrauchern bezahlt. Geschätzt wird, daß die Strompreise allein durch diese Netzkostenermäßigung um 0,75 bis 1,0 Cent / kWh steigen könnten. Pro Haushalt mit ca. 4000 kWh Jahresverbrauch wären das bis zu 40 Euro mehr.

„Die Industrie zu entlasten und allein die Kleinverbraucher die Zeche zahlen zu lassen, ist eine Dreistigkeit, die bisher ohne Beispiel ist,“

zitierte die „Frankfurter Rundschau“ Verbraucherschützer Holger Krawinkel.
Aber das ist das durchgängige Prinzip bei der Energiewende. Sie beruht schließlich ganz wesentlich auf der Schröpfung der Bürger durch ihre Zwangsbeglückung mit zu teurer Energie. Mit dieser fortgesetzten Umverteilung zu Lasten der kleinen Leute dürften die Warnungen des Energiekommissars vor dem Ende des sozialen Friedens Wirklichkeit werden.
Eine auch gegenüber unseren Nachbarländern betriebene Rücksichtslosigkeit, die bislang ohne Beispiel ist,  stellt der Mißbrauch der Stromnetze dieser Länder als Ausgleichspuffer für den in Deutschland nicht verwendbaren Wind- und Solarstrom dar. Mit den dadurch ausgelösten Spannungs- und Frequenzschwankungen dürfen sich dann die Netzbetreiber dieser Länder herumschlagen.
Ohne diesen zum Teil mit teuren Zuzahlungen erkauften Export der nicht nutzbaren Überschüsse (siehe Kap. 5 „Jenseits der Planwirtschaft“) würden die Netzstörungen in Deutschland wohl unbeherrschbar.
Das erklärt, weshalb die Energiewende-Gesetzgebung mit ihrer massiven Grundlast-Abschaltung der 8 KKW ohne jegliche Konsultation oder Vorwarnung der Regierungen der Nachbarländer durchgesetzt worden ist. Die deutsche Regierung wußte sehr genau, wie deren Reaktion ausgesehen hätte: Sie ist im Kap. 15 „Ein internationales Urteil“ nachzulesen.

8. Das stille Ende großer Ankündigungen

Sie haben es sicherlich bemerkt: Klimaschutz ist plötzlich “out”. Jahrelang hat die Regierung Deutschland als einsamen Vorreiter und moralisches Vorbild bei der Reduzierung der CO2-Emissionen hingestellt. Der nach dem Anschluß der DDR dort stattgefundene Zusammenbruch der Industrie sowie die anschließende Modernisierung ihres Restes hat einen beträchtlichen Rückgang der dortigen Emissionen zur Folge gehabt – den sich die Bundesrepublik als eigene Leistung angerechnet hat. Damit konnte sie die Selbstverpflichtung, die CO2-Emissionen gegenüber dem sehr geeigneten Jahr 1990 um 21% zu vermindern, mit 23,4% sogar übertreffen. Anschließend hat sie in der EU die Forderung nach einer Absenkung der Emissionen bis 2020 um 40% erhoben – was von den Grünen als „ambitionierte Vorreiterrolle“ bezeichnet wurde.
Das ist nun seit Verkündigung der Energiewende Makulatur.
Die Abschaltung von 8 unbestreitbar CO2-freien Kernkraftwerken und der Ersatz des Stromausfalls durch Importe – teilweise von Kohlekraftwerken – und Hochfahren auch noch der letzten und ineffizientesten deutschen Kohlekraftwerke hat alle großartigen Selbstverpflichtungen abrupt in eine Peinlichkeit verwandelt. Hinzu kommt, daß Deutschland dringend neue Grundlastkraftwerke benötigt – und das können nach derzeitiger politischer Lage wiederum nur Kohlekraftwerke sein, wenn auch sehr moderne. Die Braunkohle-Bundesländer und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie begrüßen das sehr.
Aber die Grünen und zahlreiche Bürgerinitiativen, die vom Ende der Klimaschutzpolitik noch nichts gehört haben, behindern den Neubau von Kohlekraftwerken nach Kräften. – siehe Projekt Datteln. Allein in NRW sind drei Neubauprojekte gestoppt bzw. verzögert: Das EON-Kraftwerk Datteln wurde vom NRW-Oberverwaltungsgericht gestoppt, ebenfalls  das Trianel-Kraftwerk Lühen; für beide fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND das Ende. Das Trianel-Steinkohlekraftwerk Krefeld wurde nach heftigen Protesten der Umweltschützer aufgegeben – eventuell wird stattdessen innerhalb von 6 Jahren ein Gaskraftwerk gebaut.  Und der neue Block 10 des STEAG-Kraftwerks Walsum wird wegen technischer Probleme erst drei Jahre später ans Netz gehen. 
Dennoch müßte es unbedingt weitere Kohlekraftwerke geben; die Regierung hat gar keine andere Wahl, als nun auch beim sogenannten Klimaschutz eine 180-Grad-Wende zu fahren. Aber sie streitet über das Neubau-Thema – siehe den Abschnitt „Für die Bürger wird es immer teurer“ im Kapitel 14.
Aber das werden dann auch nicht einmal Kraftwerke mit CO2-Abtrennung (CCS) sein, wie es stets vollmundig verkündet wurde. Denn die Regierung erlitt kürzlich eine schwere Niederlage: Der Bundesrat lehnte ihren Gesetzesvorstoß ab, der es ermöglichen sollte, in Kraftwerken abgetrenntes CO2 zunächst versuchsweise in ehemaligen Gasspeichern zu lagern. Er will auch nicht den Vermittlungsausschuß anrufen. Damit ist die unterirdische Einlagerung von CO2 in Deutschland erst einmal unmöglich.
Die Abtrennungs- und Speichertechnik sollte eigentlich durch ein vom Energieversorger Vattenfall zu bauendes Demonstrationskraftwerk im Brandenburgischen Jänschwalde erprobt werden.
Jetzt hat Vattenfall Anfang Dezember 2011 erklärt, daß dieses Projekt gestoppt wird.
Grund sei das jahrelange erfolglose Ringen um eine gesetzliche Grundlage, teilte Vattenfall mit und bezog sich dabei vermutlich auch auf die kürzliche Ablehnung der CO2-Einlagerung (s.o.). Minister Röttgen zeigte sich enttäuscht. Jetzt fehlt es also weiterhin sowohl an der Abtrenungstechnik als auch an der Möglichkeit zur Lagerung des Gases. Damit sind auch alle Lippenbekenntnisse zum künftigen Bau von ausschließlich CO2-freien Kohlekraftwerken gegenstandslos geworden. Aber neue Kohlekraftwerke werden nach der Abschaltung der AKW dringend benötigt. Es werden dann – falls es der in den vergangenen Jahren stets begrüßte Widerstand der Bevölkerung überhaupt zulässt und die Investoren das Risiko überhaupt tragen wollen– ganz normale Kohlekraftwerke ohne CO2-Abtrennung gebaut.
Womit die CO2-Emissionen Deutschlands noch mehr steigen werden, als es bereits jetzt der Fall ist.
Mit diesem Dilemma ist die Regierung aber nicht allein: Die EU verfolgt das Ziel, 2050 rund 90% weniger CO2 zu emittieren, wozu entscheidend die CCS-Technik gebraucht wird. Die EU-Kommission geht davon aus, daß im Jahre 2035 CO2 aus Kohle- und Gaskraftwerken mit einer Kapazität von 35.000 MW abgetrennt und gespeichert werden kann. Allerdings fehlen Erfolgsmeldungen: Nur Spanien, die Niederlande und Rumänien haben bisher die EU-Richtlinie zur geologischen Speicherung von CO2 vom April 2009 in nationales Recht übernommen. In allen anderen EU-Staaten fehlt Investoren die Rechtssicherheit.
Und von den 6 von der EU-Kommission geplanten Pilotprojekten wird eventuell nur das in Rotterdam bis 2015 in Betrieb gehen. Das deutsche Projekt Jänschwalde hätte keinen Ort zur Speicherung des Gases.
Das Hauptproblem der CCS-Technik ist die fehlende Wirtschaftlichkeit. Eine Tonne CO2 abzuscheiden kostet ca. 50 €. Im Emissionshandel liegt der Preis für diese Menge bei ca. 10 €. Und er könnte später noch weiter sinken, wenn in Europa die neuen Erdgasquellen ausgebeutet werden – siehe Kapitel 13.
Aber auch mit der Verwendung von CO2 als Rohstoff (CCU) kann nur ein kleiner Teil der Emissionen genutzt werden, wie kürzlich auf einem Kongress in Düsseldorf einhellig festgestellt wurde. Die größte Hürde – vor allem in Mitteleuropa und Skandinavien ist aber die fehlende Akzeptanz der CO2-Speicherung vor der eigenen Haustür. Zur Rolle der Bürgerinitiativen mehr in Kapitel 11.
Die Erwartung der Regierung, daß künftig viele neue Gaskraftwerke gebaut werden,
die wegen ihrer geringeren Emissionen als klimafreundlicher gelten und auch als Regelungskraftwerke zum Ausgleich der Einspeisungs-Schwankungen benutzt werden könnten, wird sich nach Aussagen der Kraftwerksbetreiber nicht erfüllen. Das würde sich nicht rechnen, denn einerseits sind die Gaspreise zu hoch, andererseits sind Kraftwerke, die nur gelegentlich angefahren werden, um das Netz zu stabilisieren, unrentabel und rechtfertigen keine Investition. Es bleibt nur die Kohle. Ob Deutschland wenigstens nach 10 Jahren in den Genuß des billigen Erdgases aus „unkonventionellen“ Quellen (Shale-Gas) kommen wird, ist unsicher – siehe Kapitel 13.
Seit 6 Jahren experimentiert Deutschland auch mit Klimaschutz durch den Emissionshandel. Das Ergebnis stellt eine Kapitulation dar: Der Staat beschenkt mittlerweile energieintensive Unternehmen – z.B. Stahl-, Zement- und Chemieindustrie; insgesamt 164 Industriebereiche – üppig mit Emissionsrechten, nach Meinung von Kritikern wie BUND sogar viel mehr als nötig, damit sie nicht abwandern. Diese Emissionsrechte können sie nun weiterverkaufen. Ein Zwang zum erhofften CO2-Sparen entfällt; der Effekt ist gleich Null.
Die Regierung wird somit in den kommenden Jahren stetig ansteigende CO2-Emissionen registrieren,
sie aber vermutlich nicht mehr kommentieren. Sie hat vielleicht die Hoffnung, daß die weltweit stark ansteigenden Emissionen – allein 2010 gegenüber 2009 um +6 Prozent auf knapp 32 Mrd Tonnen, vor allem durch China, Indien, USA, Russland und Japan – von der ehemals „ambitionierten Vorreiterrolle“ Deutschlands ablenken würden.
Man könnte nun auf die Idee kommen, daß eine Regierung, die derart leichthin ihre moralisch überlegen gespielte Rolle als selbsternannte Weltretterin opfert, ebenso eines Tages ihre Energiewende einfach ausklinken könnte. Man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, denn die Lobby, die man mit dem EEG geschaffen hat, ist stark.

9. Das Prinzip Hoffnung als Realitätsersatz

Ein von der Politik schon immer eingesetztes Mittel zur Stärkung der Überzeugungskraft von Plänen ist die Projektion von Verheißungen, das Versprechen von neuen Möglichkeiten, wozu sich insbesondere die Schilderung von neuen technischen Lösungen sehr gut eignet, weil hierbei die rasche Nachprüfung durch die Bürger entfällt und auch die Medien erfolgreich als Werbeträger eingesetzt werden können.
In keinem anderen Sachbereich wird von dieser Methode derart viel Gebrauch gemacht,
wie bei der Energieversorgung. Und je ungewisser den Verkündern neuer Lösungswege – zum Beispiel eine Energiewende – die Erfolgschancen erscheinen, umso mehr arbeiten sie mit Visionen, Hoffnungen und Versprechungen.
Die am meisten benutzte Methode ist die Beschreibung von tatsächlich noch nicht entwickelten Techniken als in Kürze sicher und erfolgreich einsetzbar.
Die Begründungsversuche für die sog. Energiewende stützen sich ganz erheblich auf derartige Beispiele. Ihre Merkmale sind:

  • Verschweigen des noch verstreichenden Zeitraums bis eine ausgereifte Technik entwickelt ist; statt dessen Erwecken des Eindrucks kurzfristiger Verfügbarkeit.
  • Unterschlagung wichtiger Leistungsziffern, insbesondere Wirkungsgrade bzw. Verluste sowie Kosten – z.B. die Investitionskosten pro geleistetem Kilowatt an Leistung und die Kosten einer erzeugten Kilowattstunde.
  • Verschleierung der für bestimmte Techniken vergebenen Subventionen bzw. Zwangsabgaben und deren Auswirkung auf die Verbraucher. Drastisches Beispiel: Das erneuerbare Energien-Gesetz EEG.
  • Verschweigen der damit verbundenen direkten Umweltbelastungen wie Flächenverbrauch (Biomassenutzung, Energiepflanzen), Lärmemissionen (Windräder), Feinstaubemissionen (Pelletheizungen), Gesundheitsgefahren (CO2-Speicher), Gefährdung von Gebäuden (Geothermie), Landschaftszerschneidung (Höchstspannungs-Trassen). Ebenso auch indirekter schädlicher Auswirkungen wie Biodiversitätsverluste durch Monokulturen (Energiepflanzen), der weltweite Anstieg der Nahrungsmittelpreise durch exzessive energetische Nutzung von Feldfrüchten mit Verlust von Anbauflächen für Nahrungsmittel oder die sozialen Auswirkungen steigender Energiepreise für Menschen mit geringem Einkommen (s. Aussagen von Oettinger).

Hier eine Zusammenstellung einiger Beispiele:

  • Technologien zur CO2-Abtrennung aus den Abgasen von Kohle- und Gaskraftwerken. Dazu Prof. H.-J. Wagner, Institut für Energietechnik der Ruhr-Univ. Bochum: „Kraftwerke mit CO2-Abscheidung werden erst in der übernächsten Generation, also in 30-40 Jahren, zum großtechnischen Einsatz kommen.“

  • Die unterirdische CO2-Speicherung: Bereits die gesetzliche Regelung zur Erprobung ist am Widerstand der Bürger gescheitert;

  • Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes um 4200 km innerhalb der nächsten 20 Jahre: Bisher nur 214 km realisiert; angesichts der Widerstände ist selbst das Erreichen eines kleinen Teils dieser Pläne aussichtslos.

  • Druckluftspeicher zum Ausgleich von Windstromschwankungen: Das erste und einzige Entwicklungsprojekt für adiabatische Druckluftspeicherung namens ADELE stellte am 22.11.2010 die RWE Power in Staßfurt/Sachsen-Anhalt vor. Zu schaffende Voraussetzungen: „Erfolgreiches Abschließen der technischen Untersuchungen und Planungen; Finanzierung einschließlich der erforderlichen (!) Förderung; Geologie des Standortes.“ Viele wesentliche technische Komponenten müssen ebenfalls erst noch entwickelt werden. Ob in 30 Jahren die Marktreife erreicht werden kann, ist unklar.

  • Seekabelverbindungen zu norwegischen Pumpspeicher-Kraftwerken mit mindestens 5000 MW Übertragungsleistung: Siehe die obigen Ausführungen von Prof. Vahrenholt in Kap.1. Ein erstes kleineres Projekt befindet sich bereits in Schwierigkeiten: Das 530 km lange Nord Link Ein solches Kabel soll es bis Anfang 2017 geben. Es soll 1.400 MW übertragen. Das entspricht der Leistung eines Kernkraftwerks und gerade einmal 4 Prozent der schon jetzt in Deutschland installierten Windstromleistung. Mehrere Partner verließen das Projekt bereits.

    Fünf bis zehn dieser Seekabel wären wohl nötig, geplant sind sie nicht, und es gibt noch andere Probleme: Die meisten norwegischen Wasserkraftwerke sind keine in beiden Richtungen (bergauf und bergab) arbeitenden Pumpspeicherwerke. Sie müßten teuer und langwierig umgebaut werden – wenn es die Norweger überhaupt wollen.

    Außerdem wollen alle Nordseeanrainer, die ebenfalls Windkraftanlagen gebaut haben, ebenfalls mit Seekabeln an die norwegische Wasserkraft heran. Holland hat es schon getan. Damit fällt für jeden weniger Speicherkapazität ab. Und schließlich: Schon jetzt kämpfen Bürgerinitiativen in Norddeutschland gegen die Umspannstation an Land und die neuen Hochspannungsleitungen. Siehe auch die Ausführungen von Prof. Vahrenholt, Kap. 2: „Windstrom“.

  • Bezahlbare, leistungsfähige und langlebige Batterien für Elektroautos. Diese Entwicklung dauert voraussichtlich mehr als 20 Jahre. Als Speicher für Wind- oder Solarstrom wird auch danach kaum ein Autobesitzer seine Batterien bereitstellen: Ihre Lebensdauer leidet darunter.

  • Brennstoffzellen zur Stromerzeugung aus Wasserstoff, der wiederum per Elektrolyse aus überflüssigem Windstrom gewonnen wurde. Zu teuer, zu geringe Lebensdauer, unausgereifte Technik.

  • Solarstrom aus Nordafrika für Europa: Das DESERTEC-Projekt. Abgesehen von enormen Kosten, enormen Leistungsverlusten bei Stromerzeugung und Transport bis Mitteleuropa sind sehr lange, neue Höchstspannungstrassen notwendig – und kaum realisierbar. Zudem haben die politischen Umbrüche in Nordafrika alle Pläne obsolet gemacht.

  • Unterirdische Pumpspeicherwerke in ehemaligen Bergwerken. Noch existieren nur Pläne. Bis zur Marktreife mindestens 25 Jahre. Problem: Über Tage müßten sehr große und tiefe Speicherseen angelegt werden.

  • Hybridspeicher: Wasserstofferzeugung durch Windstrom-Elektrolyse mit anschließender Stromerzeugung durch Verbrennungskraftmaschine plus Stromgenerator. Diese Anlage würde 81% des eingespeisten Windstroms als Abwärmeverluste vernichten. Absurd, aber als Pilotanlage in Prenzlau errichtet. Eine chancenlose Energievernichtungstechnik, die wahrscheinlich mit Steuergeldern gefördert wurde. Details in Kap.5.

  • Geothermie-Kraftwerke zur Stromerzeugung. Die äußerst geringe Temperaturdifferenz, mit der diese Wärmekraftanlagen arbeiten müssen (ca. 140oC), führt zu einem kläglich kleinen Wirkungsgrad, der fast immer verschwiegen wird. Erstmals wurden im Herbst 2011 in einem Fachbericht über das geplante „petrothermale“ Kraftwerk in Munster-Bispingen (Lüneburger Heide) die interessanten Zahlen genannt: Thermalwassertemperatur 160oC; thermische Leistung 14,7 MW; elektrische Leistung 1,2 MW. Elektrischer Wirkungsgrad somit trotz relativ hoher Temperatur des Thermalwassers nur 8,2%. Das heißt: Sehr wenig elektrische Leistung für sehr hohe Investitionskosten, die hier 43 Mio € betragen; somit 36.000 € für 1 kWel. Zum Vergleich: 1 kW eines Kohlekraftwerks kosten 1.140-1.480 €; selbst bei einer kleinen Haus-Blockheizanlage kostet 1 Kilowatt 3.700-7.500 €. Stromerzeugung mit Geothermie ist also extrem unrentabel. Nur als Fernheizung hat es Sinn.

  • Solare Wasserstofferzeugung durch CO2-gefütterte Algen. Im Labormaßstab in Erprobung. Ungewisse Aussichten; mehrere Jahrzehnte von der Marktreife entfernt.

Diese und weitere Techniken sind zwar realisierbar, jedoch entweder noch weit von einer Markteinführung entfernt, von untragbar hohen Kosten gekennzeichnet, mit unakzeptablen Verlusten behaftet oder ihr Einsatz bleibt durch andere Defizite weit jenseits des politisch anvisierten Zeitraumes. Somit ohne Wirkung für die Umsetzung der Ziele der Energiewende.
Ein weiteres Hoffnungsargument in den Energiewende-Papieren
besteht in der Annahme der Regierung, daß der Bedarf an elektrischer Energie jährlich um 1,7% sinken werde. Diese Annahme wurde offenbar sehr zum Erreichen besserer Zahlen benötigt.
Sie wurde aber schon zuvor durch eine Studie der Task Force „Stromversorgung und Umwelt“ des VDE von 2009 widerlegt: Der bisherige langfristige Trend sei im Gegenteil eine Erhöhung von 1,2% pro Jahr gewesen. Seit 2006 habe er +0,6% betragen – und dieser jährliche Verbrauchszuwachs von 0,6% sei auch unter der Annahme von weiterhin erzielbaren Effizienzfortschritten wegen der zunehmenden Anwendung elektrischer Energie auch das wahrscheinlichste Szenario für die Zukunft.

10. Fehlinvestitionen: Die Förderung des Ungeeigneten

Die ideologische Überbewertung der Stromerzeugung durch alle sogenannten erneuerbaren Energiequellen und die Vernachlässigung der Nutzung dieser Energiequellen für die Wärmeerzeugung führte zu einer extremen Fehlsteuerung, deren Kern das EEG-Gesetz ist. Milliarden Euro werden den Verbrauchern abgenommen und in unzuverlässige, unrentable und im Falle der großtechnischen Biogasproduktion sogar umweltschädliche Investitionen geleitet, die im Falle von Windkraft und Solarstrom nicht etwa der sicheren Stromversorgung dienen, sondern sie im Gegenteil noch gefährden. Anstatt diese gigantische Fehlinvestition zu beenden, wird sie verstärkt fortgeführt – siehe die Energiewende-Schwerpunkte – und zur Schadensbegrenzung sollen weitere Milliarden für einen zuvor vollkommen unnötigen riesigen Netzausbau und für die verschiedensten Stromspeicherkonzepte ausgegeben werden, von denen die meisten wegen extremer Kosten und ebenso extremer Verluste bereits als Pläne in den Papierkorb gehörten.
Eins der absurdesten Beispiele ist das Wasserstoff-Hybrid-Speicherkraftwerk, das vor kurzem in Prenzlau in Gegenwart von Ministerpräsident Michael Platzeck eingeweiht wurde.
Überschüssiger Windstrom wird darin zur Wasserstoff-Erzeugung benutzt;
danach wird mit dem gespeicherten Wasserstoff in einem Gasmotor wieder Strom erzeugt, der bei Bedarf ins Netz zurück gespeist wird. Die Presse berichtete begeistert; Zahlen zum Speicher-Wirkungsgrad der Anlage und zu den Kosten einer so gespeicherten Kilowattstunde gab es bezeichnenderweise nicht.
Eine Nachrechnung ergibt: Die Umwandlung des Windkraft-Wechselstroms in Gleichstrom für die Druckelektrolyse beschert 10% Verluste; die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse verursacht 25% Verluste und der Gasmotor, der wieder Strom aus dem Wasserstoff erzeugt, hat 70% Verluste. Das ergibt einen Gesamtverlust von mindestens 80% – wertlose Abwärme. Der verbliebene kleine Rest des ohnehin nicht billigen Windstroms ist dann nach dieser „Speicherung“ fünffach teurer geworden.
Diese Anlage ist deshalb kein Stromspeicher, sondern eine teure Energievernichtungsanlage.
Derartige Pläne haben Konjunktur; es gibt offenbar in den zuständigen Ministerien keine fachliche Kontrolle mehr, die diese politisch korrekten Projekte von ihrer Förderung fernhalten könnte.
Das Problem für die Regierung, die Derartiges mit Steuergeld unterstützt, ist die Physik. Sie ist weder durch Programmpapiere, noch durch Sonntagsreden oder Einweihungszeremonien zu beeinflussen. Der einzige Effekt derartiger Projekte ist ein positives Medienecho und ein kleiner Zeitgewinn – bis zur unausweichlichen Pleite, über die aber nicht mehr berichtet wird. Das scheint die Steuergelder wert zu sein.
Eine ernsthafte und ehrliche Energie- und Umweltpolitik
hätte die physikalisch-betriebswirtschaftliche Sackgasse der Stromerzeugung aus ungeeigneten Quellen vermieden und die regenerativen Energiequellen für den Wärmemarkt erschlossen: Solarthermie und die Nutzung von Erdwärme mittels Wärmepumpen hätten eine konsequente und wirkungsvolle Förderung verdient, was niemals geschehen ist. Auch die Fernwärmenutzung aus tiefen Erdschichten – an Stelle absurd unrentabler Geothermie-Kraftwerke (siehe Kap.9) – und die ausschließliche Biogaserzeugung aus verwertbaren Abfällen und nicht aus Feldfrüchten wäre Bestandteil jener Politik. Vorhandene Windkraft dürfte in diesem Pumpspeicher-armen Lande einzig zur Wasserstofferzeugung mit anschließender Verwertung als Brennstoff oder Chemierohstoff eingesetzt werden; neue Installationen müßten gesetzlich unterbunden werden.
Die Reihe der Beispiele für eine intelligente Verbesserung der Wärmebereitstellung ließe sich noch lange fortsetzen.
Und das würde direkt die teuren fossilen Öl- und Gasimporte treffen. Eine derartige konsequente Energiepolitik könnte sich „Kaizen“ nennen – der aus der Industrie bekannte japanische Begriff für „ständige Verbesserung“. Eine „Wende“ hingegen bedeutet eine 90- bis 180-Grad-Kursänderung; diese Bezeichnung war daher korrekt. Abrupte Wenden in der Energiepolitik aber kann die Wirtschaft eines Industrielandes nicht aushalten, erst recht nicht eine Wende mit den beschriebenen Defiziten.

11. Die Geister, die man gestern rief…

Viele Jahre lang wurden die Umweltverbände von den Regierungen mit großer Sympathie behandelt und ungezählte Forderungen wurden ihnen erfüllt. Vernünftiges und auch Unsinniges geschah. Gleichzeitig bildeten sich lokale und regionale Aktionsbündnisse, die Flugplatzerweiterungen, Atomabfall-Endlager, Straßenbauprojekte, Flußbegradigungen, Abholzungen, Sendemasten des Mobilfunks und vieles andere mehr bekämpften; oft mit beachtlichem Erfolg.
Die Bürger haben daraus gelernt,
daß sie recht wirksam unliebsame Entwicklungen in ihrer Umgebung verhindern können. Genau diese Fähigkeiten setzen sie seit einiger Zeit gegen nahezu alle Projekte ein, die jetzt zu wesentlichen Teilvorhaben der Energiewende ernannt worden sind:
Eine kaum übersehbare Anzahl von Bürgerinitiativen – inzwischen von den Medien als „Wutbürger“ bezeichnet – bekämpft Windkraftanlagen:
ArGe für eine windradfreie Heimat; Volksinitiative „Gegen Windräder“ mit 26 angeschlossenen Vereinen; Windkraftgegner; Gegenwind; Windwahn; NAEB; Epaw-Europäische Plattform gegen Windkraftanlagen; Bürgerinitiative „gegenwindlärm“; Sturm im Storm; Freier Wald e.V.; IG Sturmwind; Wind gegen Wind; Sturm gegen Wind u.v.a.m.
Auch die wenigen noch geplanten Pumpspeicher-Kraftwerke sehen sich dem Widerstand der Bürger gegenüber:

  • Atorf/Südschwarzwald: Der Schwarzwaldverein als Interessenvertreter der Bevölkerung hatte in den Anhörungen kritisiert, die “Region dürfe nicht bloß das Objekt für energiewirtschaftliche Ausbeutung werden.“ Der Kreisverband der B90/Die Grünen / Waldshut sprach sich gegen das Projekt aus.
  • Riedl/Bayern: Das Projekt ist politisch umstritten; eine Bürgerinitiative hat sich dagegen gebildet.
  • Blautal / Birkhau: Massive Bürgerproteste in Arnegg und Markbronn führten zu erheblichen Planungsänderungen – auch bezüglich des Ortes der Anlage. Zur Zeit werden Sicherheitsbedenken geltend gemacht; der Widerstand hält auch nach 6 Jahren an; ein Baubeginn ist nicht absehbar.

Eine Bürgerinitiative hat bislang erfolgreich die Errichtung einer Umrichterstation in Norddeutschland verhindert, die als deutscher Endpunkt am Seekabel nach Norwegen das Anzapfen der norwegischen Wasserkraftwerke für die Speicherung deutschen Windstroms möglich machen sollte. (Vgl. Kapitel 1 und Kapitel 9).
Massiven Widerstand gibt es bereits gegen jegliche neue Hochspannungs-Freileitungen.
Angst vor Elektrosmog, entwertete Grundstücke und verschandelte Natur führen die Bürgerinitiativen ins Feld. Das wird sich noch erheblich steigern, wenn die Pläne der Regierung zum Neubau von 3000 km Höchstspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland verwirklicht werden sollen. Bisher sind davon nur 214realisiert worden. Siehe „Netz“-Kap.6.
Eine weitreichende Niederlage erlitt die Berliner Regierung mit ihrem Gesetzesvorstoß, der es ermöglichen sollte, in Kraftwerken abgetrenntes CO2 zunächst versuchsweise in ehemaligen Gasspeichern zu lagern. Der Bundesrat lehnte es ab und will auch nicht den Vermittlungsausschuß anrufen.
Grund für diese Ablehnung war die im Gesetz vorgesehene Klausel, die es jedem Bundesland ermöglicht hätte, auf seinem Territorium diese Technik zu erproben oder aber die Erprobung zu verbieten. Angesichts des sehr großen Widerstandes in den nördlichen Ländern – zahlreiche Bürgerinitiativen kämpfen dort gegen die Einlagerung des giftigen CO2 „unter ihren Füßen“ – wäre letzteres mit Sicherheit geschehen.
Bereits vor der Bundesrats-Abstimmung hatte es massive Proteste gegeben:
„Stoppt das CO2-Endlager“ stand auf ungezählten Autoaufklebern im Raum Flensburg und massenweise in friesischen Vorgärten, an der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen brannten Mahnfeuer. Die Initiatoren lehnten auch eine Speicherung vor der Küste ab, weil Experten davon ausgehen, daß sich eine CO2-Verpressung noch in 100 km Entfernung auswirken könnte.
Diese Ausstiegsklausel aber lehnte insbesondere Brandenburg ab, das in Jänschwalde den Bau einer große CCS-Pilotanlage von Vattenfall erhoffte, für deren CO2 dann aber wohl keinerlei unterirdische Speichermöglichkeit zu erwarten wäre. Vattenfall fürchtet nun, daß eine EU-Förderung wegzufallen droht.
Greenpeace zeigte sich über das Abstimmungsergebnis im Bundesrat erfreut.
Diese sog. CCS-Technik gilt nun als Voraussetzung, um in Deutschland Kohlekraftwerke auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, da sonst CO2-Emissionsrechte an der Börse gekauft werden müssen. Das könnte alle Pläne zum Bau neuer Kohlekraftwerke, die die abgeschalteten Kernkraftwerke ersetzen sollen, verhindern. Damit wäre eine entscheidende Voraussetzung der sog. Energiewende entfallen.
Ob die sog. unkonventionellen Erdgasfunde (Shale-Gas; siehe Kap.13) in Europa innerhalb von 10 Jahren zu einem Sinken der Emissionsrechte-Preise und dann zu besseren Chancen für neue Kohle- und Gaskraftwerke – ohne CO2-Abtrennung – führen werden, ist ungewiss.
Auch gegen Photovoltaikanlagen gibt es Widerstand – und zwar aus den Reihen der Solarstrom-Befürworter selbst:
Die “kleinen Gebäudeanlagen”, die typischerweise auf Reihenhausdächern angebracht sind , wurden dramatisch durch wesentlich größere Freiflächenanlagen zurückgedrängt: Im Juli 2009 machten die Kleinanlagen nur noch 2% der installierten Leistung aus.
Dazu schrieb Wolf v. Fabeck, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) am 21.9.2009:

“Hier setzt sich eine bedauerliche Fehlentwicklung fort.”

Der SFV lehne PV-Freiflächen aus folgenden Gründen ab :

  • Sie belegen unnötigerweise Landflächen und treiben damit in ihrer Weise die Zersiedelung der Landschaft weiter voran.
  • Freiflächen stehen in Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau.
  • Freiflächen fangen viel Sonnenenergie ab; diese fehlt dann bei der Photosynthese. Das Pflanzenwachstum unter den Solarmodulen bindet bei weitem nicht so viel CO2 aus der Atmosphäre, wie es ohne Abschattung binden könnte.
  • Als ökologisch bessere Alternative bietet sich die Nutzung der Windenergie an.
  • Durch die Zunahme der Freiflächen nimmt die Akzeptanz für die Photovoltaik in der Bevölkerung ab, wie einige Bürgerinitiativen gegen Freiflächen-Anlagen belegen.

Die Bürger haben leider von der Politik nicht nur das erfolgreiche Blockieren von Projekten gelernt, sondern auch die Verwendung irrealer technischer Vorschläge als Argumente.
So wird beispielsweise zur Vermeidung neuer Stromtrassen gefordert, die Drahtseile der vorhandenen Leitungen durch Hochtemperaturseile zu ersetzen, die mehr Strom transportieren können. Weiterhin wird der Einsatz der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) gefordert, weil damit mehr Leistung über vorhandene Leitungen geschickt werden kann.
Genervte Vertreter der Netzbetreiber sehen sich in den Diskussionen vor Ort genötigt,
auf die offensichtliche Tatsache hinzuweisen, daß heiße Stromleitungen deshalb heiß sind, weil dort eine zu hohe Belastung zu hohen Verlusten führt. Im Übrigen gebe es dafür nicht einmal kommerzielle Systemanbieter, nur Seil-Lieferanten. Und die HGÜ sei nur für die Übertragung großer Leistungen über große Entfernungen zwischen zwei Punkten sinnvoll – und ein nur mit sehr teuren Umrichterstationen anzapfbarer Fremdkörper im Wechselstromnetz.
Sehr beliebte ist das Argument des Ersatzes der Freileitungen durch unterirdische Kabel. Unterirdische Hochspannungsleitungen stellen jedoch keine realistische Alternative dar: Auch sie brauchen breite Schneisen wie die Freileitungen, ihre elektromagnetischen Abstrahlungen („Elektrosmog“) sind die gleichen – und sie führen zu Bodenaustrocknung. Außerdem sind sie über größere Strecken unerprobt und zudem bis zu 8-fach teurer als Freileitungen.
Die Vertreter der Regierung lernen jetzt erneut,
was die Experten des Bundesforschungsministeriums bereits von 1975 – 1978 in den Diskussions- und Seminarveranstaltungen ihrer umfangreichen Aufklärungs- und Werbeaktion „Bürgerdialog Kernenergie“ erfahren hatten: Es ist unmöglich, Ängste durch Sachargumente erfolgreich zu bekämpfen.

12. Deutschlands Energiewende bedroht die Nachbarländer

Als die 8 deutschen Kernkraftwerke Mitte März 2011 mit einer Entscheidung der Regierung abgeschaltet wurden, wodurch eine Grundlast-Kapazität von 8.800 MW (Megawatt) mit einem Schlag ausfiel, geschah es ohne jede Vorwarnung oder gar Konsultation der Nachbarländer, obwohl klar war, daß diese von dem drastischen Eingriff in den europäischen Strommarkt erheblich betroffen sein würden.
Der Zeitpunkt war zufällig und vorübergehend günstig, denn am Beginn des Frühjahrs waren die Nachbarländer Frankreich und Tschechien gut in der Lage, das in Deutschland entstandene Leistungsdefizit mit Stromexporten zu füllen. Frankreich, das generell vom Frühjahr bis zum Herbst Strom exportiert, musste seit dem 15. März 2011 durchschnittlich 2.000 Megawatt (MW) mehr exportieren – und zwar nach Deutschland.
Frau Merkel hatte zuvor erklärt, daß Deutschland keinerlei Stromimporte benötigen würde. Tatsächlich sind es noch vor dem Winter 2011/2012 bis zu 4.000 MW geworden. Was die deutsche Regierung offensichtlich übersah – oder nicht wußte – war die völlig andere Situation Frankreichs in den Wintermonaten: In diesen wird das Land zum Stromimporteur, wobei die Höhe dieser Importe bei 2,500 MW im Mittel und bei 5.000 MW im Maximum liegt.
Die Zahlen belegen es:
Während der Grundlastbedarf im Sommer bei 32.000 MW im Mittel und der Spitzenbedarf bei 50.000 MW liegt, steigt die erforderliche Grundlast in den Wintermonaten auf 55.000 MW sowie auf enorme 95.000 MW im Maximum. Dieser beträchtliche Verbrauchsanstieg beruht darauf, daß französische Häuser meist elektrisch beheizt werden – weshalb Frankreich im Winter stets Strom bezog – auch aus Deutschland.
Nun braucht Deutschland im Winter selbst Stromimporte, und zwar viel mehr als noch im Sommer 2011. Frankreich wird also von Deutschland nichts mehr geliefert bekommen. Und umgekehrt aber Deutschland auch nichts mehr aus Frankreich. Deshalb hat nicht nur Deutschland im Winter 2011/2012 einen Stromengpass zu befürchten, sondern insbesondere Frankreich, wie der Stromkonzern EDF Anfang November warnte. Siehe auch die folgende Meldung:
Auch die Strombranche der Schweiz trifft nach einem Bericht der NZZ vom 26.11.2011 Vorbereitungen für Versorgungsengpässe in den kommenden Wintermonaten, wie der Betreiber des Hochspannungsnetzes Swissgrid im November bestätigte. In der 3. Novemberwoche hatte die europäische Netzbetreibervereinigung Entso-E einen Bericht publiziert, der die Auswirkungen des deutschen Atomausstiegs auf die Versorgungssicherheit erörtert.
Probleme könnten sich bei einer längeren Kälteperiode ergeben, erklärte Swissgrid-Sprecher Thomas Hegglin.
Laut Entso-E könnte es zu weiträumigen Engpässen kommen, wenn etwa Frankreich auf Importe aus Deutschland angewiesen sein würde, dort aber aufgrund des Abschaltens von 8 AKW nicht genügend Kapazitäten vorhanden wären. Das letzte Mittel seien gezielte Stromrationierungen.
Die Nachbarn beginnen sich bereits gegen die schädlichen Auswirkungen der rücksichtslosen deutschen Energiepolitik zu wehren, wie der SPIEGEL am 5.12.2011 berichtete:
In Warschau sorgt man sich, daß die polnischen Kraftwerke dem ständigen Hoch- und Herunterfahren nicht gewachsen seien und es durch einen unerwarteten Stromüberschuß sogar zu einem Blackout kommen könne. Deshalb sollen künftig sogenannte Phasenschieber den Stromfluß zwischen beiden Ländern unterbrechen. Überschuß-Strom müßte dann im deutschen Netz verteilt werden, was dort das Risiko von Stromausfällen vergrößern würde.
Stephan Kohler, der Chef der Deutschen Energie-Agentur Dena, sagte dazu: „Wenn überschüssiger Wind- und Solarstrom nicht mehr ins Ausland abgeführt werden kann, dann wird das deutsche Stromnetz instabiler.“ Er forderte die Bundesregierung auf, mit den Nachbarländern rasch Verhandlungen aufzunehmen, „um die Energiewende europäisch abzusichern.“
Die einseitige dramatische und abrupte Verringerung der deutschen Stromerzeugung hat also erwartungsgemäß zu größten Problemen im europäischen Verbund geführt und unabhängig von gefährlichen Stromengpässen steigen jetzt auch die Strompreise in unseren Nachbarländern. Sie dürfen Merkels Energiewende mitbezahlen. Sämtlichen Energiewirtschaftlern waren diese Folgen sofort klar. Der Regierung Merkel anscheinend nicht.
Daß die Handlungsweise der deutschen Regierung in den Nachbarländern als unsolidarisch und arrogant angesehen wird, bestätigen Landsleute, die mit dortigen Regierungsvertretern Kontakt haben.

„Wenn alle so reagieren würden, wie die Deutschen, wäre die Energieversorgung Europas gefährdet“

zitiert der Europaabgeordnete Holger Krahmer Stellungnahmen aus der holländischen Regierung.
Sollte es in Folge des deutschen Alleingangs zu wirtschaftlichen Schäden kommen, wird Deutschland vermutlich die Rechnung auf dem Wege über Brüssel präsentiert werden. Die Stellungnahmen der ausländischen Experten in der Umfrage des World Energy Council – siehe Kapitel 15 – belegen, daß sie alle sowohl Preissteigerungen als auch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Europa als Folge der deutschen Kursänderung erwarten.

13. Globale Entwicklungen gehen in eine andere Richtung

Es gibt drei starke Trends in der Energiewirtschaft und der Energiepolitik des gesamten Auslands:

  1. Die weiterhin bestehende Dominanz der Kohleverstromung,
  2. die weltweite Renaissance der Kernenergie,
  3. die Erschließung der gewaltigen neuen Erdgasquellen (Shale Gas).

Kohleverstromung:
Die Kohleverstromung muß Deutschland angesichts des Kernkraft-Ausstiegs wieder erheblich ausbauen – ohne CO2-Abscheidung. Selbst das ist jetzt durch die jahrelange und sehr erfolgreiche Klimakatastrophen-Propaganda mit der Kohle als gefährlichstem Primärenergieträger von erheblichen Unsicherheiten gekennzeichnet, wie oben ausgeführt wurde.
Diese Form der Stromerzeugung kommt jedoch bald unter starken Druck durch die neuen Erdgasvorkommen, wobei Deutschland vermutlich eher spät dazu kommt– s.u.
Kernkraft:
Im Gegensatz zu Deutschland läuft im Rest der Welt weiterhin eine mächtige Aktivität zur Verstärkung und auch insbesondere zur erstmaligen Einführung dieser Technologie.
Zahlreiche innovative Neuentwicklungen verbreiten das Anwendungsfeld der Nukleartechnik auf sämtliche Bereiche der Energieanwendung. Zu erwähnen ist insbesondere die Entwicklung von Kleinreaktoren, die der Nukleartechnik sehr große neue Anwendungsfelder eröffnen
Ein kurzer Überblick:

  • Ende 2010 wurden in 30 Ländern insgesamt 443 Kernkraftwerke (6 Blöcke mehr als am 31.12.2009) mit einer Nettoleistung von 376 GW (376.000 MW) betrieben, die damit um ca. 5 GW über dem Vorjahreswert lag.
  • 6 Kernkraftwerke haben 2010 den Betrieb neu aufgenommen.
  • Ende 2010 gab es 62 aktive Bauprojekte in 15 Ländern für KKW – das sind 9 im Bau befindliche Blöcke mehr als im Vorjahr: (Argentinien:1; Brasilien:1; Bulgarien:2; China:27; Finnland:1; Frankreich:1; Indien:5; Iran:1; Japan:2; Südkorea:5; Pakistan:1; Russland:10; Slowakische Republik:2; Taiwan:2; USA:1).
  • Im fortgeschrittenen Planungsstadium befanden sich Ende 2010 in 20 Ländern 102 KKW-Blöcke. Weitere sind in der Vorplanung.

Mit seinem Ausstiegsbeschluß und der sofortigen Stillegung von 8 Kernkraftwerken mit 8.800 MW Leistung befindet sich Deutschland allein in der Welt. Insbesondere die Schwellenländer haben einen derart großen Bedarf an elektrischer Energie, daß sie nur zwischen Kohlestrom und Kernkraftstrom wählen können. Die größten dieser Länder – China und Indien – haben beide Optionen gewählt und sind inzwischen selbst zu den dynamischsten Entwicklern modernster Nukleartechnik herangereift.
Shale-Gas (Unkonventionelle Gasvorkommen (Quelle: Wikipedia):
Die neue Bohr- und Erschließungstechnologie für die riesigen, lange bekannten, bislang unzugänglichen Shale-Gas-(Schiefergas)-Vorkommen hat in den letzten Jahren eine Revolution auf dem Weltenergiemarkt ausgelöst. Die Internationale Energieagentur rechnet mit Vorräten in der Höhe des 250-fachen Jahresverbrauchs in der Welt.
Bereits jetzt decken die USA, wo Shale-Gas in großem Stil gefördert wird, inzwischen ihren Gasbedarf aus eigenen Quellen und beginnen mit Erdgasexporten. Amerika hat inzwischen Russland als weltgrößten Gasproduzenten abgelöst. Es gibt dort ca. 3000 Bohrungen für Erdgas, monatlich kommen ca. 135 hinzu.
Exxon Mobile erwartet in einer neuen Prognose, daß Erdgas bis 2030 die Kohle als wichtigsten Stromlieferanten verdrängen wird. Vermutete Vorkommen von „unkonventionellem“ (Shale-Gas) und konventionellem Erdgas:

  • Konventionell: 241 Billionen Kubikmeter

  • Unkonventionell: 1720 Billionen Kubikmeter, davon Europa 84.

In NRW werden die zweitgrößten Vorkommen Europas vermutet. In NRW und Niedersachsen suchen etwa zwei Dutzend Konzerne nach wirtschaftlichen Vorkommen. Es wird jedoch noch Jahre dauern, bis die Daten aus den Probebohrungen ausgewertet sind. In Polen haben die Behörden in den vergangenen 2 Jahren 70 Konzessionen für Probebohrungen vergeben. Bereits jetzt haben sich Bürgerinitiativen im Emsland und in NRW gegen die Probebohrungen gebildet. Man befürchtet Umweltgefahren, z.B. eine Beeinträchtigung des Trinkwassers.
Der an der Rockefeller Universität in New York tätige Umweltforscher Jesse Ausubel sagte zu Shale-Gas in einem Interview im Jahre 2010:

„Es ist nicht aufzuhalten. Gas wird der in der Welt dominierende Energieträger für den größeren Teil der kommenden hundert Jahre werden. Kohle und die Erneuerbaren werden verdrängt, während Öl hauptsächlich für den Transport verwendet wird. Selbst Kernkraft wird sich verzögern.“

Und der britische Journalist Matt Ridley schrieb 2011:

„Das Beste am billigen Gas sind jene, denen es Kummer macht. Die Russen und die Iraner hassen es, weil sie glaubten, daß sie den Gasmarkt in den kommenden Dekaden kontrollieren würden. Die Grünen hassen es, weil es ihr Argument zerstört, daß die fossilen Energieträger immer teurer werden würden, bis schließlich Wind- und Solarkraft konkurrenzfähig geworden sind. Das gilt auch für die Nuklearindustrie. Der große Verlierer aber wird die Kohle sein.“

Nicht verwunderlich, daß eine seltsame Allianz von Grünen, Kohlewirtschaft, Kernkraftindustrie und konventionellen Gaserzeugern mit Umweltargumenten gegen die Shelf-Gas-Gewinnung arbeitet. In Deutschland war das sicher zu erwarten; zum Ärger dieser Kritiker haben jedoch Vertreter Niedersachsens trocken mitgeteilt, daß sie die vorgetragenen Sorgen nicht teilen, da sie selbst viele Jahre lang Erfahrungen mit den benutzten Techniken haben, und zwar ohne Probleme.
Interessant wird die Haltung der Rot-Grünen NRW-Landesregierung
zu der Erschließung der im Lande liegenden Vorkommen sein: Die Grünen sicherlich dagegen, auch wenn sie bisher immer Erdgas als wünschenswerte und klimafreundliche Alternative zur Kohle herausstellten; die SPD wird wohl mit freudiger Erwartung auf die zusätzlichen Steuereinnahmen blicken. In unseren ebenfalls Shale-Gas-begünstigten Nachbarländern – insbesondere Polen – wird man hingegen diesen unverhofften Energiesegen nach Kräften nutzen.
Die deutsche Haltung wird somit voraussichtlich eine Mischung aus Förderung hier und Eiertanz dort werden, mit dem gemeinsamen Merkmal, daß es auf jeden Fall länger dauert als bei den Nachbarn.
Gaskraftwerke mit ihren sehr hohen Brennstoffkosten – der Gaspreis macht 74% der Stromerzeugungskosten eines modernen GuD-Kraftwerks aus – würden dann deutlich billiger Strom erzeugen können und mindestens in die Mittellasterzeugung vordringen. Die Heizungskosten würden beträchtlich sinken und der Erdgasantrieb im Transportsektor würde attraktiver.
Weil bei der Verbrennung von Gas nur halb so viel CO2 entsteht,
wie bei Kohle, wird der neue Boom Folgen für den Emissionshandel haben. Die Preise für „Verschmutzungsrechte“ dürften sinken und das wiederum hätte Folgen für die „erneuerbaren“ Energien: Je stärker die Preise von CO2-Rechten sinken, desto schwerer kann Wind- und Solarstrom im Wettbewerb bestehen. Man würde sich dann wohl fragen, wozu man eigentlich die vielen teuren Windräder und Photovoltaikanlagen errichtet hat.
Eine Energiewende hätte man dann tatsächlich, aber ganz anders als es die Regierung geplant hatte. Ob sie diese Entwicklung ebenso wie das übrige Ausland als große Chance begreift, ist angesichts ihres bisherigen planlosen energiepolitischen Zickzackkurses keineswegs sicher.

14. Für die Bürger wird es immer teurer

Es ist eine eiserne Regel der Marktwirtschaft, die auch für Ideologen, Weltverbesserer oder Zwangsbeglücker gilt: Verstöße gegen die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit werden durch Preiserhöhungen bestraft. Die deutsche Energiepolitik der letzten und der gegenwärtigen Regierung führt exakt zu diesem Ergebnis.
Die Energiewende von Frau Merkel ist im Grunde nichts anderes als die konsequente Fortsetzung der Energiepolitik der rot-grünen Vorgängerregierung. Deren stärkste Waffe war dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000. Es ist nach wie vor in Kraft.
Der durch das EEG bewirkte Zuwachs an Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen, deren Stromerzeugung von den Netzbetreibern vorrangig angenommen und mit den bekannten hohen Einspeisevergütungen bezahlt werden muß, führt zu beständig steigenden Strompreisen, weil diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden dürfen.
Im EEG-Erfahrungsbericht 2011 des BMU sind nahezu selbstkritische Töne zu finden:

„Die Vergütungszahlungen im Rahmen des EEG beliefen sich 2010……auf über 12 Mrd. €….. Hier ist es in den letzten Jahren zu Fehlentwicklungen gekommen.“

Und zum Thema Strompreise liest man:

„Insgesamt stieg seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Vergütung für Strom aus (allen) erneuerbaren Energien von 8,5 Cent / kWh auf voraussichtlich 15,5 Cent / kWh (2010) an. Diese Entwicklung mußte dringend gestoppt werden.“

Sie wurde aber nicht gestoppt, wie die folgenden Ausführungen zeigen.
Die Folgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die folgenden Angaben stammen aus der Veröffentlichung vom 15.10.2010 der 4 Übertragungsnetz-Betreiber (ÜNB), die per Gesetz verpflichtet sind, jeweils am 15.10. eines Kalenderjahres die EEG-Umlage – das sind die durch das EEG verursachten Mehrkosten, die den Endverbrauchern aufgebürdet werden – für das folgende Jahr zu ermitteln:

„Die ÜNB haben…auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter für 2011 eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Mrd. € ermittelt. (Anm.: Davon gehen unglaubliche 8,38 Mrd. € an die Photovoltaik-Betreiber, die aber nur klägliche 1,9% der deutschen Stromerzeugung beisteuern.) Der prognostizierte Gegenwert des eingespeisten Stroms liegt bei 4,7 Mrd. €. Zusätzlicher Differenzbetrag (aus 3 Quartalen von 2010): 1,1 Mrd. €. Insgesamt werden somit rund 13 Mrd. € über die EEG-Umlage refinanziert.“

Dies ist die Summe, die die Endverbraucher zusätzlich für den grünen Strom aufzubringen haben.

„Wie die 4 ÜNB mitteilen, bedeutet dies im Jahre 2011 eine Belastung von 3,530 Cent pro kWh. Für das Jahr 2010 betrug die EEG-Umlage 2,047 Cent pro kWh.“

Das ist eine Steigerung von 73% in nur einem Jahr. Das bedeutet für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2500 kWh: 88 € Mehrkosten durch das EEG im Jahre 2011 gegenüber 51 € im Jahre 2010. Wesentlich interessanter ist aber die Vorhersage für 2012. Die Bundeskanzlerin hatte noch im Sommer 2011 erklärt:

„Die EEG-Umlage soll nicht über ihre heutige Größenordnung hinaus steigen. Heute liegt sie bei etwa 3,5 Cent / kWh.“

Umweltminister Röttgen versprach das Gleiche.
Für 2012 hatte die Bundesnetzagentur anschließend angekündigt, daß die EEG-Umlage bei 3,6 Cent / kWh liegen werde. Nun zeigt die neue Prognose der Netzbetreiber vom 15.10.2011 für das Jahr 2012,

„daß die Bandbreite der Ökostrom-Umlage zwischen 3,66 und 4,74 Cent / kWh liegen wird.“

Auch die Deutsche Energie-Agentur Dena widersprach Anfang Dezember:

„Es wird nicht gelingen, die EEG-Umlage auf etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen,“

sagte Dena-Chef Stephan Kohler der „Frankfurter Rundschau“.
Laut Kohler ergeben Dena-Berechnungen, daß die Umlage 2013 bereits knapp unter 4 Cent und 2020 bei 5 bis 5,5 Cent liegen wird. Für einen 3-Personen-Haushalt bedeutet das ca. 210 Euro Mehrkosten.

„Diese Prognose zeigt eindeutig, wer die Kostentreiber der Energiewende sind,“

sagte dazu Holger Krawinkel des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes.
Die Mieter trifft die Energiewende doppelt
Das Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden hat sich zu einer ernsten finanziellen Bedrohung für die Mieter entwickelt. Denn zu den ständig steigenden Stromkosten kommt im Falle einer Energiesanierung eines Miethauses eine kräftige Mieterhöhung hinzu. „Mieter zahlen für die Energiewende drauf,“ sagte Mieterbundchef Bernhard von Grünberg dem Bonner Generalanzeiger.
Nach geltendem Recht können Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Im Schnitt steigt die Miete nach einer Energiesanierung um 2,40 € pro qm, die Energieersparnis aber beträgt nur 50 Cent. „Die Miete steigt real um 1,90 € pro Quadratmeter,“ rechnet Grünberg vor.
Der NRW-Mieterbund lehnt den Kabinettsentwurf der Mietrechtsreform des Bundes mit der weiterhin enthaltenen 11-Prozent-Kostenumlage auf die Mieten ab.
Die Wohnungsgesellschaft LEG hat in Ratingen festgestellt, daß viele Rentner wegen der gestiegenen Heizkosten ihre Heizung nicht mehr einschalten.
Inzwischen wird die Forderung nach Sozialtarifen für einkommensschwache Verbraucher erhoben und von der Politik – noch – abgelehnt.
Weitere Strompreiserhöhungen drohen durch die 2011 beschlossenen Energiewende-Pläne sowie durch die Umsetzung einiger bereits 2010 eingeleiteter Vorhaben:

  • Die Abschaltung von 8 Kernkraftwerken entzog dem europäischen Stromverbund schlagartig 9000 MW Grundlast. Der Strompreis stieg sofort an der Börse. Schätzungen belaufen sich auf +20% – und nicht nur für Deutschland. Die Netzbetreiber – s.o. – konnten das bei ihrer Prognose vom Oktober 2010 noch nicht einbeziehen.

  • Eine große Zahl von energieintensiven Unternehmen hat – unbemerkt bei der Verkündung der Energiewende – von der Regierung eine weitgehende Befreiung von den Netzentgelten zugestanden erhalten. Mit der Überwälzung der dort eingesparten Kosten wieder auf die Endverbraucher. Auch das kommt noch hinzu.

  • Falls der riesenhafte geplante Ausbau des Höchstspannungsnetzes tatsächlich in Gang kommt – vieles spricht dagegen – dann werden alle damit verbundenen Kosten auf den Strompreis draufgepackt.

  • Der Ausbau von Windkraft – speziell die teure Offshore-Windkraft – und von Photovoltaik und Biogaserzeugung geht unvermindert weiter. Nur bei der Photovoltaik voraussichtlich langsamer, aber wegen ihrer hohen Kosten weiterhin preistreibend. Damit steigt die EEG-Umlage weiter.

  • Es ist zu erwarten, daß die Regierung in Anbetracht der Unwilligkeit der Kraftwerksbetreiber, neue Gaskraftwerke zu bauen, dies mit Steuergeldern und Steuerermäßigungen anregt, da sich Gaskraftwerke als einzige fossile Kraftwerke der Sympathie der Regierung erfreuen. Leider ist der von ihnen erzeugte Strom wegen der hohen Gaspreise sehr teuer. Dann zahlen die Bürger wieder mehr.

  • Falls es der Regierung wider Erwarten gelingen sollte, Zugang zu norwegischen Wasserkraftwerken als Speicher für Überschuß-Windstrom zu erlangen, wird Windstrom teurer. Dann steigt die EEG-Umlage.

  • Es ist zu befürchten, daß die weiter zunehmende und in der Fläche verteilte Photovoltaik die bereits sichtbaren Netzprobleme in der regionalen Mittelspannungs-Ebene derart verschärft, daß zusätzlich zu den ohnehin geplanten 3000 oder 4400 km Hochspannungstrassen noch ein starker Ausbau der regionalen Stromleitungen nötig wird. Diese Netze sind nicht auf viele Einspeiser ausgelegt, die Sonnenlicht-abhängig je nach Wetterlage kurzfristig extreme Leistungsspitzen erzeugen können. Die Verbraucher werden das dann ebenfalls zu bezahlen haben.

Eine deutliche Warnung vor den dramatischen Folgen des steigenden Strompreises für Deutschland gab es mehrfach im Jahre 2011 von EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Hohe Energiekosten gefährdeten nicht nur den Wirtschaftsstandort, sondern auch den sozialen Frieden, wenn ein Teil der Menschen die Stromrechnung nicht mehr bezahlen könne.

“Ich bin überrascht, wie gedankenlos die Entwicklung der Strompreise hingenommen wird,”

sagte Oettinger. Deutschland zähle weltweit zu der Spitzengruppe bei den Strompreisen.
Die im Kapitel 16 „Die Planwirtschaft ist Realität“ aufgelisteten staatlichen Eingriffe in den Energiesektor sind ausnahmslos preistreibend, weil gegen den freien Markt gerichtet und stellen deshalb zugleich eine Auflistung der vielen Komponenten dar, die den Bürgern eine nicht enden wollende Kette von Strompreiserhöhungen bescheren werden.
Alle in den obigen Ausführungen beschriebenen, den Strompreis kräftig in die Höhe treibenden Handlungen der Regierung werden aber von einem Ereignis in den Schatten gestellt, das am 1.1.2013 eintritt.
An diesem Tag beginnt die Versteigerung der Emissionszertifikate, die der Industrie bislang zugeteilt wurden. Nach einer Schätzung des Energiefachmanns Dr. Alfred Richmann, Meckenheim, wird der Strompreis „über Nacht“ um ca. 50% steigen.
Daß diese Zertifikate die Emissionen in der EU um keine einzige Tonne reduzieren können, weil sie nur für die Umverteilung von Emissionen zwischen Ländern und Industrien sorgen, wie schon mehrfach aber erfolglos von Fachleuten bekräftigt wurde, ist nur eine weitere Absurdität in der Energie- und „Klimaschutz“-Politik der EU – und natürlich auch Deutschlands.
Inzwischen streiten sich bereits zwei Bundesministerien über den Ausbau der fossilen Kraftwerke und die zu befürchtenden Strompreis-Erhöhungen:
Mitte Dezember 2011  berichtete der SPIEGEL daß der für die Energiepolitik zuständige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler „stärker als bisher geplant in zusätzliche Kohle- und Gaskraftwerke investieren“ wolle. (Gemeint war wohl, daß er entsprechende Investitionen befürwortet, denn investieren kann das BMWi nichts.)
Laut SPIEGEL sei in einem BMWi-Papier  von „circa 17 neuen Großkraftwerken bis zum Jahr 2022“ die Rede. Weiter hieße es dort: „Fossile Kraftwerke sind essenziell für eine sichere Energieversorgung“, denn diese müßten die wegfallenden Atomkraftwerke ersetzen und die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne ausgleichen.
Dem widersprach sofort der unzuständige aber intensiv mit dem Segen der Kanzlerin Energiepolitik betreibende Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der die Existenz von Engpässen in der Erzeugungskapazität bestritt. Bei Kraftwerkskapazitäten gebe es bis 2020 „kein Problem.“ Es dürften nur die bereits beantragten oder im Bau befindlichen Kohlekraftwerke in Betrieb gehen.
Röttgen bezeichnete Warnungen vor einem „Blackout“ ebenso als Horrorszenario wie jene vor explodierenden Strompreisen.
Damit hat man ein halbes Jahr nach Verkündung der Energiewende ein zutreffendes Bild von der Arbeit der Regierung an ihrer Umsetzung.
Wie es selbst bei den bereits geplanten und vorübergehend im Bau befindlichen Kohlekraftwerken tatsächlich aussieht, ist für das Kohleland NRW im Kap. 8 (Das stille Ende großer Ankündigungen) beschrieben.

15. Ein internationales Urteil

Das World Energy Council – der Weltenergierat – ist das größte internationale Netzwerk der Energiewirtschaft. Seit über 80 Jahren besteht er in fast 100 Ländern. Es war dem World Energy Council vorbehalten, am 10. Oktober 2011 das Ergebnis einer internationalen Expertenbefragung zur deutschen Energiewende zu präsentieren; eine Befragung, die die deutsche Regierung besser selbst durchgeführt hätte, und zwar rechtzeitig vor der Verkündung ihrer dramatischen Politikänderung.
Die Umfrage erfolgte unter den mehr als 90 Länderkomitees. Grundlage der Ergebnisse sind Antworten aus den Rückläufen: Von Experten aus 21 Länderkomitees des World Energy Council, darunter 14 aus Europa.
Die wesentlichen Ergebnisse sind:

  • Keiner der befragten Experten erwartet, daß Deutschland sämtliche Ziele der Energiewende in der anvisierten Frist erreichen kann.
  • Nur 38% trauen Deutschland zu, einzelne Ziele – und zwar verspätet – zu erreichen.
  • Nur 29% schätzen, daß alle Ziele – verspätet – erreicht werden können.
  • Bis 2020 erwarten 76% der Experten eine Schwächung der Wirtschaftskraft Deutschlands.
  • Auch längerfristig – nach 2020 – erwarten 48% eine solche Schwächung. Nur 33% erwarten eine Stärkung.
  • Der weit überwiegende Teil der Befragten – 71% – erwartet Preissteigerungen für Strom im eigenen Land
  • 29% der Befragten erwarten Strompreiserhöhungen von bis zu 10%
  • 24% erwarten Strompreiserhöhungen zwischen 10 und 20%
  • und einige Länder – 14% – gehen sogar von Preissteigerungen über 20% aus.
  • Knapp zwei Drittel – 62% – der Befragten sehen erhöhte Gefahren für die Versorgungssicherheit Europas.
  • 81% der befragten Länder lehnen den deutschen Weg als Vorbild für die Welt ab.
  • Keiner der Experten hält es für vorstellbar, daß sein Land den deutschen Politikansatz vollständig übernehmen könnte.
  • 62% können sich vorstellen, einzelne Elemente der Energiewende zu übernehmen. 33% kein einziges Element.

Dieses Gutachten der internationalen Energieexperten ist vernichtend.

17. Die Planwirtschaft ist Realität

Von vielen Autoren der Wirtschaftspresse ist bereits harte Kritik daran geübt worden, daß im Energiesektor immer mehr marktwirtschaftliche Grundprinzipien, die bisher den Erfolg der Industrienation Deutschland herbeiführten, von der Regierung missachtet und durch politisch motivierte Verletzungen dieser Prinzipien ersetzt werden.
Die Liste dieser Verstöße ist inzwischen lang:

  1. Das EEG, also die extreme Zwangssubventionierung unwirtschaftlicher und auch technisch ungeeigneter Methoden der Stromerzeugung – verbunden mit dem Zwang, den so erzeugten Strom vorrangig ins Netz einzuspeisen und seinen Weiterverkauf notfalls noch zusätzlich zu bezahlen

  2. Entschädigungs-Verpflichtung für die Nicht-Produktion eines Wirtschaftsgutes – s. §12 EEG.

  3. Die mit Angstszenarien begründete Stilllegung einer großen Grundlast-Stromerzeugung (Kernkraft) mit der Folge von Preissteigerungen – auch im Ausland – und Versorgungsengpässen.

  4. Gewaltiger, teurer Ausbau der Stromnetze, der ohne die Fehlentscheidung der Bevorzugung unrentabler Erzeugungstechniken – s. Punkt 1 – überhaupt nicht notwendig wäre.

  5. Entlastung von energieintensiven Produktionen von den durch die EEG-Fehlsteuerung verursachten Strompreiserhöhungen – und deren Überwälzung auf die übrigen Verbraucher.

  6. Geplante neue Subventionen, um weitere Folgen der Fehlsteuerung durch das EEG und den Kernkraftausstieg zu bekämpfen: Die Bevorzugung von Wind- und Solarstrom macht die jetzt benötigten neuen Kohle- und Gaskraftwerke unrentabel, weshalb sich Investoren zurückhalten. Die Gaswirtschaft betonte, daß sich auch der Betrieb der zum schnellen Ausregeln der Netzschwankungen geeigneten Gasturbinenkraftwerke wegen der hohen Gaspreise nicht rentiere. Deshalb hat die Bundesregierung einen Investitionskostenzuschuss für neue fossile Kraftwerke im Zeitraum 2013-2016 in Aussicht gestellt und steht hierzu in Verhandlungen mit der EU.

  7. Stromspeicher werden im Ausland gesucht – so die per Seekabel teuer anzuschließenden Pumpspeicherwerke Norwegens – weil nicht benötigter, überschüssiger Windstrom zwischengespeichert werden muß. Fördermittel fließen in neue Speicherprojekte. Ohne die Fehlsteuerung durch das EEG hätten die vorhandenen Pumpspeicherwerke weiterhin ausgereicht.

  8. Durch die Energieeinsparverordnung werden Hausbesitzer zur energetischen Sanierung und Nachrüstung gezwungen. Auch wenn sie das nicht wünschen. Sie dürfen die Kosten auf die Mieter umlegen.

  9. Für Neubauten ist bereits die Installierung der sog. intelligenten Stromzähler vorgeschrieben. Ein Zwang für alle Verbraucher, diese Geräte anzuschaffen, ist angesichts der die Bürger bevormundenden Energiepolitik zu erwarten.

  10. In Baden-Württemberg wurden Hausbesitzer bereits gesetzlich verpflichtet, bei einer Modernisierung ihrer Heizungsanlage eine anteilige Versorgung durch „Erneuerbare Energie“ sicherzustellen.

  11. Der staatliche Geldregen für Energiewende-Reparaturmaßnahmen lockt nun auch weitere Interessenten hervor: Auf der Energiespeicher-Konferenz IHRES in Berlin wurde ein Einspeisegesetz á la EEG auch für Energiespeicher, die das Netz stabilisieren sollen, gefordert. Auch Investitionszuschüsse seien geeignet….

Das durchgängige Prinzip dieser Politik ist es, den Energiesektor zunehmend aus der Marktwirtschaft herauszulösen und sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürger durch Gesetze und Verordnungen zu einem geänderten Verhalten zu zwingen – selbstverständlich nur zu ihrem Besten.
Die Geschichte zeigt ausnahmslos,
daß eine derartige Politik, die nichts anderes als Planwirtschaft ist, mit Sicherheit scheitert. Die unvermeidliche Folge sind riesige Fehlinvestitionen, die Verhinderung wirtschaftlicher Weiterentwicklung und die Ausplünderung der Bürger – insgesamt eine Verarmung des Landes und eine Absenkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.
Das abschreckendste Beispiel für eine schon lange existierende Planwirtschaft in Westeuropa ist natürlich der reglementierte, subventionierte und riesige Kosten verursachende Agrarsektor.
Umso merkwürdiger, daß selbst eine von CDU/CSU und FDP getragene Regierung diese Demontage der Marktwirtschaft nach Kräften vorantreibt.

18. Wie geht es weiter?

Die Feststellung, daß buchstäblich alle in den Energiewende-Gesetzen angestrebten Ziele nicht erreichbar sind, bedeutet, daß dieser energiepolitische Kurswechsel bereits jetzt gescheitert ist. In keinem der für die sichere Stromversorgung relevanten Themenfelder bestehen auch nur geringe Erfolgschancen für die Zielerreichung.
Das erklärt das vernichtende Urteil der internationalen Experten, die unbeeinflusst von deutschen Fördermitteln und unbeeindruckt von deutscher Medienpropaganda allein auf der Grundlage ihres Sachverstandes und ihrer Erfahrung ihr Urteil fällten.
Die Frage der Kapitelüberschrift ist leider nicht zu beantworten. Die deutsche Energiepolitik ist dermaßen erratisch, von Tagespolitik bestimmt und deshalb auch für unsere Nachbarländer unberechenbar und verantwortungslos geworden, daß jegliche Prognosen, die sich altmodisch auf das Fortschreiben notwendiger, sinnvoller und realistischer Entwicklungen abstützen, unmöglich sind.
Für die Deutschen und ihre Nachbarn sind das keine schönen Aussichten.
Die folgende Prognose ist jedoch zwingend: Die im Energiesektor ausufernde, die Wirtschaft schwer schädigende Plan-Misswirtschaft wird nach einigen Jahren spektakulär scheitern, weil ihre wirtschaftlichen und sozialen Kosten untragbar geworden sind. Die offene Frage ist nur, wie viele Milliarden Euro erst vernichtet werden müssen, bis eine neue Energiepolitik (eine neue Energiewende ?) den Scherbenhaufen zusammenkehrt.
Professor Helmut Alt von der FH Aachen hat die finale Auswirkung der deutschen Energiepolitik in einem Satz zusammengefasst:

„Die deutsche Politik hat Energie zum Luxusgut erklärt. Die Ärmsten werden es zuerst zu spüren bekommen, aber die haben keine Lobby.“

Und ein amerikanischer Präsident hat einmal den dauerhaft gültigen Satz gesagt:

„It´s the economy, stupid !“ Es ist die Wirtschaft, Dummkopf.

Dr.Günther Keil,

Sankt Augustin, Dezember 2011, mit Update vom 4.1.12

zuerst erschienen bei Science Sceptical
Der Aufsatz ist wegen seiner Bedeutung sowohl als pdf abrufbar auch als Lesezeichen markiert!

Unbedingt lesen:

Teure Grünstrom-Euphorie:Die Kosten der Energiewende
Manuel Frondel, Nolan Ritter und Christoph M. Schmidt

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Climategate: Obamas Erfüllungsgehilfen schlagen zurück

Um Ihnen einen Hinweis zu geben, wie Tallbloke das aufgenommen hat – Folgendes hatte er dazu bei Climateaudit gesagt: „Der Inspektor und seine Kollegen waren höflich, hatten gute Manieren und haben nicht überreagiert, als ich es ablehnte, ihnen mein Passwort zu verraten. Ich habe sie höflich darauf hingewiesen, dass sie einen Durchsuchungsbefehl für mein Haus, aber nicht für meinen Kopf haben“.
Aber nein: Es scheint, dass der eigentliche Anstifter dieses ärgerlichen Machtmissbrauchs einer eigenmächtigen Behörde niemand anders als Präsident Obama gewesen sein könnte.
Chris Horner hat die Faktenlage im Washington Examiner wie folgt beschrieben:

„Ich habe offensichtliche Beweise gesehen, dass die Justizbehörde in den USA (DOJ), Abteilung Kriminalität, mit der Polizei in UK zusammenarbeitet, um den Whistleblower der Klimagate – E-Mails aus den Jahren 2009 und 2011 zu verfolgen.
Ich habe erfahren, dass das DOJ einen Durchsuchungs- und Festsetzungsauftrag für die Betreiber von drei ‚skeptischen’ Blogs der Klimaänderung verschickt hat. Während der vergangenen Nacht hat die Polizei in UK die Wohnung eines Bloggers durchsucht und Computer und Ausrüstung beschlagnahmt.
Am 9. Dezember hat das DOJ einen Schutzbrief unter 18 U.S.C 2703(f) an den Betreiber der Website WordPress gesandt. Diese Behörde autorisiert die Regierung, einen Internetprovider (ISP) anzuweisen, alle Aufzeichnungen eines speziellen Kontos 90 Tage lang aufzuheben, während die Polizei eine Vollmacht ausarbeitet.
Das Polizeirevier Norfolk hat sich darauf zumindest in einem Fall ihrer Razzien bezogen, wonach diese internationale Strafverfolgung dem Whistleblower galt und nicht den Aktivitäten der Personen, die der Whistleblower durch die Veröffentlichung von E-Mails bloßgestellt hatte, obwohl in den E-Mails diese Aktionen von den Urhebern in ihren eigenen Worten beschrieben worden waren.“ [So weit Chris Horner].

Dieser letzte Absatz von Horner richtet sich an ein Rätsel, welches nicht Wenige von uns zu schaffen machte, nämlich: Warum werden all diese öffentlichen Mittel verschwendet für die Verfolgung von jemandem, der keinerlei Anlass zu Antworten hat, selbst wenn die Polizei ihn in die Finger bekommt. Wenn ein Whistleblower im öffentlichen Interesse interne Informationen – wie es Climategate und Climategate 2,0 eindeutig sind – bekannt macht, ist er so ziemlich immun gegen Verfolgung  (Public Interest Disclosure Act 1998).
Sicher, wenn man den Schiebern an der Universität für leichten Zugang [unübersetzbares Wortspiel. „University of Easy Access“ soll auf die „University of East Anglia” {UEA} anspielen. A. d. Übers.] zuhört oder den fuchsteufelswütenden Propagandisten auf Komödien-Websites wie RealClimate oder den freigiebig bezahlten Paläopiezometristen [palaeopiezometrists ?] wie Bob Ward, dann, ja dann sind die Climategate und Climategate 2,0 – E-Mails „gestohlen“ worden. Aber kein ernstzunehmender Mensch glaubt das. Die Bezeichnung „gestohlen“ war nichts als ein schäbiger Trick – der zum ersten Mal von der Kirche der Warmisten, dem BBC, angewandt wurde – der dazu dienen sollte, die Aufmerksamkeit von den einzigen echten kriminellen Handlungen dieser ganzen Affäre abzulenken: dem ungeheuerlichen und vorsätzlichen Bruch der Gesetze des FOI durch diverse Klimagate-„Wissenschaftler“; die potentiell betrügerische Verschwendung von Millionen Pfund und Dollar öffentlicher Gelder für politische Ziele.

Warum benutzt man diesen Vorschlaghammer, um eine Nuss zu knacken?

Wir können nur fieberhaft spekulieren. Meine persönliche bevorzugte Theorie lautet – abgeleitet aus vielen der klugen Kommentare auf Watts Up With That – : es betrifft alle jene verschlüsselten E-Mails, die zu besitzen der FOIA 2011 behauptet hatte, als er Klimagate 2,0 von der Leine ließ. Mit anderen Worten, da könnte noch mehr pikantes Zeug sein, – viel, viel mehr pikantes Zeug – das noch kommt. Es kann auch sein, dass die belasteten Namen nicht nur diejenigen wie die von kleinen Lichtern vom Schlage eines Phil Jones oder Michael Mann sind, sondern auch von führenden Politikern und Geschäftsleuten, die noch viel mehr zu verlieren haben, sollte das jemals ans Tageslicht kommen.
Also wollen wir hoffen, dass es so ist, ja?
P.S.: Erinnerung an die Polizei in Norfolk: Wenn Sie heute Abend wieder herumlaufen und meinen Computer konfiszieren – jenes massive pornographische Archiv hat nichts mit mir zu tun. Es ist von den Kindern. Oder der Katze. Irgendwas in der Art.
James Dellingpole Telegraph UK
Link: http://blogs.telegraph.co.uk/news/jamesdelingpole/100124397/climategate-obamas-boot-boys-strike-back/
Übersetzt von Chris Frey für EIKE




Erklärt sich der „Weltklimarat“ IPCC für sakrosankt?

Richard Tol ist Professor für „Wirtschaft des Klimawandels“ an der Vrije Universiteit Amsterdam und Mitarbeiter im IPCC. Er ist eher der skeptischen Seite zuzurechnen. Verschiedentlich hat er seine Zweifel an der Alarmschlägerei und an der Haltbarkeit der Hypothese vom CO2-verursachten Klimawandel geäußert.
Richard Tols Bericht vom Treffen in San Francisco wird auf der Webseite Bishop Hill am 14. 12. zitiert:

… Die Mitgliedstaaten des IPCC wollen sich über die U.S.-Gesetzgebung zur Informationsfreiheit hinwegsetzen. Man legt die Gesetze so aus, dass sie nicht für das IPCC gelten würden. Das ist ein Irrtum. Die Informationsfreiheitsgesetze [Freedom of Information Act – FoIA] sind amerikanisches Recht. Amerikanische Gesetze können nur von den zuständigen Gerichten ausgelegt und nur von den jeweiligen Parlamenten geändert werden. Amtsträger, die für ihre jeweiligen Länder [im IPCC] sprechen, haben kein Recht, die Informationsfreiheitsgesetzgebung zu usurpieren. Dem IPCC steht keine Meinung in dieser Angelegenheit zu.“

Dieser Bericht liegt auf der gleichen Linie, wie eine vorhergehende Veröffentlichung vom
17. 10. von Christopher Horner vom amerikanischen Competitive Enterprise Institute. Angeblich strebt die UNO an, ein vertrauliches und in den jeweiligen Ländern nicht-regierungsamtliches Kommunikations-Netzwerk einzurichten, um die im IPCC mitarbeitenden nationalen Wissenschaftler davor zu bewahren, dass ihre Arbeitsergebnisse und Meinungen an die Öffentlichkeit gelangen. Weil die nationalen Mitglieder des IPCC meist von ihren nationalen Standorten aus arbeiten und in der Regel steuermittelfinanziert sind, unterliegt ihre Arbeit den jeweiligen nationalen Datenschutz- und Datenzugangsgesetzen

Offensichtlich sieht das IPCC in der immer lauter werdenden Forderung auf Transparenz und Öffentlichkeit seiner Arbeit eine Gefahr! Ein stärkerer Kontrast zu der vom IPCC-Vorsitzenden Pachauri wiederholt verkündeten Behauptung von der völligen Transparenz der IPCC-Arbeit lässt sich kaum denken.

Christopher Horner vom CEI.org schrieb:

Eine IPCC-Backchannel “Cloud” ist offensichtlich eingerichtet worden, um die IPCC-Angelegenheiten vor dem Informationsfreiheitsgesetz zu verbergen.
[Anm. d. Ü.: Gemeint ist damit die Einrichtung einer Art von geschlossenem „sozialen Netzwerk“ des IPCC, eines Internet-Dienstes zum Austausch von Informationen. Dabei werden eigens für diesen Zweck spezielle Nutzerkonten eingerichtet. Diese Nutzerkonten sollen die Zugehörigkeit amerikanischer Regierungsangestellten zu Regierungsämtern verbergen. Die Brisanz dieser Angelegenheit ist Thema des Beitrags von Chris Horner.]
Das Competitive Enterprise Institut hat von einem UNO-Plan erfahren, die offizielle Korrespondenz von Angestellten [im amerikanischen Öffentlichen Dienst] so auf Nutzerkonten zu verstecken, als ob sie keine US-Regierungsangestellten wären. Ein U.S. General-Bundesinspektor hat bereits bestätigt, dass ein derartiger Informationsaustausch der FoIA unterliegen würde. Eine solche „Cloud“ wäre so etwas wie ein toter Briefkasten für die Diskussionen von U.S.-Regierungsangestellten über den nächsten IPCC-Bericht. Das skandalgeplagte IPCC ist gerade dabei, den nächsten Bericht fertigzustellen, der mit Millionen von amerikanischen Steuerzahler-Dollars bezahlt wird.
[Anm. d. Ü.: im amerikanischen parlamentarischen System gibt es die Institution von „Inspectors General“. Sie sind unabhängige Beauftragte zur Überwachung der Legalität des Regierungshandelns und der zweckdienlichen Verwendung der Steuergelder.]
Chris Horner schreibt weiter: Eine zwielichtige und ungesetzliche Sache ist das, auch vom Zeitpunkt her schlecht gewählt. Man könnte aber auch sagen, gut gewählt. Es hängt vom jeweiligen Standort ab:
Genau jetzt sind [von der investigativen kanadische Journalistin Donna Laframboise] in einem neuen Buch die betrügerischen Machenschaften des IPCC aufgedeckt worden. Über den IPCC-Betrug hat auch der Verfasser Chris Horner geschrieben. Darüber, wie die Obama-Regierung mit dem IPCC kooperiert hat, um die amerikanischen Gesetze für Transparenz zu unterlaufen. Bekannt ist auch ein Memorandum aus dem Jahre 2005 mit der Offenlegung von Präsident Obamas Umweltpolitik, die von seinem eifernden „Wissenschaftszaren“ John Holdren stammt.
Das CEI hat zur Klärung eine FoIA-Anfrage gestartet. Danach muss … wegen der „Backchannel Cloud“ ausführlich Auskunft erteilt werden: ob und wie sie eingerichtet wurde, um den IPCC-Informationsaustausch von Anfragen auszuschließen, die sich auf FoIA berufen.
Man erinnere sich: das IPCC hat zusammen mit Al Gore den Friedensnobelpreis 2007 erhalten. Das IPCC war der Ort vieler Skandale. Es ging um gefälschte und manipulierte Daten, Abkupfereien von Doktorarbeiten, Magazin-Artikeln und Pressemitteilungen von grünen Gruppen. Zu erwähnen ist auch das berüchtigte „hide the decline“ bei der Temperaturgeschichte.
Das CEI wird seine FoIA-Anfrage bald veröffentlichen.
Vorab nur soviel aus der Erläuterung der Anfrage:

Der neue UNO-Plan, von dem das CEI Kenntnis hat, verfolgt die Absicht, die offizielle Korrespondenz auf Konten von Nicht-Regierungskonten zu verstecken, die, wie ein General-Bundesinspektor schon bestätigt hat, der FoIA unterliegen würde. Eine solche „Cloud“ wäre so etwas wie ein toter Briefkasten für Diskussionen von U.S.-Regierungsangestellten über den nächsten IPCC-Bericht.

Die UNO hat ihre IPCC-Teilnehmer informiert, dass sie wegen belastenden Veröffentlichungen aus früherern Diskussionen (darunter vor allem Climategate) dazu veranlasst würde, und dass sie das Problem durch Umgehen der nationalen Transparenzgesetzgebungen umschiffen wollte.

CEI erinnert das Büro für Wissenschaft und Technologie im Weißen Haus (OSTP) daran, dass diese Praxis … als „Einrichtung von nicht regierungsamtlichen Teilnehmerkonten für den offiziellen Geschäftsgang und deren Nutzung zum Zwecke der Vermeidung der Aufzeichnung des Verkehrs“ bezeichnet wurde. CEI erwartet nun einen Aufschrei aus dem Kongress und von den Medien über eine derartige Praxis, die dazu dient, gültiges Recht zur Datenaufzeichnung zu umgehen.

CEI erinnert OSTP weiter an einen vergleichbaren Versuch der Regierung, die auf U.S.-Regierungscomputern geschriebenen Berichte zum Eigentum des IPCC zu erklären und damit der FoIA zu entziehen. Diese Praxis ist zu Anfang diesen Jahres in einem Bericht aus der Abteilung des Generalinspekteurs des Department of Commerce  bestätigt worden.

Diese Sache ist augenscheinlich mit Beteiligung und direkter Unterstützung aus Obamas Weißem Haus ins Werk gesetzt worden. Der Präsidenten-Stab hatte sich ja sofort nach Obamas Amtsantritt die Führungsrolle bei der IPCC-Arbeit aus dem Wirtschaftsministerium für Holdrens Büro geholt. Der Plan zur heimlichen Schaffung einer FoIA-freien Zone wurde anschließend ins Werk gesetzt.
Das bedeutet eine politische Unterstützung für das IPCC, für die UNO, die EU, die U.S.-Bürokraten und poltischen Berater bei deren Bemühen, offizielle Email-Kanäle bei der Wahrnehmung der poltischen Arbeit mit hohem öffentlichen Interesse zu vermeiden. Die dienstliche Arbeit auf Regierungscomputern soll geschützt vor den neugierigen Augen der immer skeptischer werdenden Steuerzahlern geleistet werden.

Wenn die Gespräche zur Fortsetzung des gescheiterten Kyoto-Protokolls wieder aufgenommen werden, erwartet CEI vom OSTP, dass diese illegalen Tätigkeiten beendet werden und rascher Zugang zu den angeforderten Aufzeichnungen ermöglicht wird, damit der Steuerzahler weiß, was die U.S.-Vertreter und das IPCC vorhaben. …

Möglicherweise wird ein republikanischer Präsidentschaftskandidat die fällige Debatte eröffnen mit der Forderung zur Einstellung der U.S.-Finanzierung des IPCC, das, wie nun bekannt geworden ist, aktiv (mit Unterstützung aus Obamas Weißem Haus) US-Gesetze umgeht.
Genug ist genug! …
Chris Horner CEI
—————————————
Übersetzung und Bearbeitung: Helmut Jäger, EIKE
(Der Beitrag von Christopher Horner wurde um die für deutschsprachige Leser nicht auf Anhieb verstehbaren Teile bereinigt, die mit dem sich abzeichnenden US-Präsidentschaftswahlkampf zu tun haben.)